Suche: Alternative zur PKV ohne Einkommen

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Sonnenblume123
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Suche: Alternative zur PKV ohne Einkommen

Beitragvon Sonnenblume123 » 23.02.2026, 11:37

Guten Tag, liebe Communuty. Hier kommt mein Seelenschrei. Ich weiß nicht mehr weiter.
Hier die Vorgeschichte meiner Dummheit. Ich heiratete nach dem Studium und damals, 1993, war mein Mann schon privat versichert und schloss für mich auch eine private Versicherung bei ARAG ab. Sie stieg von Jahr zu Jahr. Ich hatte einen schlecht bezahlten Job als Freiberuflerin und hatte keine Alternative. Nun arbeite ich seit 9 Jahren nicht mehr und wir leben zuzweit von der Rente meines Mannes, ich habe also kein Einkommen, bin Hausfrau. Es fällt uns schwer zwei Versicherungen zu bezahlen, das sind schon über 1000 Euro im Monat. Wir haben schon oft Tarife umgestellt und Selbstbeteiligung erhöht. Ich war nie ernsthaft krank und belastete die KV nie. In den letzten Jahren gehe ich gar nicht mehr zur Vorsorge oder Zahnreinigung, weil wir ja das alles selbst tragen müssten. Ich bin über 55 und kann nicht mehr in die gesetzliche wechseln. Eine andere private hätte auch keinen Sinn. Ich möchte nur raus , um endlich Geld zum Leben zu haben. Später, ohne Hilfe meines Mannes werde ich diese Beiträge sowieso nicht zahlen können. Diese Aussicht deprimiert mich sehr.
Was kann ich tun? Kennt sich jemand mit der Europäischen Basisversicherung aus, die soll nicht so teuer sein und wäre für mich ok. Kann ich die abschließen, um aus der privaten rausgelassen zu werden?
Vielen dank für das Lesen.

Handschweiß
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Re: Suche: Alternative zur PKV ohne Einkommen

Beitragvon Handschweiß » 23.02.2026, 14:16

Hallo Sonnenblume, ich hatte grad wieder mal eine deftige Erhöhung meiner PKV. Dazu habe ich einen Vorschlag zum Wechsel in den sog. Basistarif bekommen, der mir jetzt NICHT SO schlecht erscheint. Die Leistungen entsprechen ungefähr der GKV meiner Frau. Beitrag ohne Pflegeversicherung wäre bei mir 352 Euro mtl. Vielleicht gibt es das bei Deiner PKV auch. Ich kopiere mal die Bedingungen hier rein. Viele Grüße von Jochen.

Gesetzlich vorgeschriebener Tarif mit einheitlichen Leistungen, den alle Privaten Krankenversicherer seit dem 1.1.2009 anbieten müssen.
Die Leistungen für den ambulanten, zahnärztlichen und stationären Bereich sowie für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel und Krankentagegeld
ab 43. Tag sind nach Art, Umfang und Höhe vergleichbar mit dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt unter anderem auch für Arztwahl und Zuzahlungen.
Selbstbeteiligung 0 EUR pro Jahr.
-Die Leistungen des Basistarifs sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
-Kein Anspruch auf Wahlleistungen wie Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer.
-Leistungen nur für Kliniken, die Verträge mit der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
-Keine Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen GOÄ / GOZ. Für persönliche Leistungen sind maximal der 1,2fache Satz der GOÄ und der 2,0fache Satz der GOZ erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind nur Behandlungen, die von GKV-Vertragsärzten durchgeführt wurden.
-Nur verschreibungspflichtige Arzneimittel.
-Grundsätzlich keine Beitragsrückerstattung (BRE)! Bei Wechsel in den Basistarif, geht ein Anspruch auf eine BRE aus den bisher versicherten Tarifen verloren. Bei einer Umstellung vor dem 1.7. entfällt zusätzlich der Anspruch auf BRE für das vergangene Geschäftsjahr.
-Eine bestehende Beitragsentlastungsvereinbarung muss entfallen.

eastman
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Re: Suche: Alternative zur PKV ohne Einkommen

Beitragvon eastman » 24.02.2026, 08:51

Von den älteren Tarifen dürfte der E 1500 (Ferndiagnose) die günstigste Variante sein, eventuell ist noch der Standardtarif STN möglich, falls bei den skizzierten Tarifwechseln nicht dummerweise ein Wechsel nach unisex erfolgte. Von der europäischen Basisversicherung kann ich nur abraten, habe gerade einen dramatischen Fall im erweiterten Bestand, wo nach dem Wechsel OP-Kosten nach Schlaganfall nicht übernommen werden und der
Versicherer sich Nachfragen entzieht.

Handschweiß
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Re: Suche: Alternative zur PKV ohne Einkommen

Beitragvon Handschweiß » 24.02.2026, 10:03

https://www.arag.de/assets/document/ara ... en-pkv.pdf
§ 20 Wechsel in den Basistarif
Teil I
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrags in den Basistarif mit Höchstbeitragsgaran-
tie und Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln können, wenn der erstmalige Abschluss der bestehenden Krankheits-
kosten-Vollversicherung ab dem 1. Januar 2009 erfolgte oder die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das
55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenver-
sicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften
bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist. Zur Gewährleistung dieser Beitragsbe-
grenzungen wird der in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag erhoben. § 19 Absatz 1 Satz 4 gilt ent-
sprechend.

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Re: Suche: Alternative zur PKV ohne Einkommen

Beitragvon PKVLaie » 24.02.2026, 23:52

Handschweiß hat geschrieben:https://www.arag.de/assets/document/arag-bedingungen-pkv.pdf
§ 20 Wechsel in den Basistarif
Teil I
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrags in den Basistarif mit Höchstbeitragsgaran-
tie und Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln können, wenn der erstmalige Abschluss der bestehenden Krankheits-
kosten-Vollversicherung ab dem 1. Januar 2009 erfolgte oder die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das
55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenver-
sicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften
bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist. Zur Gewährleistung dieser Beitragsbe-
grenzungen wird der in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag erhoben. § 19 Absatz 1 Satz 4 gilt ent-
sprechend.


Ein Wechsel in den Basistarf ist hier sicher möglich.
Ich schließe mich aber eastmen an, sowohl STN (falls möglich) als auch E1500 sind vorzuziehen.
Die sollte man zumindest beide mal anfragen.
Und vor allem: Man kann von beiden notfalls immer noch in den Basistarif wechseln, umgekehrt funktioniert das nicht. Der Basistarif ist die Endstation einer Sackgasse!


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