Hallo zusammen,
ich bin letzten Monat direkt zu einem Berater der Debeka-Versicherer gegangen, da mir diese Versicherung von einigen Bekannten empfohlen wurde.
Die beiden Besuche beim Arzt der letzten drei Jahre habe ich brav angegeben und der Berater meinte nur, er könne sich nicht vorstellen, dass es dafür einen Risikozuschlag gäbe.
Der Vorschlag der Versicherung ist nun mit über 40% Risikozuschlag auf den Gesamttarif ziemlich heftig.
Die Frage ist nun, ob ich ein halbes Jahr in der gesetztlichen überbrücken kann bis ein Arztbesuch 3 Jahre zurückliegt und ich dann erneut einen Antrag (evtl. auch bei einer anderen Versicherung) stellen kann?
Falls nicht wäre es interessant, ob ich die Öffnungsaktion in 1 1/2 Jahren trotzdem noch nutzen kann und ob diese zu empfehlen ist?
Liebe Grüße, Dieter
Risikozuschläge, Öffnungsaktion & Co
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Risikozuschläge, Öffnungsaktion & Co
Zuletzt geändert von Dieter90 am 18.04.2017, 08:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Risikozuschläge, Öffnungsaktion & Co
Dieter90 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin letzten Monat direkt zu einem Berater der DBV-Versicherer gegangen
Ich muss dich hier schon korrigieren: du bist zu einem DBV Verkäufer gegangen, nicht zu einem Berater. Oder nimmt der etwa ein Honorar? Nein? Dann stell dir bitte vor, du suchst nach einem für dich passenden Auto und bist in einer Niederlassung von VW gelandet, wo du gerade mit einem Verkäufer im Gespräch bist...
Die beiden Besuche beim Arzt der letzten drei Jahre habe ich brav angegeben und der Berater meinte nur, er könne sich nicht vorstellen, dass es dafür einen Risikozuschlag gäbe.
Der Vorschlag der Versicherung ist nun mit über 40% Risikozuschlag auf den Gesamttarif ziemlich heftig.
Die Frage ist nun, ob ich ein halbes Jahr in der gesetztlichen überbrücken kann bis ein Arztbesuch 3 Jahre zurückliegt und ich dann erneut einen Antrag (evtl. auch bei einer anderen Versicherung) stellen kann?
Falls nicht wäre es interessant, ob ich die Öffnungsaktion in 1 1/2 Jahren trotzdem noch nutzen kann und ob diese zu empfehlen ist?
Erste Frage: Ja ABER
Zweite Frage: Nein.
Zunächst: werde dir bitte bewusst, dass diese Entscheidung (in die PKV zu wechseln oder in der GKV zu bleiben - das ist ja auch eine Entscheidung) in etwa gleichbedeutend ist mit einem Hauskauf oder einer Hochzeit. Möglicherweise sogar noch extremer - denn ein Haus kann man mit Schmerzen verkaufen, eine Ehe kann man mit Schmerzen scheiden, aber den Abschluss einer Versicherung kann man manchmal nicht mehr rückgängig machen und bleibt bis ans Ende des Lebens daran gebunden.
Wieviel Zeit würdest du investieren für einen Hauskauf über 1/2 Mio. Euro? Und wieviel Zeit, um zu überlegen, ob es die richtige Frau für den Rest des Lebens ist?
Soviel solltest du mindestens auch für die Entscheidung PKV/GKV investieren. Dein erster Schritt ist es daher, Beratung zu suchen. Dafür hast du nur 2 Möglichkeiten: ein Versicherungs-Berater (gesetzlich geschützter Begriff) auf Honorarbasis oder ein Versicherungs-Makler (gesetzlich geschützter Begriff) auf Courtage/Provisions-Basis.
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Re: Risikozuschläge, Öffnungsaktion & Co
Hallo Dieter90,
Okabe hat ja einiges in seinem Beitrag bereits gut auf den Punkt gebracht. Vor allem ist ihm recht zu geben im Hinblick auf die Grundsatzentscheidung für eines der beiden Krankenversicherungssysteme. Bei dieser Entscheidung geht es finanziell nicht um einige hundert oder tausend Euro, sondern um Beträge (letztlich die privaten Finanzmittel von Ihnen), die zusammengerechnet über die Laufzeit der Krankenversicherung schon mal gut über 100.000,-- € liegen können. Diese Grundsatzentscheidung sollten Sie also der Frage kurzfristig GKV / PKV / PKV über Öffnungsaktion voranstellen.
Eine gute Diskussion dazu finden Sie unter: http://www.finanztip.de/community/thema ... #post37514
Noch einige Punkte zur Öffnungsaktion: Die Öffnungsaktion oder besser die "Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung)" sieht ja zahlreiche Bedingungen und Voraussetzungen vor, welche Menschen an der Öffnungsaktion überhaupt partizipieren können. Außerdem sind Fristen zu beachten.
Es gibt ebenso Zugangsbeschränkungen z.B. für gesetzlich oder nicht versicherte Menschen, die bereits in – gegebenenfalls beihilfekonformen – Vollkostentarifen privat versichert waren.
Es bedürfte m.E. einer Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen vollständig erfüllen.
Nach meiner Erfahrung ist die Öffnungsaktion vor allem für Menschen geeignet, die 1.) Voraussetzungen erfüllen und 2.) wo beide Eheleute aufgrund der Krankheitsgeschichte einen besseren Schutz (als GKV-versicherte Menschen) benötigen und 3.) in die PKV nicht oder nur mit hohen Risikozuschlägen aufgenommen werden könnten. Aber auch das sollte man alles durchrechnen oder durchrechnen lassen. Damit komme ich zurück auf den Punkt von Okabe. Die Grundsatzentscheidung und die Prüfung der langfristigen finanziellen Auswirkungen sollte immer am Anfang stehen.
Mit besten Grüßen
Robert Gamper
Versicherungsberater
Okabe hat ja einiges in seinem Beitrag bereits gut auf den Punkt gebracht. Vor allem ist ihm recht zu geben im Hinblick auf die Grundsatzentscheidung für eines der beiden Krankenversicherungssysteme. Bei dieser Entscheidung geht es finanziell nicht um einige hundert oder tausend Euro, sondern um Beträge (letztlich die privaten Finanzmittel von Ihnen), die zusammengerechnet über die Laufzeit der Krankenversicherung schon mal gut über 100.000,-- € liegen können. Diese Grundsatzentscheidung sollten Sie also der Frage kurzfristig GKV / PKV / PKV über Öffnungsaktion voranstellen.
Eine gute Diskussion dazu finden Sie unter: http://www.finanztip.de/community/thema ... #post37514
Noch einige Punkte zur Öffnungsaktion: Die Öffnungsaktion oder besser die "Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung)" sieht ja zahlreiche Bedingungen und Voraussetzungen vor, welche Menschen an der Öffnungsaktion überhaupt partizipieren können. Außerdem sind Fristen zu beachten.
Es gibt ebenso Zugangsbeschränkungen z.B. für gesetzlich oder nicht versicherte Menschen, die bereits in – gegebenenfalls beihilfekonformen – Vollkostentarifen privat versichert waren.
Es bedürfte m.E. einer Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen vollständig erfüllen.
Nach meiner Erfahrung ist die Öffnungsaktion vor allem für Menschen geeignet, die 1.) Voraussetzungen erfüllen und 2.) wo beide Eheleute aufgrund der Krankheitsgeschichte einen besseren Schutz (als GKV-versicherte Menschen) benötigen und 3.) in die PKV nicht oder nur mit hohen Risikozuschlägen aufgenommen werden könnten. Aber auch das sollte man alles durchrechnen oder durchrechnen lassen. Damit komme ich zurück auf den Punkt von Okabe. Die Grundsatzentscheidung und die Prüfung der langfristigen finanziellen Auswirkungen sollte immer am Anfang stehen.
Mit besten Grüßen
Robert Gamper
Versicherungsberater
Re: Risikozuschläge, Öffnungsaktion & Co
Danke für die Antworten.
Für mich ist es - glaube ich zumindest - keine schwere Entscheidung, da ich mich nur zu 50% versichern muss. Mit dem Risikozuschlag liege ich schon fast bei dem Betrag, den ich in der gesetzlichen hätte zahlen müssen, daher nun diese Überlegung. Eine unabhängige Beratung macht vermutlich trotzdem Sinn, das entnehme ich den bisherigen Antworten.
Also ist diese erste Risikobeurteilung nicht "bindend" und ich könnte nun in der gesetzlich bleiben bis drei Jahre seit dem Arztbesuch verstrichen sind? Zu der DBV kann ich dann vermutlich nicht mehr, weil diese die Daten gespeichert haben, oder? Wenn ich mich jetzt versichern sollte, dann wird der Risikozuschlag nur gegen Vorlage eines Attestes, sobald die drei Jahre verstrichen sind, gesenkt, richtig?
Für mich ist es - glaube ich zumindest - keine schwere Entscheidung, da ich mich nur zu 50% versichern muss. Mit dem Risikozuschlag liege ich schon fast bei dem Betrag, den ich in der gesetzlichen hätte zahlen müssen, daher nun diese Überlegung. Eine unabhängige Beratung macht vermutlich trotzdem Sinn, das entnehme ich den bisherigen Antworten.
Erste Frage: Ja ABER
Also ist diese erste Risikobeurteilung nicht "bindend" und ich könnte nun in der gesetzlich bleiben bis drei Jahre seit dem Arztbesuch verstrichen sind? Zu der DBV kann ich dann vermutlich nicht mehr, weil diese die Daten gespeichert haben, oder? Wenn ich mich jetzt versichern sollte, dann wird der Risikozuschlag nur gegen Vorlage eines Attestes, sobald die drei Jahre verstrichen sind, gesenkt, richtig?
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Re: Risikozuschläge, Öffnungsaktion & Co
Hallo Dieter90,
die Daten (Antworten auf die Gesundheitsfragen) können zwar zwischenzeitlich an die informa HIS (http://www.informa-his.de/selbstauskunf ... ge-fragen/) gemeldet worden sein, jedoch werden die Risikozuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt. Das Vorgenannte gilt natürlich nur, wenn die Voraussetzungen, Fristen und Bedingungen der sog. Öffnungsaktion erfüllt werden.
M.E. gibt es überhaupt keine Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen nur die Voraussetzungen inklusive der Fristen der Öffnungsaktion erfüllen. Die richtige Strategie dafür sollten Sie mit einem Berater festlegen.
Zur Auswahl des Versicherers: Die DBV nimmt an der Öffnungsaktion teil. Sie können demnach wieder zur DBV gehen. Ob das sinnvoll ist, sollte der Berater Ihnen erläutern (und begründen). In den mir bekannten öffentlichen Ratings gibt es für die DBV kein Ratingurteil (siehe zum Beispiel: http://www.assekurata.de/ratings/untern ... g/kranken/). Ein guter Berater mit entsprechender Systemunterstützung kann Ihnen aber ein Rating der DBV beschaffen oder es erzeugen.
Woher haben Sie die 3 Jahres-Frist?
Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html). Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt. Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).
Mit besten Grüßen
Robert Gamper
Versicheurngsberater
die Daten (Antworten auf die Gesundheitsfragen) können zwar zwischenzeitlich an die informa HIS (http://www.informa-his.de/selbstauskunf ... ge-fragen/) gemeldet worden sein, jedoch werden die Risikozuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt. Das Vorgenannte gilt natürlich nur, wenn die Voraussetzungen, Fristen und Bedingungen der sog. Öffnungsaktion erfüllt werden.
M.E. gibt es überhaupt keine Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen nur die Voraussetzungen inklusive der Fristen der Öffnungsaktion erfüllen. Die richtige Strategie dafür sollten Sie mit einem Berater festlegen.
Zur Auswahl des Versicherers: Die DBV nimmt an der Öffnungsaktion teil. Sie können demnach wieder zur DBV gehen. Ob das sinnvoll ist, sollte der Berater Ihnen erläutern (und begründen). In den mir bekannten öffentlichen Ratings gibt es für die DBV kein Ratingurteil (siehe zum Beispiel: http://www.assekurata.de/ratings/untern ... g/kranken/). Ein guter Berater mit entsprechender Systemunterstützung kann Ihnen aber ein Rating der DBV beschaffen oder es erzeugen.
Woher haben Sie die 3 Jahres-Frist?
Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html). Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt. Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).
Mit besten Grüßen
Robert Gamper
Versicheurngsberater
Re: Risikozuschläge, Öffnungsaktion & Co
Dieter90 hat geschrieben:Danke für die Antworten.
Für mich ist es - glaube ich zumindest - keine schwere Entscheidung, da ich mich nur zu 50% versichern muss.
Falsch.
Eine unabhängige Beratung macht vermutlich trotzdem Sinn, das entnehme ich den bisherigen Antworten.
Korrekt.
Zum Rest: => Professionelle Beratung.
Ich weiß, du willst das nicht. Niemand will das. Es kostet Zeit und ggf. Geld und vor allem Nerven. Aber es gibt keine Abkürzung, sorry.
Re: Risikozuschläge, Öffnungsaktion & Co
Nabend und nochmals danke für die Antworten.
Bei der Antragstellung ist mir die Frage gestellt worden, ob ich in den letzten drei Jahren ambulant behandelt wurde.
Darüberhinaus meinte der "Verkäufer", dass ich drei Jahre nach einem relevanten Arztbesuch, der einen Risikozuschlag zur Folge hat, diesen Zuschlag mit z.B. einem Attest reduzieren kann.
LG, Dieter
Vers.BeraterGamper hat geschrieben:Woher haben Sie die 3 Jahres-Frist?
Bei der Antragstellung ist mir die Frage gestellt worden, ob ich in den letzten drei Jahren ambulant behandelt wurde.
Darüberhinaus meinte der "Verkäufer", dass ich drei Jahre nach einem relevanten Arztbesuch, der einen Risikozuschlag zur Folge hat, diesen Zuschlag mit z.B. einem Attest reduzieren kann.
LG, Dieter
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