@GS, ist man juristisch gesehen bis auf weiteres bei der KV versichert, bei der ein Antrag gestellt wurde?
Das Folgende ist natürlich keine rechtliche Beratung, zumal ich ohnehin kein Jurist bin. Aus juristischer Sicht also alles Laienmeinung:
1)
Aus klassischer Sicht kommt ein PKV-Vertrag erst zustande, wenn der Versicherer den Antrag angenommen hat. Eigentlich ist der Antrag kein Antrag, sondern ein Angebot, das der andere Vertragspartner annehmen oder ablehnen kann. Dieser kann aber auch ein Gegenangebot machen, etwa Annahme ja, aber nur gegen Mehrbeitrag. Das wiederum kann dann der 'Antragsteller' wiederum so annehmen oder auch ablehnen. Eine Ablehnung egal von welcher Seite hat zum Ergebnis, dass die bisherige Versicherung weiterhin besteht. So eine muss es ja geben, denn grundsätzlich gilt seit 2007 bei uns ja die
Pflicht zur Kranken-(und Pflege-)versicherung.
2)
In unserem Fall besteht eingangs de facto aber kein Versicherungsverhältnis. Also muss eins eingeleitet werden, und zwar vom Nichtversicherten, der im Gegenzug nicht nur die Pflicht, sondern auch
das Recht auf Versicherungsschutz hat, hier aber aufgrund der Vorgeschichte nicht von der G-, sondern von der PKV (Stichwort "Annahmezwang", das rechtliche Vehikel dazu ist der sog. Basistarif). Das muss der Laie aber nicht wissen, also wendet er sich eventuell zunächst an eine gesetzliche Kasse.
Sobald diese oder spätestens eine zweite Kasse ihm darlegt, dass sie nicht zuständig sind, sondern die PKV, wendet er sich unverzüglich an eine (deutsche) PKV seiner Wahl. Sobald er das in geeigneter Weise, z. B. durch hieb- und stichfest nachweisbare schriftliche Anfrage getan hat, ist er, was seinen Anteil zur Erfüllung des gesetzgeberischen Willens angeht, aus dem Schneider.
3)
Nach meiner unmaßgeblichen Ansicht ist ein einfacher Briefeinwurf, aber mit verlässlichem Zeugen zu Einwurfstag und -uhrzeit, korrekter Anschrift und Briefinhalt zumindest in diesem speziellen Fall ein besseres Blatt auf der Hand als ein Einschreiben, aber ohne Nachweis zum Inhalt des eingeschriebenen Umschlags. Das könnte ja auch ein leeres Blatt gewesen sein, ob absichtlich oder versehentlich, ist nicht das Problem des Empfängers.
Vielleicht habe ich einen großen Fehler gemacht. Bei meiner GKV auf die Antwort zu drängen. Einen Monat hat es gedauert, ja, aber es hätte eigentlich ruhig so weiter laufen können, wenn ich nicht reingegrätscht wäre?
Das würde ich nicht mal so sehen. Groß ist der Fehler schon deshalb nicht, weil es ja nur um einen überschaubaren Geldbetrag geht, den du dir sonst vielleicht erspart hättest. Schlimmer wäre es, wenn du gar nichts unternommen hättest, dann z. B. ein Verkehsunfall passiert wäre, und jetzt erst der Hickhack losginge, welcher Krankenversicherer am Zuge ist.