Hallo zusammen.
Seit 1996 bin ich privat bei der Huk versichert. Dort hatte ich noch einen alten Bisex Tarif. Aufgrund immer weiter steigenden Beiträgen bin ich Anfang des Jahres in den Unisex Basis Tarif gewechselt. Heute kan die Übertragungswertbescheinigung 2025. Dort wurden mir nun 50€ ausgewiesen.
Nach mehreren erfolglosen Kontaktversuchen bei der Huk versuche ich nun hier mein Glück. Kann es sein das mir nach fast 30 Jahren die komplette Altersrückstellung durch den Tarifwechsel verloren gegangen sind? Wäre das Rechtens?
Gruß aus NRW
Altersrückstellung Übertragungsbescheinigung
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Re: Altersrückstellung Übertragungsbescheinigung
Nenne mal bitte die genauen Namen des alten und des neuen Tarifs. Der Tarifwechsel fand innerhalb der HUK statt, korrekt?
Und was steht in der "Übertragungswertbescheinigung" genau drin?
Und was steht in der "Übertragungswertbescheinigung" genau drin?
Re: Altersrückstellung Übertragungsbescheinigung
Die Übertragungswertbescheinigung braucht man nur, wenn man den PKV-Anbieter wechseln will. In den Bisex-Tarifen gab es keine Übertragungswerte. Daher vermute ich, dass beim neuen Unisex-Tarif eben dieses Jahr 50 Euro Übertragungswert gebildet wurden.
Re: Altersrückstellung Übertragungsbescheinigung
Hallo
Tarif alt: A-Tarif in dem Fall Bisex
Rarif neu: E-Tarif hier Unisex
Wechsel war innerhalb der Huk
In der Bescheinigung steht:
anbei erhalten Sie Ihre Übertragungswertbescheinigung.
Ihr Vertrag sieht vor, dass man einen Teil der Rückstellungen beim Wechsel zu einer anderen
privaten Krankenversicherung als sogenannten Übertragungswert mitnehmen kann.
Sind Sie erst später in einen Tarif mit mitgabefähigen Alterungsrückstellungen (Geschlechtsabhängig
kalkulierte Bisex-Tarife der neuen Tarifwelt oder geschlechtsunabhängig kalkulierte Unisex-
Tarife) gewechselt, bildet Ihr Vertrag erst ab diesem Zeitpunkt einen Übertragungswert.
Tarif alt: A-Tarif in dem Fall Bisex
Rarif neu: E-Tarif hier Unisex
Wechsel war innerhalb der Huk
In der Bescheinigung steht:
anbei erhalten Sie Ihre Übertragungswertbescheinigung.
Ihr Vertrag sieht vor, dass man einen Teil der Rückstellungen beim Wechsel zu einer anderen
privaten Krankenversicherung als sogenannten Übertragungswert mitnehmen kann.
Sind Sie erst später in einen Tarif mit mitgabefähigen Alterungsrückstellungen (Geschlechtsabhängig
kalkulierte Bisex-Tarife der neuen Tarifwelt oder geschlechtsunabhängig kalkulierte Unisex-
Tarife) gewechselt, bildet Ihr Vertrag erst ab diesem Zeitpunkt einen Übertragungswert.
Re: Altersrückstellung Übertragungsbescheinigung
Also ist meine Vermutung korrekt gewesen.
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- Postrank7
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Re: Altersrückstellung Übertragungsbescheinigung
In der Bi-Sex-Welt gab es Übertragungswerte ab Vertragsabschluss 2009. Unisex kam Ende 2012.
Der benannte E-Tarif bei der HUK ist nicht der Basistarif, sollte wohl eher der unsägliche Grundschutztarif sein.
Der benannte E-Tarif bei der HUK ist nicht der Basistarif, sollte wohl eher der unsägliche Grundschutztarif sein.
Re: Altersrückstellung Übertragungsbescheinigung
Ich hatte vergessen, die eigentliche Frage zu beantworten. Nein, beim Tarifwechsel ist kein einziger Euro der Alterungsrückstellungen verloren gegangen.
Re: Altersrückstellung Übertragungsbescheinigung
Vielen Dank für Eure Antworten.
RolandPKV: Das ist beruhigend, alles andere hätte wohl auch ein Gang zum Anwalt bedeutet. Hatte die Huk auch per mail angeschrieben - hoffe da mal auf die gleiche Antwort - vermutlich Ende des Jahres...
Eastmen: Warum bezeichnest du diesen Tarif als unsäglich? Hast du Erfahrungen?
RolandPKV: Das ist beruhigend, alles andere hätte wohl auch ein Gang zum Anwalt bedeutet. Hatte die Huk auch per mail angeschrieben - hoffe da mal auf die gleiche Antwort - vermutlich Ende des Jahres...
Eastmen: Warum bezeichnest du diesen Tarif als unsäglich? Hast du Erfahrungen?
Re: Altersrückstellung Übertragungsbescheinigung
bill29 hat geschrieben:Vielen Dank für Eure Antworten.
RolandPKV: Das ist beruhigend, alles andere hätte wohl auch ein Gang zum Anwalt bedeutet. Hatte die Huk auch per mail angeschrieben - hoffe da mal auf die gleiche Antwort - vermutlich Ende des Jahres...
Eastmen: Warum bezeichnest du diesen Tarif als unsäglich? Hast du Erfahrungen?
Die Altersrückstellungen blieben bisher erhalten, sie würden aber - bis auf die genannten 50 EUR - bei einem Anbieterwechsel verloren gehen.
Das nur nochmal zur Klarstellung.
Ich glaube keiner hier ist im PKV-Bereich ein Fan der HUK, aber selbst bei der verbietet sich nach fast 30 Jahren ein Anbieterwechseln, insofern ist der Übertragungswert letztlich irrelevant.
Der Wechsel war gleichwohl eher unglücklich, vor allem weil Du Dir dadurch die Option auf den Standardtarif verbaut hast. Der ist auch nur ein Notnagel, aber meist ein ziemlich günstiger Notnagel.
Was zahlst Du denn in dem jetzigen Tarif, und was hast Du vor dem Wechsel bezahlt?
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- Postrank7
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Re: Altersrückstellung Übertragungsbescheinigung
Der E-Tarif ist ein Grundschutztarif, bei der Einführung war die HUK wohl noch auf dem Dauertrip ihrer sonstigen Sachversicherungen: alles über den Preis. Ich habe den Tarif (bisex) tatsächlich einmal an einen Malermeister vermittelt. Der wollte (seinerzeit) den allergünstigsten Tarif, weil er der
Meinung war, ohnehin nicht älter als 60 Jahre zu werden. So steht es auch genau wörtlich in meinem Beratungsprotokoll als Begründung für die Wahl dieses Tarifes. Meiner bescheidenen Meinung stimmte die Kalkulation vorn und hinten nicht. Die Höhe des "Sparanteils" wird ja aus guten Gründen bei keinem Versicherer offengelegt. Seit Einführung gab es als Bonus noch eine langjährige Niedrigzinsphase, auf der Kostenseite weiß ja Jeder retrospektiv, was in der Vergangenheit bei den Leistungserbringern passiert ist. Bei den Tarifleistungen einerseits auf ambulante Psychotherapie zu verzichten, andererseits aber bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen zu erstatten, war wohl auch ein interessanter Gedankengang - zumindest aus Sicht des Vertriebs.
Meinung war, ohnehin nicht älter als 60 Jahre zu werden. So steht es auch genau wörtlich in meinem Beratungsprotokoll als Begründung für die Wahl dieses Tarifes. Meiner bescheidenen Meinung stimmte die Kalkulation vorn und hinten nicht. Die Höhe des "Sparanteils" wird ja aus guten Gründen bei keinem Versicherer offengelegt. Seit Einführung gab es als Bonus noch eine langjährige Niedrigzinsphase, auf der Kostenseite weiß ja Jeder retrospektiv, was in der Vergangenheit bei den Leistungserbringern passiert ist. Bei den Tarifleistungen einerseits auf ambulante Psychotherapie zu verzichten, andererseits aber bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen zu erstatten, war wohl auch ein interessanter Gedankengang - zumindest aus Sicht des Vertriebs.
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