Rat erwünscht zum Wechsel (oder auch Nichtwechsel)

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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polarmeer
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Rat erwünscht zum Wechsel (oder auch Nichtwechsel)

Beitragvon polarmeer » 20.07.2008, 17:16

Hallo,

im Telegrammstil:
Mann GKV über BBMG, Frau PKV als Beamtin.
Zwei Kinder, eines behindert. Da Kinder bei Beamten
beihilfeberechtigt sind, wird der Wechsel in die PKV von Mann und Kindern überlegt.
Beitrag des Mannes und der Kinder (incl. 30 % Zuschlag für das eine Kind) in der PKV wären günstiger als die bisherige Familienversicherung.
Neben der günstigeren Beiträge wäre da noch die besseren
Leistungen der PKV, was auch (hoffentlich) dem Kind zugute käme.

Aber:
wenn das eine Kind einmal nicht selbst arbeiten kann,
wird es ja ein Leben lang (steigende) PKV-Beiträge zahlen müssen...

Andererseits:
Kinder haben ja (zum Glück) meistens die Eigenschaft länger zu leben wie die Eltern, gilt denn die beitragsfreie Familienversicherung auch über
meinen Tod hinaus ? (Frage klingt ganz schön brutal... )
:cry:

Und last but not least:
stimmt es, dass wenn man einmal das Rentenalter erreicht,
GKV-Mitglieder jedes Einkommen über der staatlichen Rente (also auch Betriebsrente) bis zur BBMG mit dem vollen Krankenkassenbeitrag
belasten müssen, während der PKV-Versicherte so ziemlich den gleichen Beitrag wie vorher zahlen ? Differenz kann bei mäßigem Einstiegsalter so
ca. 100 €/Monat zu Gunsten der PKV ausmachen.

Mir ist klar, dass ein Rat in einer so speziellen Situation schwierig ist,
aber vielleicht hilft ja schon der eine oder andere Aspekt an den man denken sollte.

Gruß,
Polarmeer

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.07.2008, 22:40

Kinder haben ja (zum Glück) meistens die Eigenschaft länger zu leben wie die Eltern, gilt denn die beitragsfreie Familienversicherung auch über
meinen Tod hinaus ? (Frage klingt ganz schön brutal... )


Nein; für die kostenlose Familienversicherung in der GKV ist immer ein Stammversicherter erforderlich. D. h., wenn der Vater des Kindes verstirbt, ist natürlich eine kostenlose Familienversicherung nicht mehr möglich. Man kann sich dann allenfalls freiwillig versichern.

stimmt es, dass wenn man einmal das Rentenalter erreicht,
GKV-Mitglieder jedes Einkommen über der staatlichen Rente (also auch Betriebsrente) bis zur BBMG mit dem vollen Krankenkassenbeitrag
belasten müssen, während der PKV-Versicherte so ziemlich den gleichen Beitrag wie vorher zahlen ? Differenz kann bei mäßigem Einstiegsalter so
ca. 100 €/Monat zu Gunsten der PKV ausmachen.


Das kommt immer drauf an. Wenn man eine Rente bezieht und gleichzeitig an der sog. KvdR teilnimmt, dann sind neben der Rente noch einige Einnahmen gleichzeitig bis zur BBG beitragspflichtig.

Die gesetzliche Grundlage ist in § 237 SGB V zu finden:

237 SGG VBeitragspflichtige Einnahmen der versicherungspflichtigen Rentner


Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt

1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,

2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und

3. das Arbeitseinkommen.



Diese Aufzählung ist abschliessend. Weitere oder andere Einnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht. Bspw. handelt es sich hierbei um Mieteinnahmen, Einnahmen aus Kapitalvermögen etc.!

Klar von einer betrieblichen Altersvorsorge muss man Beiträge zahlen. Gleiches gilt für die sog. Direktversicherung. Allerdings nur dann, wenn diese Einnahmen den Mindestzahlbetrag von derzeit 124,00 Euro monatlich übersteigen.

August
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Beitragvon August » 21.07.2008, 00:41

Behinderte Kinder sind lebenslänglich kindergeldberechtigt und damit auch lebenslänglich beihilfeberechtigt. Welche Einkommens- bzw. Einkünftegrenzen z.B. aus Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte oder aus Erbe einer vermieteten Wohnung gelten, kann Ihnen die Beihilfe- und Kindergeldstelle sagen.

Bedenken Sie bitte, dass - je nach Behinderung - der oft recht enge Hilfsmittelkatalog der PKVen sowie die Nicht-Mitversicherung oder Auslagerung von Kur, Reha und Funktionstraining in die Beihilfeergänzungstarife trotz meist 80% Beihilfe ein Problem darstellen könnten.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.07.2008, 07:35

Hallo Polarmeer,
einen Rat geben, ist in dieseer Situation, schwer möglich. Jeder der nicht in der selben Situation ist kann sich kaum vorstellen was es heißt ein behindertes Kind zu versorgen. Wie sind denn Ihre bisherigen Erfahrungen mit der GKV? hat man Ihnen von dieser Seite bereits Steine in den Weg gelegt ? August hat bereits den Hinweis mit dem Katalog gegeben (sowie Kur und Reha), es kommt jetzt sehr stark auf das Krankheitsbild an.
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.07.2008, 07:56

Behinderte Kinder sind lebenslänglich kindergeldberechtigt und damit auch lebenslänglich beihilfeberechtigt.


Bist Du sicher?!?!

Kindergeldberechtigt kann immer nur ein Elternteil sein. Wenn also kein Elternteil mehr vorhanden, dann auch kein Kindergeld. Ausnahme als Vollwaise, jedoch geht dieses max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, danach ist Feierabend mit Kindergeld, wenn kein Berechtigter mehr vorhanden ist.

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Beitragvon Cassiesmann » 21.07.2008, 12:34

Rossi hat geschrieben:
Behinderte Kinder sind lebenslänglich kindergeldberechtigt und damit auch lebenslänglich beihilfeberechtigt.


Bist Du sicher?!?!

Kindergeldberechtigt kann immer nur ein Elternteil sein. Wenn also kein Elternteil mehr vorhanden, dann auch kein Kindergeld. Ausnahme als Vollwaise, jedoch geht dieses max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, danach ist Feierabend mit Kindergeld, wenn kein Berechtigter mehr vorhanden ist.


Dann greift aber die Waisenrente/Pension!

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Beitragvon polarmeer » 21.07.2008, 21:32

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Polarmeer,
einen Rat geben, ist in dieseer Situation, schwer möglich. Jeder der nicht in der selben Situation ist kann sich kaum vorstellen was es heißt ein behindertes Kind zu versorgen. Wie sind denn Ihre bisherigen Erfahrungen mit der GKV? hat man Ihnen von dieser Seite bereits Steine in den Weg gelegt ? August hat bereits den Hinweis mit dem Katalog gegeben (sowie Kur und Reha), es kommt jetzt sehr stark auf das Krankheitsbild an.
Gruß


Diagnosen waren lange Zeit schwierig, Krankheitsbild ist wohl eine
(woher auch immer herrührende) geistige Behinderung.
Tatsächlich haben wir auf dem steinigen Diagnoseweg auch einiges
negatives mit der GKV erleben müssen: diverse Heilpraktiker (selber bezahlt), Abklärung und mehrere Sitzungen KISS-Syndrom (selber bezahlt), Hipotherapie (selber bezahlt, würde aber wohl auch bei der PKV so bleiben).
Nicht dazu zu zählen, den Arzt überzeugen zu müssen, dass Krankengymnastik und Ergotherapie gleichzeitig notwendig sind, dass Hick-Hack mit den Rezepten (genaues Beachten von Fristen, Therapiebeginn....) usw.

Tja was nun....?
Bin total gespalten.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 23.07.2008, 16:48

Hi Polarmeer,
da haben Sie ja allerhand durch, wenn Sie jedoch den Schritt in die PKV machen, müssen Sie sich mit 2 Seiten befassen, um das Wort herrumschlagen zu vermeiden. Zum einen die Beihilfestelle diese ist im Prinzip nix anderes wie eine gesetzliche Krankenversicherung allerdings existieren hier die sogenannten Beihilfevorschriften des entsprechenden Bundeslandes (bzw Bund) und zum anderen eben mit der privaten Kasse. Ich kann Ihnen nur eins sagen der Aufwand wird mehr.
Das setzen Sie jetzt ins Verhältnis zu der Einsparung und Leistungsverbesserung Ihrer neuen Privaten.... und dann ist die Sache doch ganz einfach :-)
MfG
R.Maaß


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