Hallo,
mein Arzt hat die Ziffer 34 GOÄ ohne zusätzliche Erläuterung abgerechnet. Die Versicherung hat diese Position nicht anerkannt. Mein Arzt hat dann auf meine Bitte hin die Gründe für die Abrechnung der Ziffer 34 GOÄ schriftlich erläutert und dies als "Ärztliche Bescheinigung" bezeichnet. Daraufhin hat die Versicherung diese Ziffer anerkannt und erstattet.
Nun will mir mein Arzt für seine "Ärztliche Stellungnahme" Kosten von 25 EUR in Rechnung stellen.
Darf er das oder hätte er die Ziffer GOÄ nicht bereits auf der ursprünglichen Rechnung begründen müssen?
Müsste die Versicherung die Kosten für die "Ärztliche Stellungnahme" erstatten, da sie ja durch ihr Verhalten (Ablehnung) verursacht worden ist?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Kosten für eine "Ärztliche Stellungnahme"
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Kosten für eine "Ärztliche Stellungnahme"
Hallo @reiweb, willkommen im Forum.
Die GOÄ-Ziffer 34 sagt mir bisher nichts. Beim Googeln hatte ich auf Anhieb zahlreiche Treffer. Einen davon, den von der PVS Südwest, hänge ich hier versuchsweise an. https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=GO%C3%84+34
Nach dem Durchlesen kam ich - sorry - zu der spontanen Meinung, dass bei einer mir zutreffend - die PKV hatte sie ja dem Grunde nach im 2. Anlauf anerkannt und erstattet - berechneten GOÄ-Ziffer 34 die in Frage stehenden 25 € vermutlich mein geringstes Problem wären.
Vielleicht ist das für Außenstehende angesichts der spärlichen Erstinformation auch schwierig zu hintersteigen? Beispielsweise fehlte da der Steigerungsfaktor. War der ggf. 3,5 und ohne jegliche Begründung, wäre es klar, dass die PKV zunächst nicht mitspielt. Da fehlt eventuell noch das ein oder andere erhellende Detail.
Gruß
von GS
Die GOÄ-Ziffer 34 sagt mir bisher nichts. Beim Googeln hatte ich auf Anhieb zahlreiche Treffer. Einen davon, den von der PVS Südwest, hänge ich hier versuchsweise an. https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=GO%C3%84+34
Nach dem Durchlesen kam ich - sorry - zu der spontanen Meinung, dass bei einer mir zutreffend - die PKV hatte sie ja dem Grunde nach im 2. Anlauf anerkannt und erstattet - berechneten GOÄ-Ziffer 34 die in Frage stehenden 25 € vermutlich mein geringstes Problem wären.
Vielleicht ist das für Außenstehende angesichts der spärlichen Erstinformation auch schwierig zu hintersteigen? Beispielsweise fehlte da der Steigerungsfaktor. War der ggf. 3,5 und ohne jegliche Begründung, wäre es klar, dass die PKV zunächst nicht mitspielt. Da fehlt eventuell noch das ein oder andere erhellende Detail.
Gruß
von GS
Re: Kosten für eine "Ärztliche Stellungnahme"
Es kommt jetzt auf dem Umfang der "Ärztlichen Stellungnahme" an.
Müsste also 70, 75, 80 oder 85 GOÄ sein? Beibehielt die Stellungnahme nur ein "isso" oder hatte es einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie oder war es eine Bewertung im gutachterlichen Stil?
Welche GOÄ liegt dem Zugrunde und die Schriftliche Bescheinigung müsste ja auch dem Patienten selbst vorliegen, wie sieht diese aus? Viel? Wenig?
Müsste also 70, 75, 80 oder 85 GOÄ sein? Beibehielt die Stellungnahme nur ein "isso" oder hatte es einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie oder war es eine Bewertung im gutachterlichen Stil?
Welche GOÄ liegt dem Zugrunde und die Schriftliche Bescheinigung müsste ja auch dem Patienten selbst vorliegen, wie sieht diese aus? Viel? Wenig?
Re: Kosten für eine "Ärztliche Stellungnahme"
Nach mittlerweile fast 5 Wochen Funkstelle seitens des TE @reiweb spricht manches - natürlich nicht alles - dafür, dass die von ihm monierten 25 € nicht sein geringstes, sondern eher sein größtes Problem waren und vielleicht auch noch sind.
Erfahren werden wir es wohl nicht mehr, jedenfalls nicht vor Ostern. Apropos:
Viele Ostereier
wünscht GS
Erfahren werden wir es wohl nicht mehr, jedenfalls nicht vor Ostern. Apropos:
Viele Ostereier
wünscht GS
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste