Doppelversicherung! Bitte um Hilfe

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Beitragvon css0801 » 21.02.2012, 14:37

Frank hat geschrieben:Es hilft schon wenn du mehr Infos gibst wie es abgelaufen ist.
Ist es ein unabhängiger Makler, oder ist er für ein Unternehmen tätig?
Hast du einen Maklerauftrag unterschrieben?
Hast du dich schriftlich an die HM gewandt oder war es dein Makler?
Vielleicht blockiert der Makler die Aufhebung des Vertrages.


Es war ein unabhängiger Makler. Ich habe Ihn nur den Auftrag gegeben mir eine günstige Versicherung zu machen. Als ich den Preis gehört habe, gab es einen Termin und wir haben die Leistungen besprochen. Danach habe ich Unterschrieben. Ich habe Ihn ausdrücklich gesagt, dass ich mich um die Kündigung kümmere. Er sagte zwar das er das machen könnte doch ich wollte nicht. Anschließend hat er mir noch gesagt das ich das Annahmeschreiben zur Kündigung beilegen soll. Er wusste nur bei welcher Versicherung ich versichert bin, er wußte nicht welchen Tarif genau. Ich bin einfach davon ausgegangen das ich Kündigen kann, da viele in meinem Umfeld die Versicherung gewechselt haben.

Einen Maklerauftrag gab es nicht. Ich habe mich zuerst schriftlich an die HM gewand, dass ich meine Vorversicherung nicht Kündigen kann. Daraufhin haben Sie mir schriftlich den "widerruf" verweigert. Anschließend habe ich angerufen und gesagt das dies kein Widerruf ist sonder das ich vom Vertrag zurück trete, da ich ja nicht 2 Versicherungen am laufen haben darf. Am Telefon teilte man mir mit, dass man sehr wohl 2 Versicherungen am laufen haben darf aber die Rechnung nur einmal begleichen darf. (Wörtlich die HM: Man kann ja ach 2 Handyverträge abschließen). Ich sollte Ihn den genauen § sagen wo das steht das man keine 2 Versicherungen haben darf und dann könnte ich raus. Da ich das nicht kann und es den vermutlich auch nicht gibt geht es wohl nicht. Den Makler habe ich auch angerufen. Er blockiert garnichts im gegenteil, er möchte mir helfen hat aber darauf keinen großen Einfluss, da es doof gelaufen ist. Er meinte nur das sich die AXA und die HM einigen müssten bzw. einer von beiden müssten den Vertrag frei geben. Rechtlich gesehen ist dies aber kein muss.

Er kannte das was ich meinte mit diesem Recht der älteren Versicherung, meinte aber das die viel in der Sachversicherung statt finden, wenn z.b 2 leute Hairaten und 2 Hausratversicherung haben. Dann kann man wohl die Jüngere Kündigen. Geht das nicht in der PKV?

VG

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Beitragvon Frank » 21.02.2012, 15:00

Geregelt ist dies im §79 VVG
http://dejure.org/gesetze/VVG/79.html

und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Krankenversicherung §9 und §10 Obliegenheiten. Hier kann der Versicherer kündigungen, muss aber nicht.

Der Makler hat den Antrag aufgenommen und dich nach den Vorversicherungszeiten befragt. Hier hätte ihm auffallen müssen, dass die Mindestvertragsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dann hätte er prüfen müssen, ob du aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen kannst. Hier bist du nicht richtig aufgeklärt worden.

Das mit den älteren Rechten stimmt für den Bereich der Sachversicherungen.

Ich würde nochmals an die HM schreiben, erläutern dass aufgrund einer fehlerhaften Beratung ein Abschluss erfolgt ist würde auch erwähnen dass ich mich an das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden werde zur Überprüfung des Sachverhalts.

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Beitragvon css0801 » 21.02.2012, 15:32

Frank hat geschrieben:Geregelt ist dies im §79 VVG
http://dejure.org/gesetze/VVG/79.html
.



Wenn ich dies mit dem §79 VVG der HM miteile, würde Sie mich dann raus lasen? :?: :?:

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Beitragvon css0801 » 21.02.2012, 16:06

Zweite Frage:

Mal angenommen ich hätte die Widerrufsfrist noch und ich Widerrufe den Vertrag, muss ich dann eine Bestätigung der AXA haben, dass ich dort noch Versichert bin oder reicht ein 3-Zeiler als Widerruf aus?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 21.02.2012, 20:49

css0801 hat geschrieben:Zweite Frage:

Mal angenommen ich hätte die Widerrufsfrist noch und ich Widerrufe den Vertrag, muss ich dann eine Bestätigung der AXA haben, dass ich dort noch Versichert bin oder reicht ein 3-Zeiler als Widerruf aus?


Der Widerruf ist mit der Ausnahme, dass die Frist eingehalten werden muss, an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Ob die Vorversicherung noch besteht, ist unerheblich. Insoweit besteht eines Gesetzeslücke, denn auf dieesem Wege könnte jemand ohne Folgeversicherung dastehen, was seit Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nicht mehr möglich sein soll.


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