Erfahrungen im Standardtarif

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eastman
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon eastman » 25.11.2025, 19:56

Das ist recht einfach. Die Central hat seinerzeit mit verringerten Alterungsrückstellungen bei den Einsteigertarifen kalkuliert, dazu wahrscheinlich mit unrealistischen Annahmen zu Stornowahrscheinlichkeiten & Co. Der Verdacht war immer da. Wenn der Schnee weggetaut ist, sieht man, wer verdeckt...

Andreas 1000
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 26.12.2025, 13:23

sct hat geschrieben:Das hoffe ich natürlich auch. Bis dahin sind es noch 5 Jahre. Dann bin ich 62. Da ich mit 63 in Rente gehe, weil ich keine Abschläge habe, muss ich den Wechsel dann mit gut 62 und ein paar Monaten anpacken. Ich habe allerdings keine Erfahrungen wie lange so ein Wechsel dauert. Ich habe nur gehört, dass sich die GKV immer etwas zickig haben mit der Ausstellung des Feststellhngsbescheides und dass man an der Stelle gerne auch mal etwas mit einem Anwalt nachhelfen muss.
Also der Zeit Horizont wäre dann 5 Jahre bis dahin. Da das überschaubar ist, hoffe ich dass zumindest in der Politik bis dahin andere Dinge wichtiger sind und privat meine Frau noch lebt und wir nicht geschieden sind. Wobei eine Scheidung in diesem Zusammenhang der Worst case ist, denn sollte meine Frau tatsächlich versterben, dann bekomme ich noch Witwenrente von dem ich dann diese teure Versicherung bezahlen kann.

Nichts desto Trotz verstehe ich nicht warum die Beiträge bei anderen so billig ist. Selbst ohne Beitragszuschläge komme ich immer auf fast das Doppelte. Mein aktueller Tarif, der KEH750 ist ja eigentlich schon so ein Billigtarif, aber wieso ist dann bei anderen der Standardtarif nur die Hälfte von dem was mich, auch ohne Beitragszuschläge, erwarten würde?? Wie kann das sein?


Zum 01.01.2026 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft. Diese Verschärfung führt dazu, dass für langjährig PKV-versicherte ein Wechsel für über 55-jährige über die Familienversicherung der Ehefrau quasi unmöglich gemacht wird.

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Czauderna » 26.12.2025, 14:24

Hallo Andreas 1000
sicher hast du dazu einen Link für uns, der diese gravierende Änderung (§188 SGB V) entsprechend bestätigt.
Gruss
Czauderna

Andreas 1000
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 26.12.2025, 14:36

Hallo Czauderna, nachdem ich in Chatgpt einen Fall konstruiert habe, erhielt ich folgende Antwort:

Was sich ab 01.01.2026 ändert (entscheidend!)

Die geplante Verschärfung richtet sich nicht gegen die Familienversicherung an sich, sondern gegen den Wechselweg für bestimmte Personen.

Kern der Änderung:

Wer

älter als 55 Jahre ist und

in den letzten Jahren nicht überwiegend gesetzlich versichert war,
soll nicht mehr über Konstruktionen (Familienversicherung, Minijob, Einkommensreduktion) zurück in die GKV kommen.

Das betrifft genau dein Profil:

58 Jahre alt

ca. 20 Jahre PKV

Wechsel über Ehefrau geplant

Ganz wichtig: Der Denkfehler

Du denkst:

„Familienversicherung gibt es ja weiter → also komme ich darüber in die GKV.“

Der Gesetzgeber sagt aber:

Familienversicherung ja – aber nicht als Rückkehrtor für langjährig privat Versicherte Ü55.

Die Krankenkasse prüft nicht nur dein Einkommen, sondern auch:

dein Alter

deine Vorversicherung

ob ein missbräuchlicher Wechsel vorliegt

Und genau hier greift die Verschärfung.

Was heißt das konkret für dich?
Sehr wahrscheinlich nicht möglich:

PKV kündigen

Einkommen reduzieren

über Ehefrau familienversichern

dauerhaft in der GKV bleiben

Die Kasse wird sagen:

„Familienversicherung ist ausgeschlossen, weil keine Versicherungspflicht eintritt und § 6 Abs. 3a SGB V greift (Ü55-Regel).“

Wann wäre Familienversicherung doch möglich?

Nur in echten Ausnahmefällen, z. B.:

du wärst nie oder nur kurz privat versichert gewesen
du wärst aus einem anderen zwingenden Versicherungsgrund pflichtversichert geworden
du wärst bereits vor dem 55. Lebensjahr wieder in der GKV gewesen

Alles trifft auf dich nicht zu (nach deinen Angaben).

Klartext-Fazit

Nein, du kannst dich nicht darauf verlassen, dass du ab 2026 noch über die Familienversicherung in die GKV kommst.
Genau dieser Weg soll geschlossen werden.
Die Familienversicherung bleibt – aber nicht als „Rettungsbrücke“ für langjährig PKV-Versicherte über 55.

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Czauderna » 26.12.2025, 15:36

Hallo
hier die Auskunft der KI für meine Frage ob das auch für 2026 gelten wird.
§ 188 SGB V und über 55 Jahre nach Ende der Familienversicherung
Gemäß
§ 188 Abs. 4 SGB V entsteht nach dem Ende einer Familienversicherung (§ 10 SGB V) kraft Gesetzes eine obligatorische Anschlussversicherung (freiwillige Mitgliedschaft).
Hier sind die entscheidenden Details für Personen über 55 Jahre:

Keine Altersgrenze: Die obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V greift unabhängig vom Lebensalter. Auch über 55-Jährige bleiben nach dem Ende der Familienversicherung automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sofern kein vorrangiger Versicherungstatbestand (z. B. neue Pflichtversicherung) vorliegt.
Wegfall der Vorversicherungszeit: Für diese Art der freiwilligen Versicherung müssen Sie keine Vorversicherungszeiten (wie sonst nach § 9 SGB V üblich) nachweisen. Das Ausscheiden aus der Familienversicherung reicht aus.
Ausschluss der Pflichtversicherung (§ 6 Abs. 3a SGB V): Zwar erschwert das Alter über 55 den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Pflichtversicherung. Da Sie aber durch die Familienversicherung bereits Teil des GKV-Systems sind, bleiben Sie durch die Anschlussversicherung nahtlos versichert.
Austrittsoption: Die Versicherung wird automatisch weitergeführt, es sei denn, Sie erklären innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse Ihren Austritt und weisen eine anderweitige Absicherung (z. B. privat) nach.
Beitragspflicht: Als freiwilliges Mitglied müssen Sie nun eigene Beiträge zahlen. Diese richten sich nach Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (z. B. Renten, Mieten, Kapitalerträge).

Zusammenfassend: Das Alter von über 55 Jahren verhindert die Fortführung Ihres Schutzes in der GKV nach dem Ende der Familienversicherung nicht. Die Versicherung wird automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fortgesetzt.
KI-Antworten können Fehler enthalten. Zur Beratung in rechtlichen Fragen solltest du dich an einen Experten wenden. Weitere Informationen

Freiwillige Krankenversicherung - MBO Verlag
(§§ 9, 188 Abs. 4 SGB V) Die Vorschrift bewirkt, dass nach dem Ende einer Versicherungspflicht oder einer Familienversicherung ein...
MBO Verlag

Anschlussversicherung - IKK gesund plus
Anschlussversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Anschlussversicherung kommt nach Beendigung einer Versicherung...
IKK gesund plus
Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit ...
21.01.2025 — Nach dem Ende der Familienversicherung sind Betroffene automatisch weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichert, so...
Verbraucherzentrale.de
Gruss
Czauderna

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 26.12.2025, 16:06

Danke, Czauderna, ich kein Spezialist, was die Thematik angeht. Aber das Entscheidende ist doch nicht, was passiert, wenn man aus der Familienversicherung rauskommt, sondern wie kommt man aus der PKV in die GKV-Familienversicherung rein. Und das Reinkommen ist wohl so gut wie unmöglich gemacht worden. Klar, wenn man einmal drin ist, und dann die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, dann greift die obligatorische Anschlussversicherung. Aber man kommt, wenn man über 55, kaum mehr in die Familienversicherung rein.

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon sct » 26.12.2025, 17:18

Hallo Leute, also ich kann das erstmal gar nicht so Recht glauben. In welcher Bundestagssitzung wurde das denn beschlossen? Welches Gesetz wurde dazu erweitert/geändert/hinzugefügt? Wie ist der genaue Wortlaut? Also ich würde das erstmal schwarz auf weiß sehen wollen, die dazu fürt, dass PKV-Versicherte selbst über die Familienversicherung nicht mehr in die GKV zurück kommen.

Nebenbei wechselt ein PKV-Mitglied so aus Daffke nicht mal eben in die GKV und lässt die Altersrückstellungen sausen. Das ist auch relativ teuer und langwierig, weil die GKV ja nicht gleich den Feststellungsbescheid rausrückt und man da ggf. mit einem Anwalt nachhelfen muß. Wer nicht wirklich in großer Not ist, der wechselt vor der Rente auch nicht mehr zurück in die GKV.

Staatlicherseits ist das auch nicht zu empfehlen, denn wer gezwungen wird in der PKV zu bleiben und bei dem die Not so groß ist, der ist dann sehr wahrscheinlich auch ein Sozialfall und da gibt es dann auch Sozialhilfen bzw. den halben PKV-Beitrag. Also von daher könnte ein Not leidender Renter dann auch gleich in die GKV, wenn man dadurch Sozialleistungen verhindern kann.

Aber ja, es kann natürlich schon sein, dass sich CDU und auch die SPD gleichermaßen dafür erwärmen können, angehenden Rentnern die Rückkehr in die GKV zu verwehren, aber am Ende ist das dann meistens rechte Tasche, linke Tasche (siehe vorheriger Punkt).

Ciao
SCT

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 26.12.2025, 17:58

Warum sollte man als PKV-Versicherter, z. B. 64 Jahre alt, aus der PKV trotz Alterungsrückstellungen rauswollen? Z. B., weil man sieht, dass der Beitrag trotz Rückstellungen jetzt schon bei über 1000 Euro mtl. liegt. Die zu erwartende Rente bei 2000 Euro. Die Beiträge werden weiter drastisch steigen und die Renten aber längst nicht. Da liegt es doch nahe, dass man vielleicht mal ein Jahr auf Einkommen verzichtet. Oder einige Monate keine Rente beantragt, oder kein Krankengeld oder kein ALG 1, um über die Familienversicherung in die GKV zurückzukehren. Politisch gewollt könnte das sein, weil der Weg aufgrund der Demographie immer mehr genutzt wird. Die Tür soll vollkommen geschlossen werden und die PKV sich mit dem Problem beschäftigen.

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon sct » 26.12.2025, 19:01

Andreas 1000 hat geschrieben:Politisch gewollt könnte das sein, weil der Weg aufgrund der Demographie immer mehr genutzt wird. Die Tür soll vollkommen geschlossen werden und die PKV sich mit dem Problem beschäftigen.

Das habe ich ja in meinem vorherigen Post versucht dazulegen, dass das Verschliessen der Rückkehrmöglichkeit für über 64-jährige nur auf den ersten Blick politisch und gesellschaftlich eine gute Idee ist. Der PKV wird da gar nichts aufgebürdet, denn am Ende landet der Versicherte im Notlagentarif oder zahlt den halben Beitrag für den teuren Basistarif. Wenn die Politiker das so zu Ende denken, dann kommt jeder ganz schnell auf die Idee, dass das ja Sozialhilfe kostet und man sieht davon ab.

Der Leidensdruck der angehenden, PKV-versicherten Rentner ist natürlich selbstredend Geld zu sparen.

Besser wäre es, im jahrelangen Versichertenverlauf mehr und ehrlichere Altersrückstellungen anzusammeln um damit im Alter wirklich eine spürbare Entlastung zu erzeugen.

Kleine Anekdote dazu: Solange man arbeitet gibt es kein Problem, denn bis zu einer Obergrenze zahlt der Arbeitgeber immer die Hälfte des Beitrages, egal wie hoch das Gehalt ist. Berufsbedingt musste ich (56 Jahre) im Oktober den Arbeitgeber wechseln und natürlich gab es längst nicht mehr das Gehalt was ich vorher hatte. Dadurch zahlt mein Arbeitgeber nun gut 10% Arbeitgeberanteil vom Bruttolohn anstatt ~8,5% wie bei den GKV-Versicherten. Das ist bei dem Zuschuss zur Rente anders, denn da gibt es nur die tatsächlichen 8,5% zur Bruttorente dazu und nicht auch die Hälfte des PKV-Beitrages. Da macht sich der Staat schon einen schlanken Fuß. Nicht dass er die Hälfte zahlen sollte, aber er könnte schon gesetzgeberisch dafür sorgen, dass die Halfte des tatsächlichen Beitrages nicht mehr als die 8,5% sind, die es auch für die GKV-Versicherten gibt. Wer 3000€ Rente bekommt, was für einen langjährig PKV-Versicherten Angestellten normal ist, der bekommt etwa 250€ Zuschuss, was aber nicht die Hälfte des Beitrages ist, sondern eher nur ein Viertel. Das Problem ist, dass der Versicherte Rentner die restlichen 750€ bezahlen muß. Zugespitzt ist genau dieser Umstand das Problem.

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 26.12.2025, 20:36

Aus Sicht der GKV ist das Verschließen der Rückkehrmöglichkeit unerläßlich. Möglich, dass deshalb jemand in Schwierigkeiten gerät. Aber wahrscheinlich spekulieren die meisten PKV-Versicherten einfach darauf, am Ende Ihres Arbeitslebens die Rosinen der PKV gepickt zu haben und wenn es dann teuer wird, dann für einen moderaten Beitrag zurück zur Solidargemeinschaft zu wandern. Leisten werden sie sich die PKV weiter können bzw. müssen. Solange es den Weg zurück z. B. über die Familienversicherung gab, war doch klug sich für den Weg zu entscheiden. Die Spielregeln sind eigentlich von vornherein klar. Aber als junger Mensch kann man nicht im Geringsten absehen, was für erhebliche, langfristige Konsequenzen die Enstscheidung für die PKV hat. Stichwort: Heirat, Kinder, Rente etc. Ich denke, kaum jemand würde dann in die PKV gehen. Die anfängliche Kostenersparnis ist auch nicht so hoch, weil man sie steuerlich absetzen kann. Aber das sagt einem ja kein Vertreter.
Übrigens soll das Verschließen der Rückkehrmöglichkeit über die Familienversicherung in die GKV schon von der Ampelkoalition geplant worden sein. Weil sie vorzeitig zerbrach, kam es nicht mehr dazu.

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon sct » 26.12.2025, 21:25

Andreas 1000 hat geschrieben: Leisten werden sie sich die PKV weiter können bzw. müssen.

Leider nicht (siehe oben).Viele landen wegen der PKV Beiträge in der Sozialhilfe. Wer 1000Eur Miete zahlt und dann nochmal 1000Eur für die PKV Beiträge, da bleibt nichts mehr fürs Essen, Strom und Gas. Wenn das politisch gewollt ist, bittesehr. Das heisst aber auch, dass die hohen Beiträge dann indirekt über die Sozialhilfe bezahlt werden. Da bin ich entschieden dagegen.
Das schöne ist, die Politiker wissen das und werden es sich genau überlegen, solche Fälle in die GKV zu lassen, schon um Sozialhilfe zu sparen.

Wir werden sehen....

Ciao
sct

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon GS » 27.12.2025, 00:45

sct schreibt:
Das schöne ist, die Politiker wissen das und werden es sich genau überlegen, solche Fälle in die GKV zu lassen, schon um Sozialhilfe zu sparen.

Diese Politiker wissen halt auch heute noch um die - um einen hier nur mit seinen Initialien (edit: A.J.) markierten Staatssekretär im NobbyBlümschen Ministerium zu zitieren - "übergeordneten sozialpolitischen Hintergründe" des Ganzen.

Um das auf die aktuelle lokale gesundheitspolitische Ebene herunterzubrechen, ein weiteres Zitat:
"Wenn ich nicht Sie und die anderen pPatienten (sie nannte keine Namen) hätte, müsste ich eine von meinen dreien da draußen entlassen, um über die Runden zu kommen. Und dann wäre es für uns anderen alle enger."
Sagte meine HÄ nicht von sich aus, aber es gab vorher einen Anlass. Ein randalierender Patient, der sich von mir beruhigen ließ, bevor deswegen Beamte angerufen werden mussten.

Andreas 1000
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 27.12.2025, 17:55

sct hat geschrieben:
Andreas 1000 hat geschrieben: Leisten werden sie sich die PKV weiter können bzw. müssen.

Leider nicht (siehe oben).Viele landen wegen der PKV Beiträge in der Sozialhilfe. Wer 1000Eur Miete zahlt und dann nochmal 1000Eur für die PKV Beiträge, da bleibt nichts mehr fürs Essen, Strom und Gas. Wenn das politisch gewollt ist, bittesehr. Das heisst aber auch, dass die hohen Beiträge dann indirekt über die Sozialhilfe bezahlt werden. Da bin ich entschieden dagegen.
Das schöne ist, die Politiker wissen das und werden es sich genau überlegen, solche Fälle in die GKV zu lassen, schon um Sozialhilfe zu sparen.

Wir werden sehen....

Ciao
sct


Hier der Link zu dem Thema. Siehe Absatz:
Fortgeltungsfiktion der Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht und hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit

https://www.christian-schlender.de/blog ... e-ausland/

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon sct » 28.12.2025, 17:06

Hmmmm... ich habe mir das durchgelesen und sehe erstmal keine Neuerung die eine Rückkehr in die GKV über die Familienversicherung verhindert. Allerdings ist der Text in diesem Anwaltsduktus geschrieben, den ich manchmal nicht verstehe oder falsch interpretiere.
Der erste Teil beschreibt die Verhinderung der Rückkehrmöglichkeit bei Teilrentenbezug. Aber was ist wenn man noch keine Rente bekommt? Dann dürfte dieser Passus ja irrelevant sein. Man muss eben darauf achten, Rente wirklich erst dann zu beantragen, wenn man wieder in der GKV ist und auch den Feststellungsbescheid dafür hat.
Der andere Teil beschäftigt sich mit dem § 6 Abs. 3a SGB V, den es aber schon seit dem Jahr 2000 gibt. Was ist da jetzt neu oder habe ich etwas nicht verstanden?

GS
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon GS » 28.12.2025, 17:58

Hallo sct,
Du hast geschrieben:
Aber was ist wenn man noch keine Rente bekommt? Dann dürfte dieser Passus ja irrelevant sein. Man muss eben darauf achten, Rente wirklich erst dann zu beantragen, wenn man wieder in der GKV ist und auch den Feststellungsbescheid dafür hat.
Das beantwortet bzw. bestätigt Schlender ja hinten in den letzten Passagen seines Blogs zum Thema.

Weiter vorne führt er die Aspekte auf, die auf der Matte stehen bzw. gestanden haben: Die beiden LSG-Urteile, von den das aus BW jetzt durch ist (die Einzefallentscheidung gegen die AOK BaWü) und die Hängepartie aus RhlPfalz, und dann die am 19.12. entschiedene Gesetzesänderung mit Inkrafttreten am 1.1.26.
Davon betroffen u.a. die Tricksereien mit der angeblichen Beschäftigung im Ausland, mit der man sich bisher via Versicherungspflicht in die GKV hineinbugsieren konnte, und mit der Teilrente, die man nach ein paar Monaten Familienversicherung wieder zur Vollrente werden lässt und damit freiwillig gegen Beitrag in der GKV bleiben kann bzw. konnte.

Nicht alles wird durch das neue Gesetz erschlagen, so z.B. der Fall, den Du oben genannt hast. Da bleibt es beim bisherigen. Beispielweise wer noch keine Rente beantragt hat, kriegt auch keine und muss sie sich also auch nicht gegen sich bzw. die Familienversicherungsgrenze anrechnen lassen.


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