PKV/fr. GKV als angestellter Lehrer?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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regenwolke
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Beitragvon regenwolke » 22.12.2014, 09:03

Aber: Das Gehalt von ca. 4700 ist für ein Lehrer-Einstiegsgehalt sehr hoch. Die Frage ist, ob noch Luft nach oben ist.

Davon gehe ich nicht aus. Das Gehalt ist ja "nur" so hoch, weil Berlin nicht mehr verbeamtet und aus diesem Grund als Anreiz Berufseinsteiger gleich auf Stuf 5 einstellt...

Sonst wird in den Folgejahren die steigende Versicherungspflichtgrenze (für 2015 4575 EUR mtl.) den Wechsel in die GKV erfordern.

Mhm, na gut. Dann könnte ich es ja aber auch darauf ankommen lassen, die kommenden 5 Jahre vielleicht noch günstig in der PKV sein und dann - wenn die Versicherungspflichtgrenze mein Gehalt eingeholt hat - wechseln... ?!
(Dann hätte ich auch keinen Aufwand mit Teilzeit o.ä.; spare aber immerhin in den ersten Berufsjahren noch ein bisschen GEld ...)

"Die PKV bezahle ich immer selbst", stimmt nicht ganz, der Rentenversicherungsträger gibt einen einkommensabhängigen Zuschuss.

Zuschuss ist aber eben nicht gleich, dass für den Beitragssatz der PKV meine Rente und Co. zur Rate gezogen wird...
(Wäre jetzt aber so oder so egal, wenn ich nach deiner Aussage oben, eh dann in die GKV "rutsche", spätestens dann würde ich dort auch einwechseln)

In der KVdR pflichtversicherte Rentner zahlen nach derzeitiger Gesetzeslage keine Beiträge auf Kapitaleinkünfte.

Das ist schon klar. Aber ohne deinen Einwand oben (davon wusste ich bislang so noch nichts) war ich für mich ja entweder PKV oder FREIWILLIG GKV.Für die letzte Gruppe gilt dann eben doch, dass die Beiträge auch auf Betriebsrente, Kapitalerträge, ... berechnet werden. Sauerei!

Dipling
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Beitragvon Dipling » 22.12.2014, 09:31

Wie geschrieben, wenn das Gehalt von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt wird, besteht eine Befreiungsmöglichkeit. Zurück in die GKV ginge es nach Befreiung nur, wenn eine andere Versicherungspflicht eintritt (z.B. Arbeitslosengeldbezug) oder mit etwas zeitlichem Abstand (>1 Monat) ein neues Beschäftigungsverhältnis mit einem Gehalt unter der Grenze aufgenommen wird.

Auch freiwillig Versicherte gelangen nach heutigem Stand in die KVdR, wenn nur die Vorversicherungszeiten erfüllt werden, egal ob durch Pflicht- oder freiwillige Versicherung oder Familienversicherung.


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