Trennung Private KV

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Anke01
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Trennung Private KV

Beitragvon Anke01 » 22.10.2024, 17:44

Hallo zusammen,

vielleicht kann ich Hilfe hier bekommen.
Ich lebe in Trennung. Die private KV läuft über meinen Noch-Mann. Das Trennungsjahr ist bereits vorbei. Wir müssen eine getrennte Steuererklärung machen.
Mein Mann zahlt die Versicherungsbeiträge von seinem Konto (sagte mir auch das ginge nicht anders). Ich erstatte ihm dann meine Beiträge komplett auf sein Konto. Klang für mich vernünftig. Nun ist es bei der Steuererklärung aber so, dass das Finanzamt ihm die gesamten Beiträge (meine, seiner und die der Kinder, die wir uns auch teilen) zuschreibt und er sie absetzen kann. Ich bräuchte von der Versicherung zumindest ein Schreiben, welcher Beitragsanteil auf mich fällt. Aber auch das habe ich nicht und bekomme ich nicht, da ich nicht Versicherungsnehmer bin.
Weiß jemand wie das Finanzamt damit umgeht? (Ich kann nachweisen, dass ich ihm die vollen Beiträge die auf mich entfallen erstattet habe)
Danke!

GS
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Re: Trennung Private KV

Beitragvon GS » 22.10.2024, 19:13

Hallo Anke01,

offenbar hast Du (noch) keinen Anwalt. Der könnte sich um diese Frage kümmern, weil Dein Ex in spe zumindest in dieser Frage nicht kooperiert.

Aber mal ohne Anwalt und der Reihe nach:

Versicherungsvertragstechnisches:
Als erwachsene versicherte Person hast Du das Recht gegenüber der PKV und auch gegenüber dem Versicherungsnehmer auf eine Vertragsatrennung.
Für Deinen Vertrag mit abweichender Vertragsnummer wirst Du selbst Versicherungsnehmerin, also Vertragspartnerin des Versicherers u.a. mit der Pflicht zur Beitragszahlung. Wie Ihr das mit den Kindern macht, steht auf einem anderen Blatt; da müsst ihr einen gemeinsamen Nenner finden

Auch wenn Du die Vertragsnummer nicht kennst, so weißt Du doch sicher, um welche Krankenversicherung es sich handelt. Die schreibst Du an, mit Angabe Deiner Anschrift und Deines Geburtsdatums; dann finden die auch ganz schnell die Vertragsnummer.


Finanzamt (Achtung, Laienmeinung)

Nach der Vertragstrennung kannst Du die im Rahmen deines Vertrags fälligen Beiträge in Deiner eigenen Steuererklärung anrechnen lassen.

Zu allem, was vor der Vertragstrennung läuft, sehe ich nach Deiner eingänglichen Schilderung Schwierigkeiten für Dich im Hinblick auf eine envernehmliche Regelung, Ich kann mich ja irren, aber vermutlich hilft da nur ein im Familien- und Scheidungsrecht kundiger Anwalt. Darf natürlich auch eine Dame sein. :wink:

Gruß
von GS

Racer76
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Re: Trennung Private KV

Beitragvon Racer76 » 22.10.2024, 20:41

Das ist eine rechtliche Geschichte und im falschen Forum hier.

Czauderna
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Re: Trennung Private KV

Beitragvon Czauderna » 22.10.2024, 21:23

Hallo und willkommen im Forum
Ja, es betrifft zwar die PKV, ist aber eher etwas für ein Rechtsforum als für ein Krankenkassenforum.
Sehe ich auch so wie Racer76
Gruß
Czauderna

GS
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Re: Trennung Private KV

Beitragvon GS » 23.10.2024, 00:08

Das sehe ich inzwischen auch so.

PKV_Abwägender
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Re: Trennung Private KV

Beitragvon PKV_Abwägender » 23.10.2024, 01:14

Aber so falsch ist doch das Forum für diese Fragestellung gar nicht.

Die Person des Versicherungsnehmers ist zu ändern („versicherte Person“ >> „Versicherungsnehmer“), und das ist von Dir, Anke, bei der PKV zu beantragen, zumindest anzustoßen (einen Anwalt braucht man hierzu nicht). Dann ist für die Zukunft auch die Steuersache erledigt. Die Vergangenheit zählt hierzu nicht mehr (die Widerspruchsfrist für den Steuerbescheid dürfte abgelaufen sein).

Ansonsten müssten ja jegliche evtl. Arztkosten über den Umweg des Noch-Mannes bei der PKV eingereicht werden. Um Himmels Willen, das kann so nicht bleiben, wenn schon Trennung.

Wenn Anke nicht hier im PKV-Forum richtig für die Beantragung der Versicherungsnehmer-Änderung und die passende Vorgehensweise (Kommunikation mit der PKV) ist, wo dann?

Aber Du, GS, hattest immerhin schon ein paar Hinweise hierzu gegeben.
Von Rechtsfragen an diese Stelle sind wir m. E. meilenweit entfernt, außer der Verflossene wollte unsinnigerweise unbedingt weiter der Versicherungsnehmer bleiben. Das hat Anke aber so nirgends behauptet. Nur, dass der Verflossene sich gerne Beiträge (voll, also brutto ??) von Anke auf sein Konto überweisen lässt, die er dann steuerlich absetzt. Das Absetzen gehört vermutlich zu seinen Hobbies :mrgreen: , das er nicht gerne mit anderen teilt.

Das heißt ja aber nicht, dass er einen Änderungsantrag nicht unterschreiben würde.

Grüße

Racer76
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Re: Trennung Private KV

Beitragvon Racer76 » 23.10.2024, 20:44

Da stellen sich mir einige rechtliche Fragen, die man auf das Thema PKV-Vertrag zurückführen kann. Hat die (noch) Ehefrau einen Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen für die PKV Versicherung? Kann sie ihre Zahlungen einfach einstellen bis sie die Nachweise hat? Könnte der Ehemann die Versicherung der Ehefrau einfach kündigen? Oder nachteilig verändern? Könnte er einfach die Erstattungen der PKV einbehalten? Kann die Ehefrau die Abspaltung des "Untervertrags" in einen "Hauptvertrag" verlangen?

Ich denke, das Thema ist komplex und geht über die reinen Versicherungsthemen.

Wenn die Scheidung sowieso geplant ist, führt meines Wissens nach an einem (eigenen oder gemeinsamen) Anwalt kein Weg vorbei. In dem Rahmen könnte man die Dinge zumindest für die Zukunft, vielleicht aber auch die Vergangenheit regeln (lassen).

Saxum
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Re: Trennung Private KV

Beitragvon Saxum » 23.10.2024, 21:37

Ich bin kein Rechtsexperte und auch nur ein Laie, aber meine unverbindliche nicht rechtssichere Meinung hierzu.

Die Private Krankenversicherung kennt meines Wissens nach keine "Mitversicherung" von Angehörigen, daher existiert per se schon für jeden Versicherungsnehmer dem Grunde nach ein separater Versicherungsvertrag, den die jeweiligen Versicherungsnehmer*innen selbst unterzeichnen müssen bzw. bei Kindern dann beide Elternteile (außer bei alleinigem Sorgerecht). Auf eine Anpassung dieses individuellen Versicherungsscheins hat die jeweilige Versicherungsnehmer*in auch für mich einen Anspruch.

Der Ehemann kann meines Erachtens nach die Versicherung der Ehefrau nicht "ohne Ihre Kenntnis" kündigen, siehe hierzu § 207 Abs. 2 VVG und auch ansonsten § 205 Abs. 6 VVG.

Die Ehefrau kann, ohnehin allerspätestens bei der rechtskräftigen Scheidung, dann wohl problemlos beim Versicherer verlangen den Vertrag auf Sie selbst umzustellen. Die Versicherungspflicht gehört meiner Meinung nach nicht zu den Angelegenheiten, die man über einen Anwalt regeln "muss". Der Versicherungsvertrag gehört der Frau als originäre Versicherungsnehmer*in.

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Re: Trennung Private KV

Beitragvon Anke01 » 25.10.2024, 18:06

Die Versicherung erlaubt leider keine "Umstellung" auf mich. Für die zählt nur der Versicherungsnehmer- und ich bin die versicherte Person. Der Vertragspartner ist damit er- Ich darf das erst mit Scheidung umstellen (er ist Mitarbeiter der Versicherung). Solange muss ich durchhalten. Tatsächlich kann er mich aber auch nicht rauswerfen. Immerhin.
Zum Glück hat er mir das Schreiben, welche Beiträge auf mich entfallen, zur Verfügung gestellt. Hätte er das nicht getan, hätte er die Beiträge voll absetzen können bei der Steuererklärung, obwohl ich ihm diese erstatte. Dafür muss ich ihm dann quasi dankbar sein, da ich keinen Zugriff auf meine Beiträge habe. (Ich habe mit der Versicherung gesprochen, sie haben sehr klar gesagt, dass keine Chance besteht, dass sie mir etwas zuschicken. Ich soll ihn bitten mir das zu geben). Gesetze sind schon seltsam! Ich bekomme auch keinen eigenen Zugang zu der App.
Schon strange.
Ob das Finanzamt sich hätte überzeugen lassen sei mal dahin gestellt, aber man ist an der Stelle auf das Wohlwollen des Ex-Partners angewiesen, sonst gehen schnell einige Euros verloren.

GS
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Re: Trennung Private KV

Beitragvon GS » 25.10.2024, 20:43

Hallo anke01,

ich hatte es befürchtet: Ohne tauglichen Anwalt wirst Du in der Angelegenheit - damit meine ich das KV-Thema nicht alleine - den Kürzeren ziehen.

Mit der Verhaltensweise blamieren sich nicht nur er selbst, sondern auch sein Versicherer. Der aber so lange nichts in Deinem Sinne macht, bevor der sein OK gibt.

Eine Frage am Rande, die Du natürlich nicht beantworten musst: Hat der in dem Laden was zu melden oder ist er eher ein kleines Licht?

Gruß
von GS

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Re: Trennung Private KV

Beitragvon Racer76 » 25.10.2024, 22:15

Genau das hatte ich schon ganz zu Anfang kommen sehen. Eine scheinbar einfache Frage wird zu einem immer komplexeren Sachverhalt, da immer mehr Informationen bekannt werden.

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Re: Trennung Private KV

Beitragvon PKV_Abwägender » 26.10.2024, 14:22

Anke,

Du hast es nicht geschrieben, aber ich gehe mal davon aus, dass Du eine sozialversicherungspflichtige Anstellung hast oder haben wirst.

Ich nehme an, Du kennst das Thema Wechsel in die gesetzliche KV unterhalb der entsprechenden Beitragsbemessungsgrenze.

Das aber ist nur möglich bis zum Alter 55 Jahre, darüber nicht mehr.

Keine Ahnung, ob das für Dich relevant ist, aber wenn Du nicht gerade Topverdiener bist, würde ich mir darüber unbedingt Gedanken machen, um nicht später mal vielleicht zu denken: ach hätte ich doch.

Wenn das alles komplex ist: Dafür sind Fragen und Antworten da.

Grüße

Racer76
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Re: Trennung Private KV

Beitragvon Racer76 » 26.10.2024, 22:30

Wäre sie in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis, wäre sie ja folglich gar nicht beim (noch) Ehemann in der PKV. Daraus folgere ich, dass sie entweder keiner Tätigkeit nachgeht, einen Minijob hat oder selbstständig Tätig ist.
Aber ja, der Hinweis ist nicht falsch, sie könnte solch eine Tätigkeit anstreben. Nur wird sie dann trotzdem nicht den aktuell laufenden Vertrag kündigen können.

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Re: Trennung Private KV

Beitragvon PKV_Abwägender » 27.10.2024, 11:32

Ratz fatz wäre der PKV-Vertrag gekündigt.

Anke überweist dann keinen Cent mehr an den Noch-Ehemann und teilt ihm das mit.
Auch wird sie ihm natürlich den GKV-Nachweis schicken, dann kündigt der aber ganz schnell und problemlos sofort.

Racer76
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Re: Trennung Private KV

Beitragvon Racer76 » 27.10.2024, 21:26

Ja, dann wäre sie grundsätzlich versicherungspflichtig und müsste sich bei der GKV der Wahl anmelden. Aber: den PKV Vertrag kann wiederum nur er innerhalb von drei Monaten rückwirkend kündigen, wenn keine Leistungen in dem Zeitraum abgerechnet wurden. Passiert das nicht, muss doppelt bezahlt werden. Und wieder sind wir bei der rechtlichen Frage: wer muss die Brieftasche öffnen?

Ich persönlich würde in der Situation einen Fachmann einschalten.


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