Hallo zusammen,
ich bin bei der Deutschen Krankenversicherung (DKV) privat versichert.
Ich wohne in Deutschland und ich war bis jetzt in Deutschland bei einem Arbeitnehmer gemeldet, wechsle jetzt aber mitte Januar meinen Job und bin dann in Österreich gemeldet.
Ich falle somit unter die "Grenzgänger" Kategorie, d.h. mein Wohnsitz ist und bleibt in Deutschland aber arbeiten werde ich in Österreich.
Jetzt meine Frage: Was passiert mit meiner PKV?
Da ich - soweit ich weiß - in Österreich automatisch mit antritt der Arbeit versichert werde bin ich dann "doppelt" versichert?
Kann ich die PKV behalten als Grenzgänger? Oder kann ich die unter dieser neuen Situation kündigen?
Danke und LG,
Basti
Versichert bei der DKV (Privat) - arbeit nun in Österreich
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Bei Grenzgängern ist das ganz klar geregelt:
1. Arbeitnehmer sind dort versicherungspflichtig, wo der Arbeitsplatz ist (im Gegensatz zu Selbstständigen, die dort versicherungspflicht sind, wo der Lebensmittelpunkt ist). D.h. Du wirst in A in der Tat pflichtversichert
2. Eine solche Pflichtversicherung in einer staatlichen Versicherung in einem anderen EU-Staat löst die gleichen außerordentlichen Kündigungsrechte aus gegenüber der DKV wie ein Wechsel in eine deutsche GKV-Pflichtversicherung. D.h. mit Nachweis Ihrer neuen Pflichtversicherung in Österreich gehen Sie spätestens binnen 3 Monaten danach zur DKV und die kündigen dann beenden dann rückwirkend ab dem Tag, wo Sie in Österreich pflichtversichert sind. Achtung: wenn die Frist versäumt wird, wird einfach weitergeführt!
3. Wenn Sie sich die DKV für die Zukunft sichern wollen (weil Sie planen, wieder zurückzukehren) dann können Sie das über eine Anwartschaft tun.
Cheerio
1. Arbeitnehmer sind dort versicherungspflichtig, wo der Arbeitsplatz ist (im Gegensatz zu Selbstständigen, die dort versicherungspflicht sind, wo der Lebensmittelpunkt ist). D.h. Du wirst in A in der Tat pflichtversichert
2. Eine solche Pflichtversicherung in einer staatlichen Versicherung in einem anderen EU-Staat löst die gleichen außerordentlichen Kündigungsrechte aus gegenüber der DKV wie ein Wechsel in eine deutsche GKV-Pflichtversicherung. D.h. mit Nachweis Ihrer neuen Pflichtversicherung in Österreich gehen Sie spätestens binnen 3 Monaten danach zur DKV und die kündigen dann beenden dann rückwirkend ab dem Tag, wo Sie in Österreich pflichtversichert sind. Achtung: wenn die Frist versäumt wird, wird einfach weitergeführt!
3. Wenn Sie sich die DKV für die Zukunft sichern wollen (weil Sie planen, wieder zurückzukehren) dann können Sie das über eine Anwartschaft tun.
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