Aufnahme in PKV - (Straf)-Prämienzuschlag Nicht-EU Ehegattin mit vorherigem Sprachvisum

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Orakel
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Aufnahme in PKV - (Straf)-Prämienzuschlag Nicht-EU Ehegattin mit vorherigem Sprachvisum

Beitragvon Orakel » 15.05.2025, 01:00

Liebes Forum,

Ich habe gerade eine äußerst verzwickte PKV-Aufnahmesituation.

Rahmendaten:
Ich bin Beamter und beihilfeberechtigt.
Meine Ehepartnerin ist Nicht-EU Bürgerin ohne Vorversicherung (bzw. nur mit Incoming-Krankenversicherung, da bis zur Hochzeit in Deutschland nur ein begrenztes Sprachvisum mit Fiktionsbescheinigung bzw. Aufenthalt mit max. 12 Monaten)

Einreise nach Deutschland mit Touristenvisum in 8) 2023, danach Antrag und Erteilung Aufenthaltstitel mit Sprachvisum begrenzt auf 12 Monate, 1x verlängert.

Zum Januar 2024 zusätzlich zum bestehenden nicht dauerhaften Aufenthalt per Sprachvisum (nach P.16 AufenthG ) Wohnsitzanmeldung bei mir in Deutschland.

Im November 2024 geheiratet, noch während ihres Sprachvisums.

Danach sofort Visum Ehegattennachzug bei der Ausländerbehörde beantragt Im Dezember 2024.
Anfang März den Aufenthaltstitel abholen können.

Danach sofort um Aufnahme mit Beihilfe in PKV gekümmert, leider erster Antrag fehlerhaft iöumd abgelehnt.

Dann glücklicherweise noch rechtzeitig von Öffnungsaktion erfahren.
Nun soll die Aufnahme klappen aber der Schock.

Fast über 3000 Euro Prämienzuschlag, da keine substituive Vorversicherung bestand.
Ist das tatsächlich ok ?

Formal besaß meine Frau mind. bis Antragsstellung Aufenthaltstitel P.28 AufenthG zum Ehegattennachzug keine Möglichkeit/ kein Zugang zur GKV oder PKV-Vollversicherung (da kein Daueraufenthalt wegen Sprachvisum und keine Erwerbserlaubnis sowie Befristung auf 12 Monate).
Zur Aufnahme in eine reguläre KrankheitskostenVOLLversicherung wären aber mind. 13 Monate Aufenthaltstitel notwendig gewesen.

Auch wenn die Wohnsitzanmeldung bestand, war Formal kein Zugang zu einer substitutiven KV möglich bis zum neuen Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis nach P.28, der jetzt 3 Jahre gültig ist.

Während der kompletten Zeit in Deutschland und bis zum heutigen Tag besaß meine Frau eine Imcoming-Krankenversicherung der Hanse.
Es wurde sich also aktiv um Versicherungsschutz im.Rahmen der aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten bemüht.

Versicherungspflicht nach SGB V besteht nicht, Frage ist also, wie P.193 VVG und die dortige Versicherungspflicht anzuwenden ist.

Laut Beratungsgespräch mit dem Bürgertelefon Krankversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit deckt die Incoming-Krankenversicherung den lt. P.193 VVG Abs. 3/4 geforderten Krankheitskostenschutz ab, weil bei ambulanten und stationären Behandlungen mit Mindestsummen abgedeckt ist.

In DEN Bedingungen der Incoming-Krankenversicherung selbst steht auch das die Leistungen im Umfang im Wesentlichen der GKV entsprechen.

Im obigen Parahraph 193 ist nicht die Rede von einer notwendigen privaten KrankheitskostenVOLLversicherung zur Erfüllung der Versicherungspflicht.

Somit ist laut der Beraterin im Bürgertelefon und meiner Auffassung durch die durchgehende Versicherung per Imcoming-Krankenversicherung bis zum heutigen Tag keine Versicherungslücke entstanden bzw. maximal seit Zugang zur Privaten mit Erteilung des neuen Aufenthaltstitels im mit Antrag Dezember 24/Aushändigung März 25.

Somit sind die geforderten Strafprämienzuschläge rückwirkend seit Anmeldung Wohnsitz faktisch falsch, da eben auch lebenspraktisch und formal kein Zugang zur PKV oder GKV vor unserer Heirat und Dem neuen Aufenthaltstitel mit 3 Jahren möglich war.

Maximal dürfen also Strafprämien seit Dezember 24 bzw März 25 erhoben werden...


Über Rückmeldungen bin ich sehr dankbar.
Vielleicht gibt es sogar Leute mit Erfahrung im Kontext PKV Aufenthaltstitel Nicht EU Ehegatte.

Ganz lieben Dank und Gruß!

GS
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Re: Aufnahme in PKV - (Straf)-Prämienzuschlag Nicht-EU Ehegattin mit vorherigem Sprachvisum

Beitragvon GS » 15.05.2025, 19:57

Hallo Orakel,

da ist offenbar etwas aus dem Ruder gelaufen, obwohl Ihr beide zu Anfang offenbar alles richtig gemacht habt, inklusive der Heirat im November 2024. Denn der November ist zum Heiraten immerhin der zweitbeste Monat, zumindest unter einkommensteuerlichen Aspekten. :wink: Aber zum Thema:
Orakel schreibt:
Danach sofort um Aufnahme mit Beihilfe in PKV gekümmert, leider erster Antrag fehlerhaft iöumd abgelehnt.
Was ging da warum schief, und was bedeutet "iöumd"?
Dann glücklicherweise noch rechtzeitig von Öffnungsaktion erfahren.
Nun soll die Aufnahme klappen aber der Schock.
War bei zumindest bei einem dieser Versuche der Antrag bei der Hanse(-Merkur) gestellt, wo man doch mit der länger laufenden Incoming-Versicherung gewissermaßen schon den Fuß in der Tür hatte?
Fast über 3000 Euro Prämienzuschlag, da keine substituive Vorversicherung bestand.
Derjenige, der den Antrag zu diesem Anbieter (welcher ist das?) bugsiert hat, hätte das dann eigentlich wissen müssen. Was sagt der denn dazu?

Laut Beratungsgespräch mit dem Bürgertelefon Krankversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit deckt die Incoming-Krankenversicherung den lt. P.193 VVG Abs. 3/4 geforderten Krankheitskostenschutz ab, weil bei ambulanten und stationären Behandlungen mit Mindestsummen abgedeckt ist.
Dort würde ich nochmal anrufen und - so hieß das früher mal - "untertänigst" um eine Textform dieser Auskunft bitten. Damit müsste auch derjenige beim gewählten Anbieter, der auf den Strafzuschlägen beharrt, sich bekehren lassen.

Diesem weiterzuerzählen, was Du von irgendjemandem in Berlin (oder im Zweifelsfall noch in Bonn?) am Telefon gehört hast, hat ihn offenbar nicht beeindruckt. Und wird das auch weiterhin nicht tun.In diesem und ähnlichen Fällen gilt ganz klar die Devise "Text vor Ton".

Gruß mit gedrückten Daumen
von GS

eastman
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Re: Aufnahme in PKV - (Straf)-Prämienzuschlag Nicht-EU Ehegattin mit vorherigem Sprachvisum

Beitragvon eastman » 20.05.2025, 10:17

Soll ja Versicherer geben, die den Strafzuschlag nicht eintreiben, weil sie nicht als Erfüllungsgehilfen Dritter agieren wollen. Ich hätte das Thema wohl eher mit Risiko-Voranfragen vorab geklärt. Bleibt nur eine Frage für die Statistik: welcher deutsche Krankenversicherer mit beihilfekonformen Restkostentarifen war denn so "nett"?


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