Beitragsentlastung & Zuschuss Rentenversicherung

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Airvernel
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 11
Registriert: 22.09.2014, 12:08

Beitragsentlastung & Zuschuss Rentenversicherung

Beitragvon Airvernel » 25.12.2016, 12:21

Hi,

Es ist zwar noch sehr lange hin... Aber ich frage mich: wenn der eigene PKV Beitrag durch eine Entlastungskomponente auf 0 gedrückt wird - entfällt dann damit auch der Zuschuss der Rentenversicherung? Oder anders: wird für den Zuschuss die Höhe des Beitrages vor oder nach Abzug der Beitragsentlastung angesetzt?

Viele Grüße & frohes Fest

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Re: Beitragsentlastung & Zuschuss Rentenversicherung

Beitragvon Dipling » 26.12.2016, 15:02

Es gibt zwei Obergrenzen, einmal der halbe Beitrag, der in der GKV zu zahlen wäre und zum zweiten die Hälfte der "tatsächlichen Aufwendungen" für die PKV. Also m.E. nach Abzug der Beitragsentlastung.

Siehe § 106 Abs. 3 SGB VI:
"(3) Für Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Der monatliche Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt. Beziehen Rentner mehrere Renten, wird ein begrenzter Zuschuss von den Rentenversicherungsträgern anteilig nach dem Verhältnis der Höhen der Renten geleistet. Er kann auch in einer Summe zu einer dieser Renten geleistet werden."


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste