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Aali
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BBG

Beitragvon Aali » 02.06.2008, 16:44

Hallo alle zusammen,

wenn ich privat versichert bin, aber im Laufe der Jahre unter die BBG falle, muss ich mich dann wieder GK versichern? Gibt es eine Frist hierzu?

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG
Aali

Edit: Das habe ich hierzu gefunden:

"Ein privat versicherter Arbeitnehmer der durch die jährliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wieder versicherungspflichtig wird, kann in diesem Fall bei der zuständigen Krankenkasse die Befreiung von der Versicherungsfpflicht beantragen."

Ist das korrekt so?
Was passiert, wenn ich schwer krank werde und danach unter der BBG falle, muss mich dann eine GKV nehmen?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.06.2008, 17:42

Ich denke mal, man muss hier unterscheiden.

Singt Dein Gehalt im Laufe des Kalenderjahres unterhalb der JAG, dann wirst Du versicherungspflichtig.

Ansonsten musst Du mal nachfolgendes Rundschreiben der Spitzenverbände der KV durchschnuppern.

Guckst Du hier: http://212.227.101.181/aok08/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf

Da steht es nachher:

6 Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend unterschritten (z. B. bei Herabsetzung der Arbeitszeit und daraus folgend einer Reduzierung des Arbeitsentgelts), endet die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V unmittelbar und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres. An dieser bislang bereits eintretenden Rechtsfolge hat sich nichts geändert....



Wenn hingegen jährlich die JAG hochgesetzt wird, dein Gehalt jedoch gleich bleibt, dann kannst Du dich gem. § 8 SGB V auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien. Aber meines Erachtens nur in dieser Konstellation.

§ 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht



(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird

1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,



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