Wechsel mit 54 von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit sinnvoll?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

sunshinesab
Beiträge: 3
Registriert: 17.03.2025, 10:42

Wechsel mit 54 von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit sinnvoll?

Beitragvon sunshinesab » 17.03.2025, 10:55

Hallo zusammen,
ich mache mir die Entscheidung gerade sehr schwer, ob ich von der PKV (Alte Oldenburger Tarif 106 mit 844 EUR Beitrag) aufgrund meiner Arbeitslosigkeit in die GKV wechseln soll. Die Sorge ist im Alter die PKV nicht mehr zahlen zu können bzw. wenn die Arbeitslosigkeit länger dauern sollte.
Mein spontaner ***** war auf jeden Fall die Chance nutzen, da ich unter 55 Jahre gerade noch die Möglichkeit habe. Inzwischen weiß ich aber folgendes:
- da ich mehr als 9/10 in der PKV war bin ich im Alter freiwillig GKV versichert, d.h. alle sonstigen Einnahmen und Versicherungen werden auf die Berechnung des GKV Tarifs angerechnet.
- sollte ich nicht so schnell einen neuen Job finden bekomme ich zwar kein Bürgergeld, nichtsdestotrotz wird das Gehalt meines Mannes herangezogen und ich muss min. 569,17 EUR alleine für die GKV zahlen.

Wann ich einen neuen Job finde kann ich nicht sagen, ggf. kommt auch eine Selbstständigkeit in Betracht aber das ist alles noch nicht ausgereift. Da ich seit 01.02.25 arbeitslos bin, habe ich nur noch wenig Zeit um diese Entscheidung die dann final ist zu treffen.

Könnt ihr mir etwas raten oder Rahmenbedingungen nennen, wann das eine oder andere Sinn machen könnte. Die Glaskugel für die Entwicklung der Beiträge hat keiner das weiß ich.

Bin für alle Hinweise und mit Überlegen, Erfahrungen und Ratschläge dankbar.

Viele Grüße
Sabine

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Wechsel mit 54 von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit sinnvoll?

Beitragvon Czauderna » 17.03.2025, 12:09

Hallo und willkommen im Forum
wenn du ab dem 01.02.2025 arbeitslos bist und auch Arbeitslosengeld-1 bekommst und dich bisher nicht von der Krankenversicherungspflicht hast befreien lassen, dann musst du sogar ab dem 01.02.2025 in die GKV wechseln. Das sollte dir aber auch das Arbeitsamt bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld mitgeteilt haben und dich auf die Möglichkeit der Befreiung hingewiesen haben.
Ansonsten ist es richtig - wenn du die Vorversicherungszeit als Rentnerin nicht erfüllt hast, wirst du auch als Rentnerin nicht pflichtversichert sein, aber bis dahin sind ja noch einige Jahre zu überbrücken. Wenn dein Ehemann in der PKV ist es tatsächlich so, dass dann sein Einkommen bei der Beitragsberechnung eine Rolle spielt und die von dir bereits genannte Höhe auch in etwa zutreffen würde., wenn nicht sogar dein eigenes Einkommen so hoch ist, dass es dazu nicht kommen würde.
Es ist schwierig, dir einen entsprechenden Rat zu geben, zumal ich als ehemaliger GV-Mitarbeiter zugegebenermaßen etwas "befangen" bin. Ich denke aber, dass unsere PKV-Experten/innen dir hier besser beratend zur Seite stehen werden können.
Gruss
Czauderna

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Wechsel mit 54 von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit sinnvoll?

Beitragvon GS » 17.03.2025, 19:33

Hallo Sabine,
auf den ersten Blick, und vielleicht auch auf den zweiten, spricht mehr für den Wechsel in die GKV. Infolge der zum 1.2.2025 eingetretenen Versicherungspflicht infolge Arbeitslosigkeit ginge das automatisch; Du brauchst nur auf die mögliche Befreiung von dieser Versicherungspflicht zu verzichten und kannst bis Ende April rückwirkend zum 31.1.2025 die Vollversicherung bei der AO kündigen.

Statt einer kompletten Kündigung solltest Du vorher prüfen, ob Du aus der Vollversicherung in entsprechende Zusatzversicherungen wechseln kannst,
mit denen Du zumindest beim Zahnarzt und im Krankenhaus (zusammen mit der GKV) in etwa so versichert bist wie jetzt auch. Ob die AO auch einen enstprechenden ambulanten Zusatztarif hat, mit dem Du weiterhin als Privatpatientin zu niedegelassenen Ärzten gehen kannst, wäre eine weitere Frage.

Diese Zusatztarife, insbesondere der ambulante, kosten zwar auch Beitrag, aber zwischen den jetzigen 844 € und den errechneten 569 € als freiwillig Versicherte wäre ja auch noch etwas Luft.

Soviel erst mal zur Variante "Wechsel in die GKV, mit oder ohne private Zusatzversicherungen bei der AO.

Die mögliche Alternative "Verbleib in der PKV durch aktiven Antrag bis spätestend Ende April 2025 auf Befreiung von der Versicherungspflicht infolge Arbeitlosigkeit" sollte man aber nicht von vorneherein ausschließen bzw. abschreiben. Dazu wären noch weitere Punkte zu klären. Drei wesentliche davon:
1) Beruflicher Status des Ehemannes: Selbstständig/Freiberuflich, Arbeitnehmer, Beamter mit Beihilfeanspruch?
2) Eure gemeinsame finanzielle Absicherung im beiderseitigen Rentenalter
Das wären jetzt erst zwei. Die dritte ist nicht ganz einfach zu beantworten, aber dennoch wichtig:
3) Werdet Ihr zusammenbleiben oder kannst Du eine spätere Ehescheidung nicht ganz ausschließen?

Gruß
von GS

Racer76
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 244
Registriert: 26.04.2023, 10:33

Re: Wechsel mit 54 von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit sinnvoll?

Beitragvon Racer76 » 17.03.2025, 20:52

Was man sehr sicher sagen kann ist, dass das jetzt bis auf wenige "Auswege" die letzte Chance ist, von der PKV in die GKV zu wechseln.

Alles andere hängt sehr stark von den individuellen Verhältnissen und der zukünftigen Entwicklung von PKV und GKV ab. Da die GKV sehr stark mit dem demographischen Wandel verbunden ist (Einnahmen sinken durch Verrentung und Kosten steigen durch Überalterung), werden dort die Kosten eher steigen und die Leistungen eher sinken. Ersteres umso mehr, je weiter man an die BBG kommt und man keine Chance auf die KVdR hat.

Die PKV wird im Alter aber sicher auch nicht günstiger und die Politik könnte auf die Idee kommen, die PKV Versicherten immer mehr an den Ausgaben im Gesundheitsbereich zu beteiligen.

So rein von meinem Bauchgefühlt würde ich das für mich so entscheiden, dass wenn ich absehen kann, dass ich einkommenstechnisch bald wieder an oder über die BBG komme und in der Rente das ebenso aussieht (mangels KVdR), würde ich eher zur PKV tendieren, ansonsten zur GKV.

Alternativ könnte man schauen, jetzt in die GKV zu gehen mit Umwandlung der Voll-PKV in eine Zusatz-PKV inkl. einer Anwartschaft. Wenn das gehen würde könnte man den "sicheren Hafen GKV" ansteuern mit der Option Rückkehr in die PKV ohne Einschränkungen (z.B. neue Gesundheitsprüfung).

sunshinesab
Beiträge: 3
Registriert: 17.03.2025, 10:42

Re: Wechsel mit 54 von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit sinnvoll?

Beitragvon sunshinesab » 19.03.2025, 11:33

Hallo zusammen,
Danke für eure Informationen. Zu den sehr persönlichen Fragen von GS habe ich ihm eine Private Nachricht geschrieben.
Ja die letzte Chance ist es die es mir so schwer macht und schlaflose Nächte bereitet.
Ich bin auch aktuell in einem Bisex Tarif in der PKV und eine Option zu sparen wäre auch der Wechsel in einen Unisex Tarif. Allerdings verbaue ich mir da die Chance im Alter in den Standardtarif zu wechseln.
Ich habe bei der AO mal nachgefragt wie hoch der Beitrag für den Standardtarif sei im Vergleich zum Basistarif aber sie können mir jetzt mit 54 dazu nichts sagen. Habt ihr dazu Erfahrungen?
Auch was die Leistungen angeht. Ist es besser in der PKV in einem der beiden zu sein oder gleichwertig als in der GKV?

Danke und viele Grüße

Sabine

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Wechsel mit 54 von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit sinnvoll?

Beitragvon GS » 19.03.2025, 13:51

Hallo Sabine,
Du hast eine PN.

Gruß
von GS

sunshinesab
Beiträge: 3
Registriert: 17.03.2025, 10:42

Re: Wechsel mit 54 von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit sinnvoll?

Beitragvon sunshinesab » 22.04.2025, 15:04

Hallo zusammen,
ich bin immer noch nicht entschieden und so langsam rennt die Zeit wirklich,....
Was habt ihr denn für Erfahrungen mit der ruhenden Mitgliedschaft während einer Arbeitslosigkeit und dann kann man doch ohne Gesundheitsprüfung ggf. wieder zurück in den Tarif oder?
Danke und viele Grüße
Sabine

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Wechsel mit 54 von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit sinnvoll?

Beitragvon GS » 22.04.2025, 23:58

Hallo Sabine,
Hallo zusammen,
ich bin immer noch nicht entschieden und so langsam rennt die Zeit wirklich,....
Allerdings
Was habt ihr denn für Erfahrungen mit der ruhenden Mitgliedschaft während einer Arbeitslosigkeit
in eigener Betroffenheit? keine
und dann kann man doch ohne Gesundheitsprüfung ggf. wieder zurück in den Tarif oder?
wenn du die 2-Monatsfrist dazu nicht vergeigst, ja.
Aber stand das ncht auch schon, zwar mit anderen, etwas gesetzteren Worten, in der PN?

Wo brennt es denn? Gibt es auch andere Sichten der Dinge, die du uns vorenthältst? Wenn ja, dann bitte Butter bei die Fisch. Wenn nein, lass die Sache einfach laufen, und du musst dir keinen Kopf mehr darum machen.

Und hier im Forum die Schreiber und die Mitleser nebenbei auch nicht mehr.

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 221
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: Wechsel mit 54 von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit sinnvoll?

Beitragvon Saxum » 23.04.2025, 09:18

Falls in der Zeit Rentenbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden, ist zu berücksichtigen, dass auf den Zahlbeitrag zur Gesetzlichen Rente ein Zuschuss in der hälftigen Höhe des Höchstbeitrages zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung dazukommt.

Egal wie die Entscheidung ausfällt, das sollte man auch in der Kalkulation mit berücksichtigen und übersehen leider viele. Es sind je nach Höhe des Zahlbeitrages jetzt auch vielleicht keine 300 € aber auch besser als "nichts". Selbst wenn wir mal fiktiv eine Rente von 1.500 € veranschlagen kriegt man bei 8,52 % KV Beitrag einen Zuschuss in Höhe von 127,80 €. Jetzt natürlich höher / niedriger je nachdem wie hoch die tatsächliche Rente inkl. weiterer berücksichtigungsfähiger Zeiten aussieht. Für die Pflegeversicherung, egal welches System man hat, gibt es keinen Zuschuss.

DRV: Hilfe für Rentner: Zuschuss zur Krankenversicherung

Es bleiben in jedem Fall nur zur Auswahl die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, in dem das sämtliche Einkommen (Rente, Miete, Kapital, Lebensversicherung, Einkünfte, etc.) berücksichtigt wird, oder die private Krankenversicherung mit einem nicht-einkommensabhängigen Beitrag, bei der aber ab dem Alter von 61 immerhin der 10% Zuschlag wegfällt und der Beitrag sich um diesen verringert. Wie sich beide Beiträge oder Systeme sich entwickeln werden ist wie immer "Glaskugel" - aber sagen wir es mal so, beide schenken sich nichts.

eastman hat hier im Forum auch jüngst im Februar 2025 geschrieben, ich zitiere: "Ich werfe mal - weil mir der gerade reingekommen ist - einen DKV-Beitrag für den Standardtarif in den Ring: Ein demnächst zu pensionierender Empfänger freier Heilfürsorge, der jahrzehntelang die GROSSE Anwartschaft geführt hat (wie von mir meist empfohlen). Standardtarif mit 30% Restkostenabsicherung (70% Beihilfe): 88,57 €."

Ich weiß, dass das jetzt nicht pauschal zutreffend ist, aber wenn wir hier fiktiv die 30% auf 100% hochskalkieren, käme ich auf 236,60 € - ohne Gewähr. Aber nur als Anpeilpunkt, es kommt vermutlich auch vor allem auf die Höhe und Länge der Altersrückstellungen an. Wir alle wissen ja, dass der Standard/Basistarif höchstes soviel kostet wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn man die Suchmaschine anwirft, ist auch leider immer vom Höchstbeitrag die Rede und von Menschen oder Situationen die einen "sofortigen Wechsel ohne Altersrückstellungen" notwendig macht. Daher fehlt es hier echt mal an einer Darstellung / Aussage wieviel der so ungefähr kosten würde nach xyz Jahren in einem regulären Versicherungstarif ohne Topleistungen.

Im Standard oder Basistarif ist es grundsätzlich so, dass der Standardtarif vom Leistungsumfang etwas hinter dem Basistarif zurückfällt (beispielhaft "Kuren" oder "Häusliche Krankenpflege" oder "Hospizversorgung" oder "Schutzimpfungen" oder "Hilfsmittelkatalog nach SGB V" die Möglichkeit der "Direktabrechnung") allerdings bei der Abrechnung nach der Ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) besser dasteht als der Basistarif (GOÄ Erstattung von 1,8 versus 1,2 ambulant). Es fällt aber in jedem Fall bei einer Abrechnung nach regulären Sätzen eine "Eigenbeteiliungen" in der Differenz zwischen dem Erstattungssatz und dem Abgerechneten Satz an, etwa bei 2,3 - 1,2 ist dann der 1,1 fache Satz der Rechnung selbst zu tragen. Wenn würde ich bei guter Gesundheit den Standardtarif vorziehen und dann bei einer Verschlechterung bzw. dem Bedarf nach mehr Leistungen analog zur gesetzlichen dann in den Basistarif wechseln. Das geht natürlich nur solange man noch den Bisex-Tarif hat.

Ansonsten ist es auch kein schlechter Rat von GS eine "(große) Anwartschaft" zu halten, falls man im Falle eines Wechsels in die GKV dann die Möglichkeit hat recht Problemlos wieder in den vorherigen Tarif zurückzukommen und ggf. Tarifwechseloptionen nach § 204 VVG ziehen kann bzw. als letzten Ausweg den Standard/Basistarif.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste