Ystader hat geschrieben:Ystader hat geschrieben:Danke, daß es einen Ombudsmann für PKV-Mitglieder gibt, wußte ich nicht.
Ein Jahr ist vergangen und leider hat der Weg über den Ombudsmann nicht funktioniert. Das heißt also, ein Wechsel in den Standardtarif, wie weiter oben schon beschrieben (Angebot angefragt und erhalten), ist die einzig mögliche Alternative.
Wie verhält es sich mit dem zehnprozentigen gesetzlichen Zuschlag; wird er im Standardtarif nicht erhoben, oder fällt er mit 60, wie bei normalen Tarifen, weg? Wie verhält es sich mit der Altersrückstellung (PKV Eintritt, jetzt 58); dämpft diese ab 65 auch die Beitragssteigerung im Standardtarif wie einen normalen Tarif?
Mich würde wirklich sehr interessieren, wie das mit dem Ombudsmann ablief.
Ich nehme an, du hast versucht, über ihn den Risikozuschlag zu reduzieren. Und du kannst ja nachweisen, das sich die zugrundeliegenden Laborwerte normalisiert haben.
Wie lief das ganze denn ab, wie ging er damit um, warum hat das nicht geklappt?
Was deine Fragen anbelangt:
Im ausgewiesenen Betrag zum Standardtarif sollte der 10-prozentige gesetzliche Zuschlag enthalten sein. Der fällt ab 60 weg, und wird ab 65 zur Stabilisierung verwendet.
Was die Leistungen im Standardtarif anbelangt, muss man m.E. zwei grundsätzliche Aspekte unterscheiden.
1. Der Leistungskatalog lehnt sich an die GKV an. Konkretes Beispiel: Ich bekomme zur Zeit Stosswellenbehandlung wegen Problemen in einem Fuß. Sowas wird von der PKV in der Regel bezahlt, von der GKV (außer für Fersensporn) eher nicht.
2. Bei den erstattungsfähigen Leistungen ist der Faktor für ärztliche Behandlung auf 1,8 begrenzt. Normale PKV Tarife zahlen zumindest bis 2,3, teilweise 3,5. Wobei 3,5 eine - allerdings kurze - Begründung erfordert.
Da muss man also mit den Ärzten verhandeln, oder einen Teil selbst bezahlen.



