Abzocker-Rechnung durch Naturheilärztin

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Abzocker-Rechnung durch Naturheilärztin

Beitragvon Selbstzahler » 25.02.2017, 23:51

Hallo !

Ich habe nun eine Rechnung über einen längeren Zeitraum von einer Naturheilärztin bekommen und fühle mich regelrecht abgezockt.

Frage: Ist in diesem Forum Raum für entsprechende Fragen bezüglich der Abrechnung zur GOÄ bzw. für eine Bitte um Tipps, wie ich mit der Situation am besten umgehen kann.

Bei positiver Resonanz würde ich dann konkrete Infos für die Beantwortung liefern.

Okabe
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Re: Abzocker-Rechnung durch Naturheilärztin

Beitragvon Okabe » 26.02.2017, 02:03

Ja

Selbstzahler
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Re: Abzocker-Rechnung durch Naturheilärztin

Beitragvon Selbstzahler » 28.02.2017, 12:09

Ok, hier die weiteren Informationen:

Ich habe mich wegen eines Erschöpfungssyndroms und Nahrungsmittelunverträglichkeiten an eine Naturheilärztin gewandt, erstmals Anfang November.

Offenbar hatte diese Probleme mit Ihrer Abrechnungsfirma, von der zunächst die Rechnung kommen sollte, so dass ich trotz mehrerer Nachfragen erst Mitte Februar die Rechnungen über den gesamten Zeitraum von der Ärztin direkt erhielt über einen Betrag von ca. 2.100,- €, das fand ich schon heftig, einen Kostenvoranschlag gab es nicht vorher. Auch meine Frage zu Beginn der Behandlung, was finanziell auf mich zukomme, wurde nur nebulös beantwortet.

Gleich in der zweiten Stunde hieß es, sie wolle mich ja nicht abzocken. Offenbar sprach da kurz deren schlechtes Gewissen.

Ich habe die Behandlung bei ihr nicht abgebrochen, weil ich schon eine Arztodysee hinter mir und ferner den Eindruck hatte, dass sie zumindest weiß, was Sie Infusionen betreffend tut.

Konkret:

In fast jedem Termin hat Sie eine Ziffer nach 806 (Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten , Mindestdauer 20 Minuten), obwohl sie weder Psychologin noch Psychiaterin ist.

Die Ziffer 801 (Eingehende psychiatrische Untersuchung gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson) wurde während der Behandlungszeit drei Mal abgerechnet.

Problem: Ich weiß gar nicht, an welcher Stelle die psychiatrischen Untersuchungen stattgefunden haben sollen.

Die Gespräche liefen jedes Mal dergestalt aus dem Ruder und waren zeitintensiv, dass ich eine kurze Frage stellte, zwei bis drei Gegenfragen bekam. Des Öfteren hatte ich eher das Gefühl, mit jemandem von der Straße zu sprechen als mit einer angeblich ganzheitlich ausgebildeten Privatärztin. Sie hat sich auch während der Infusionen mit mir unterhalten. Das war offensichtlich alles abrechnungsrelevant. Kritik wurde abgeblockt.

Es wurden auch zweimal Ziffern (A78) für einen schriftlichen Behandlungsplan angesetzt - Geschmiere von Stichpunkten auf einem Zettel.

Das Gefühl von Abzocke ist auch dadurch entstanden, dass ich in der letzten Behandlung sagte, dass ich heute nicht schon wieder eine "psych. Ziffer" bezahlen möchte. Antwort: "Ich hab eben aber schon auf die Empfehlung von gestern nochmal hingewiesen, damit ist die Ziffer bereits entstanden."

Es wurden auch zwei Mal die Positonen A33 (strukt. Ernährungsschulung, Dauer mind. 20 Min/analog 33) abgerechnet. Dabei wurde nur oberflächlich gesagt, was ich essen könnte, von einer strukturierten Schulung m.E. meilenweit entfernt. "Das Essen sei sowieso nicht so wichtig".

Den überwiegenden Teil der Rechnung stelle ich gar nicht ein, weil ich die ganzen Untersuchungsziffern ohnehin nicht prüfen kann.

Vielen Dank für Rückmeldungen !

romkatzi
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Re: Abzocker-Rechnung durch Naturheilärztin

Beitragvon romkatzi » 28.02.2017, 15:25

Hallo Selbstzahler,

Wie Du sagst wurden hier die GOÄ 801und 806 abgerechnet. Hierzu mal die Bundesärztekammer:

Die Leistungslegende der Nr. 801 GOÄ „Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson“ führt die zu erbringenden Untersuchungsbestandteile nicht detailliert auf. Deutlich wird jedoch schon aus der Formulierung „eingehende psychiatrische Untersuchung“, dass eine symptombezogene psychiatrische Untersuchung nicht nach der Nr. 801 GOÄ berechnet werden kann. Hierfür kann die originäre Nr. 5 „Symptombezogene (psychiatrische) Untersuchung“ zum Ansatz kommen.

Voraussetzung für den Ansatz der 806 GOÄ ist die Erbringung einer psychiatrischen Behandlung; ein anderes „therapeutisches“ oder beratendes Gespräch erfüllt nicht den Leistungsinhalt der Nrn. 804 und 806 GOÄ. Auch eine analoge Berechnung der Nrn. 804 oder 806 GOÄ für andere Beratungsleistungen ist nicht möglich. Nach § 6 Absatz 2 GOÄ kommt eine Analogbewertung nämlich nur für Leistungen in Betracht, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind. Beratungen sind jedoch bereits im Abschnitt B (beispielsweise Nrn. 1 und 3 GOÄ) in die GOÄ aufgenommen.

Ob bei Dir eine solche psychiatrische Behandlung vorliegt, weiß ich nicht, dazu fehlen die Diagnosen. Ich tippe aber mal darauf, dass hier nur Beratungen und Untersuchungen nach GOÄ 1/3 bzw. 5 berechenbar sind. Da diese nur einmal im Behandlungsfall neben anderen Ziffern berechenbar sind, wird oft auf diese analogen Abrechnungen ausgewichen, da sie auch höher bewertet sind.

"Ich hab eben aber schon auf die Empfehlung von gestern nochmal hingewiesen, damit ist die Ziffer bereits entstanden." Ist da natürlich nicht ok. Der Leistungsinhalt wurde damit nicht erfüllt. Auch hier maximal GOÄ 1

Die A78 muss schriftlich sein und ein Behandlungsplan. Wie umfangreich der ist und wie der aussieht, ist nicht fest gelegt. Auch hier wurde nur analog abgerechnet. Das ist schon grenzwertig, kann aber noch angehen.

A33: die Schulung muss mindestens 20min. dauern, falls nicht, ist auch hier der Leistungsinhalt nicht erfüllt. (übrigens auch nicht neben GOÄ 1 berechenbar)

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Re: Abzocker-Rechnung durch Naturheilärztin

Beitragvon Selbstzahler » 28.02.2017, 16:23

Ganz herzlichen Dank, Romkatzi, für Deine ausführliche Antwort:

Ich verstehe Dich jetzt so: Da die Ärztin auch psychologisch/psychiatrische Diagnosen in der Rechnung aufgeführt hat, darf sie wohl (oder übel) auch die Ziffern 801, 804 und 806 abrechnen.

Wegen der Schulung nach A33: Sie hat mir weder Anfangs- noch Endzeitpunkt genannt, mir war auch nicht klar, dass Sie in dem Moment, wo sie kurz streift, was ich so essen könnte, eine besondere Ziffer abrechnet. Ich könnte ja jetzt theoretisch anfragen, wann genau Sie diese Leistung erbracht hat, dann würde sie sicher in Ihren Unterlagen nachschauen und mir dann sagen, dass sie so ungefähr 21 Minuten lang mir was über richtige Ernährung erzählt hat.

Ergebnis: Ich kann wohl nix machen, oder ?

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Re: Abzocker-Rechnung durch Naturheilärztin

Beitragvon Selbstzahler » 06.03.2017, 20:40

Bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner vorstehenden Ansicht richtig liege, über Rückmeldung würde ich mich daher freuen.

romkatzi
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Re: Abzocker-Rechnung durch Naturheilärztin

Beitragvon romkatzi » 07.03.2017, 17:35

Bei der GOÄ 806 kommt es darauf an was gemacht wurde und wie lange die gedauert hat. Beides muss erfültt sein.
1.) Es muss eine psychiatrische Behandlumng durch gezielte Explorationund eingehendes therapeutisches gespräch sein. Eine Exploration ist ein Gespräch, das zur Vorbereitung von möglichst zufrieden stellenden Entscheidungen nach Kriterien der psychologischen Wissenschaft geplant, durchgeführt und ausgewertet wird.
Ob dem so war kann ich natürlich nicht wissen, ich war ja nicht dabei. Das muss aber in der Krankenakte dokumentiert sein.
2.) Die MIndestdauer sind 20 Minuten. Emn kurzer Hinweis auf die Empfehlung von gestern ist viel zu wenig.

Die 804 ist da der kleine Bruder der 806 - ohne Zeitlimiit, aber eingehend sollte das therapeutische Gespräch schon sein.

Die 801 ist halt eine eingehende psychiatrische Untersuchung (ohne Zeitlimit). Da wird weniger was gehen. Wie die durchgeführt wird liegt halt beim Arzt.

Die A33 gibts maximal 3x im Jahr. Ansonsten wird wohl auch wenig zu machen sein.

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Re: Abzocker-Rechnung durch Naturheilärztin

Beitragvon Selbstzahler » 07.03.2017, 19:31

Vielen Dank, romkatzi !

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Re: Abzocker-Rechnung durch Naturheilärztin

Beitragvon Klassiker » 28.04.2017, 13:47

Hallo Selbstzahler, ich weiß nicht, ob es für Dich noch aktuell ist, aber Du bist privat versichert, oder ? (Ich frage, weil Du in dem entsprechenden Sub-Forum gepostet hast..)

Ich könnte mir vorstellen, dass eine Art Rechtsbeistand Dir hier weiterhelfen könnte, der dann eine Korrektur der Rechnung erwirkt? Gerade für privat Versicherte gibt es da eine ziemlich gute Möglichkeit...

Viele Grüße
Klassiker


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