Hallo zusammen,
ich bin kurz vor dem Ende meiner aktiven Arbeitszeit und plane in meiner passiven Altersteilzeit und danach als Rentner, den deutschen Herbst und Winter über ca. 5-6 Monate in Asien zu verbringen. Deutschland soll aber meine Heimat bleiben.
Versichert bin ich VollMed M4 - BR4 bei der DKV.
Im Vertrag steht, 2 Monate kann ich im Ausland weilen und bin weiterhin versichert, darüber hinaus kann ein Zuschlag fällig sein. Auf Nachfrage sagten sie mir, dass ich bei längerem Auslandsaufenthalt (> 2 Monate) 25 % ! Aufschlag zahlen muss, egal ob ich in Kambodscha oder den USA bin.
Auf Anwartschaft und Auslands-KV sagten sie mir, kann ich nicht umstellen, solange ich in Deutschland gemeldet bin.
Gibt es andere Möglichkeiten den Beitrag zu reduzieren oder muss ich letztendlich den Aufschlag akzeptieren?
Viele Grüße
Schimi
Zuschläge Aufenthalt außereuropäisches Ausland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Zuschläge Aufenthalt außereuropäisches Ausland
Dann werfe ich mal wieder als erster meinen Hut in den Ring.
Hallo schimi,
um die +25% wirst du wohl nicht herumkommen, wenn dein Vollmed funktionieren soll. egal ob in Pnom Penh, Pjöngjang oder Philadelphia.
Mal angenommen, du akzeptierst die 25% Aufschlag nicht (stört dich da eher der Prozentsatz oder der €-Betrag (wieviel mtl.?):
Hast du schon gecheckt, wieviel eine adäquate Auslandsreiseversicherung - auch abseits der DKV - zusätzlich zum Anwartschaftsbeitrag kosten würde? Warum eine Anwartschaft wegen Auslandsaufenthalt bei Wohnsitz in D nicht möglich sein sollte, das würde ich mir schriftlich nachweisen lassen. bevor ich es glaube.
Gruß
von GS
Hallo schimi,
um die +25% wirst du wohl nicht herumkommen, wenn dein Vollmed funktionieren soll. egal ob in Pnom Penh, Pjöngjang oder Philadelphia.
Mal angenommen, du akzeptierst die 25% Aufschlag nicht (stört dich da eher der Prozentsatz oder der €-Betrag (wieviel mtl.?):
Hast du schon gecheckt, wieviel eine adäquate Auslandsreiseversicherung - auch abseits der DKV - zusätzlich zum Anwartschaftsbeitrag kosten würde? Warum eine Anwartschaft wegen Auslandsaufenthalt bei Wohnsitz in D nicht möglich sein sollte, das würde ich mir schriftlich nachweisen lassen. bevor ich es glaube.
Gruß
von GS
Re: Zuschläge Aufenthalt außereuropäisches Ausland
Ich vermute, dass es wegen der Versicherungspflicht mit der Anwartschaft nicht funktioniert. Sonst könnte ja jeder behaupten, dass er längere Zeit im Ausland ist.
Re: Zuschläge Aufenthalt außereuropäisches Ausland
GS hat geschrieben:Dann werfe ich mal wieder als erster meinen Hut in den Ring.
Hallo schimi,
um die +25% wirst du wohl nicht herumkommen, wenn dein Vollmed funktionieren soll. egal ob in Pnom Penh, Pjöngjang oder Philadelphia.
Mal angenommen, du akzeptierst die 25% Aufschlag nicht (stört dich da eher der Prozentsatz oder der €-Betrag (wieviel mtl.?):
Gruß
von GS
Hi GS
Mich stört der Aufschlag, da in Asien die medizinischen Kosten geringer sind als in D. Mit 61 Jahren würde ich sicher eine viel günstigere Ausland KV bekommen, als bei meiner PKV. Mit den 25% Aufschlag werde ich über 1000 €, eher 1150€ zahlen müssen.
DKV hatte mir gesagt, Anwartschaft nur bei Abmeldung in D, was ich aber nicht möchte/kann.
Ich hatte mal geschaut, Anwartschaft und AuslandsKV bei einem Alter von bis zu <75 wäre deutlich günstiger. Mein Versicherungsagent ist leider gar keine Hilfe, weil völlig ahnungslos
VG schimi
Re: Zuschläge Aufenthalt außereuropäisches Ausland
Das heißt also, die Nichtabmeldung bringt dir gegenüber der vorübergehenden Ab- und wieder Anmeldung so viele Vorteile, dass sie nicht nur 25%, sondern sogar 125% des DKV-Beitrags, abzüglich des Anwartschaftsbeitrags bei der Konkurrenz, überwiegen?schimi hat geschriben:
DKV hatte mir gesagt, Anwartschaft nur bei Abmeldung in D, was ich aber nicht möchte/kann.
Mit anderen Worten: Einen von diesen zwei Toden musst du schon sterben. Immerhin kannst du die nach deinem Geschmack süßere der beiden Varianten auswählen.
Gruß
von GS
Re: Zuschläge Aufenthalt außereuropäisches Ausland
Das heißt also, die Nichtabmeldung bringt dir gegenüber der vorübergehenden Ab- und wieder Anmeldung so viele Vorteile, dass sie nicht nur 25%, sondern sogar 125% des DKV-Beitrags, abzüglich des Anwartschaftsbeitrags bei der Konkurrenz, überwiegen?schimi hat geschriben:
DKV hatte mir gesagt, Anwartschaft nur bei Abmeldung in D, was ich aber nicht möchte/kann.
Mit anderen Worten: Einen von diesen zwei Toden musst du schon sterben. Immerhin kannst du die nach deinem Geschmack süßere der beiden Varianten auswählen.
Gruß
von GS
P.S. Sorry, da gibt es doch noch eine dritte Todesart, vermutlich die schlimmste von allen, die ich zuletzt übersehen habe:
"Bleibe im Lande und ernähre dich redlich."

Re: Zuschläge Aufenthalt außereuropäisches Ausland
GS hat geschrieben: Das heißt also, die Nichtabmeldung bringt dir gegenüber der vorübergehenden Ab- und wieder Anmeldung so viele Vorteile, dass sie nicht nur 25%, sondern sogar 125% des DKV-Beitrags, abzüglich des Anwartschaftsbeitrags bei der Konkurrenz, überwiegen?
Gruß
von GS
Ich muss natürlich auch noch eine Krankenversicherung fürs Ausland abschließen, daher würde die Ersparnis wahrscheinlich überschaubar sein.
BG schimi
Re: Zuschläge Aufenthalt außereuropäisches Ausland
schimi hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin kurz vor dem Ende meiner aktiven Arbeitszeit und plane in meiner passiven Altersteilzeit und danach als Rentner, den deutschen Herbst und Winter über ca. 5-6 Monate in Asien zu verbringen. Deutschland soll aber meine Heimat bleiben.
Versichert bin ich VollMed M4 - BR4 bei der DKV.
Im Vertrag steht, 2 Monate kann ich im Ausland weilen und bin weiterhin versichert, darüber hinaus kann ein Zuschlag fällig sein. Auf Nachfrage sagten sie mir, dass ich bei längerem Auslandsaufenthalt (> 2 Monate) 25 % ! Aufschlag zahlen muss, egal ob ich in Kambodscha oder den USA bin.
Auf Anwartschaft und Auslands-KV sagten sie mir, kann ich nicht umstellen, solange ich in Deutschland gemeldet bin.
Gibt es andere Möglichkeiten den Beitrag zu reduzieren oder muss ich letztendlich den Aufschlag akzeptieren?
Viele Grüße
Schimi
Meines Wissens ist der AM0 ZM3 SM6 unbegrenzt weltweit gültig, dahin kannst du wechseln ohne gesundheitsprüfung wenn du auf 0 SB wert legst.
Ansonsten würde ich einen in den M4 BR1 wechseln, dann sollte es mit 25% ungefähr gleich bleiben.
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