Hallo,
ja, wenn der bisherige PKV-Versicherte iun die Familienversicherung der GKV wechselt, dann besteht auch für die Kinder (wieder) grundsätzlich ein Anspruch auf Familienversicherung, z.B. wenn die Kinder unter 23 Jahre alt sind und arbeitslos oder entweder in die Schule gehen oder studieren (in beiden letztgenannten Fällen kann sich die Familienversicherung bis zum 25.Lebensjahr erweitern.
Gruss
Czauderna
Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Langsam an Günter.
Wenn das Kind studiert und in der PKV ist, dann hat das Kind einen Antrag auf Befreiung von der studentischen Pflichtverischerung gestellt. In dieser Konstellation ist eine Fami dann nicht mehr möglich. Bei den schulischen Ausbildungen funktioniert es, aber nicht bei den Studenten.
Wenn das Kind studiert und in der PKV ist, dann hat das Kind einen Antrag auf Befreiung von der studentischen Pflichtverischerung gestellt. In dieser Konstellation ist eine Fami dann nicht mehr möglich. Bei den schulischen Ausbildungen funktioniert es, aber nicht bei den Studenten.
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Danke schön,
habt ihr auch Kenntnisse zum 2. Teil, also Umwandlung in Zusatzversicherung für alle unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen?
Grüße
habt ihr auch Kenntnisse zum 2. Teil, also Umwandlung in Zusatzversicherung für alle unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen?
Grüße
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Sorry, dort muss ich passen. Jenes ist sehr kompliziert und total unterschiedlich.
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Langsam Rossi,
ich habe von grundsätzlich geschrieben - von einer eigenen Mitgliedschaft in der PKV und damit einer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht habe ich nix gelesen - wenn es so wäre, ja dann wäre es nix mit dem Grundsatz - er könnte aber doch auch als Student bereits in der GKV pflichtversichert sein, oder ?.
Gruss
Czauderna
ich habe von grundsätzlich geschrieben - von einer eigenen Mitgliedschaft in der PKV und damit einer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht habe ich nix gelesen - wenn es so wäre, ja dann wäre es nix mit dem Grundsatz - er könnte aber doch auch als Student bereits in der GKV pflichtversichert sein, oder ?.
Gruss
Czauderna
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Nun ja, ich habe logisch gedacht und du grundsätzlich geschrieben.
Alles klar.
Alles klar.
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- Postrank7
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Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
habt ihr auch Kenntnisse zum 2. Teil, also Umwandlung in Zusatzversicherung für alle unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen?
Das regeln die Tarifbedingungen der PKVs unterschiedlich. Anruf bei / bzw. besser Brief an die betreffenden PKV - dann erhalten Sie verbindlich Auskunft.
Freundliche Grüße
Roland Gutsch
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