Meiner laienhaften Einschätzung nach, wenn man seiner eigenen Pflicht nachgekommen ist und dem Ex-Ehepartner alle erforderlichen Informationen zukommen lassen hat, zusammen mit dem GKV-Nachweis - bestenfalls diesen ebenfalls unmittelbar direkt an die bisherige Private Krankenversicherung schickt sowie ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die GKV-Karte nutzt, ist man von allen Haftungsansprüchen befreit.
Ein etwaiges Verschulden trifft hier dann unmittelbar den Ex-Ehepartner, Sie ist hier dann "fein raus". Ich persönlich halte im übrigen, wie nach vor, für eine Ausrede, dass der Vertrag nicht auf Sie umgestellt werden kann - auch unter dem Aspekt der Versicherungspflicht. Sie ist selbst die Versicherungsnehmer*in. Auch wenn die Beiträge vom Konto des Ehemannes abgehen hat Sie originär den Vertrag unterschrieben und nicht der Ehepartner.
Trennung Private KV
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