Hallo alle,
eine Bekannte vor mir ist selbstständig. 58 Jahre alt.
Sie bekam jetzt von der PKV einen Brief, dass beim Standardtarif der Beitrag sinken würde ( auf ca. 1/3 der bisherigen Prämie).
Voraussetzung für den Standardtarif sei ein Einkommen unterhab der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Frage:
Wie prüft die PKV das Einkommen.
Falls ihr jetzt antwortet, dass dies mittels Einkommensteuerbescheid (ESTB) geprüft wird, kommt folgende Folgefrage.
1. Wie oft wird das geprüft, jährlich
und
2. weil der ESTB einen Zeitraum aus dem letzten (oder sogar vorletzten Jahr) darstellt-----wird das alles rückwirkend gewertet.
Und gleich noch ne Frage:
kann man vom Standardtarif auch wieder in den normalen Tarif zurück ?
Standardtarif: Prüfung Jahresarbeitsentgeltgrenze
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Standardtarif: Prüfung Jahresarbeitsentgeltgrenze
heinrich hat geschrieben:kann man vom Standardtarif auch wieder in den normalen Tarif zurück ?
Theoretisch geht das, aber ob man in dem Alter die Gesundheitsprüfung besteht ...
Re: Standardtarif: Prüfung Jahresarbeitsentgeltgrenze
Der letzten Antwort von @RolandPKV ist nichts hinzuzumeckern. Aber Versuch ist nicht verboten und bringt auch keine Sanktionen für den Fall des Scheiterns.
@heinrich,
zu den Fragen bzgl. Einkommen, falls es auf dieses ankommt: Bedingungsgemäß verlangt werden ein aktueller Einkommensteuerbescheid und eine Nationale Volksarmee (NVA
).
Spannend wird es bei der 2. Frage "wie oft, wie regelmäßig nach Wechsel in den Standardtarif?" wird das Unterschreiten (genauer: das Nichtüberschreiten) der aktuellen JAEG in der Folge überprüft? Ohne meine Hand dafür ins Feuer zu legen: Genau 0 mal.
Vielleicht kommt doch mal einer der ca. 53.000 mitlesenden Standardtarifler hinter dem Ofen hervor und weist mir nach, dass ich mir im letzten Absatz die Finger hätte verbrennen können. Darf natürlich auch gern ein kundiger Nicht-STN-ler sein.
Gruß
von GS
@heinrich,
zu den Fragen bzgl. Einkommen, falls es auf dieses ankommt: Bedingungsgemäß verlangt werden ein aktueller Einkommensteuerbescheid und eine Nationale Volksarmee (NVA
Spannend wird es bei der 2. Frage "wie oft, wie regelmäßig nach Wechsel in den Standardtarif?" wird das Unterschreiten (genauer: das Nichtüberschreiten) der aktuellen JAEG in der Folge überprüft? Ohne meine Hand dafür ins Feuer zu legen: Genau 0 mal.
Vielleicht kommt doch mal einer der ca. 53.000 mitlesenden Standardtarifler hinter dem Ofen hervor und weist mir nach, dass ich mir im letzten Absatz die Finger hätte verbrennen können. Darf natürlich auch gern ein kundiger Nicht-STN-ler sein.
Gruß
von GS
Re: Standardtarif: Prüfung Jahresarbeitsentgeltgrenze
Eine Folgeüberprüfung des Einkommens würde nur dann Sinn machen, wenn ein Überschreiten der Grenze Konsequenzen hätte. Welche sollen das sein? Wechsel in den vorherigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung wohl kaum. Wegen der Versicherungspflicht ist auch eine Kündigung ausgeschlossen.
Re: Standardtarif: Prüfung Jahresarbeitsentgeltgrenze
Besser und kürzer hätte ich meine These "Genau 0" auch nicht begründen können - dankeRolandPKV schreibt:
Eine Folgeüberprüfung des Einkommens würde nur dann Sinn machen, wenn ein Überschreiten der Grenze Konsequenzen hätte. Welche sollen das sein? Wechsel in den vorherigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung wohl kaum. Wegen der Versicherungspflicht ist auch eine Kündigung ausgeschlossen.
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