Hallo zusammen,
ich habe hier schon mal fundierte Hilfe gefunden und bin nun wieder darauf angewiesen.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin selbständig (noch) und arbeite aber auch „abhängig“ beschäftigt. Bin in der PKV versichert, Frau und Kinder sind GKV und dort freiwillig (Frau ohne eigenes Einkommen).
Nun wird es sich so entwickeln, daß ich bald mehr verdiene mit meiner „abhängigen“
Beschäftigung.
Letztes Jahr hatte mein „Arbeitgeber“ schon über meine „ehemalige alte GKV“ meine
Versicherungspflicht prüfen lassen. Da überwog aber noch das Einkommen aus der Selbständigkeit.
Soweit so gut.
Nun meine Frage:
Ich möchte, wenn ich denn wieder GKV pflichtig werde, in die Kasse, in der auch meine Frau und Kinder sind und nicht in die „alte ehemalige“ Kasse (die aber geprüft hat).
Was muß ich da beachten und wie verhält es sich mit der Kündigung der PKV?
Besten Dank für Aufklärung.
Mike
Wieder pflichtig versichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wieder pflichtig versichert
Hallo,
wenn du schon vorher weißt ab wann dich dein Arbeitgeber anmelden wird und wenn die Kasse dann auch auf nicht hauptberuflich Selbständig erkannt hat und dich aufnimmt, dann lässt du dir eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung deiner neuen Kasse geben und kündigst deine PKV schriftlich unter Beifügung der Mitgliedsbescheinigung - dann sollte das alles reibungslos und nahtlos von statten gehen.
Gruss
Czauderna
wenn du schon vorher weißt ab wann dich dein Arbeitgeber anmelden wird und wenn die Kasse dann auch auf nicht hauptberuflich Selbständig erkannt hat und dich aufnimmt, dann lässt du dir eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung deiner neuen Kasse geben und kündigst deine PKV schriftlich unter Beifügung der Mitgliedsbescheinigung - dann sollte das alles reibungslos und nahtlos von statten gehen.
Gruss
Czauderna
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