Ich habe mir mal den § angesehen, der ist in dem Formular ja angegeben.
Da steht:
(2) Die Bundesagentur übernimmt die von der Leistungsbezieherin oder dem Leistungsbezieher an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlenden Beiträge, höchstens jedoch die Beiträge, die sie ohne die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der sozialen Pflegeversicherung zu tragen hätte. Hierbei sind zugrunde zu legen
1.
für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (§§ 241, 242a des Fünften Buches),
2.
für die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung der Beitragssatz nach § 55 Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches.
Insofern wird nach meinem Verständnis auf deinem ALG 1 Einkommen den theoretischen GKV Beitrag errechnen. Mit Pflegeversicherung sind das grob 20 %.
Also knapp 4oo EUR im Monat.
Den Rest zahlst Du selbst.
Wenn es so ist wie ich vermute, dann ist man als PKV Versicherter allerdings tatsächlich im ALG 1 deutlich schlechter dran, als ein GKV Versicherter, es sei denn man hat einen sehr günstigen Tarif.
Arbeitslos mit der PKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Arbeitslos mit der PKV
https://www.allianz.de/gesundheit/priva ... and%202025).
Hier ist allerdings von bis zu 942,64 EUR die Rede.
Ein entsprechen hohes ALG 1 - das würde etwa 5000 EUR vorraussetzen - ist m.W. gar nicht möglich.
Insofern widersprüchlich, hoffen wir die Allianz hat Recht.
Wenn es bei Dir jetzt wirklich konkret wird, würde ich mal beim Jobcenter anrufen. Oder alternativ vom VDK beraten lassen.
Man muss ja auch planen können.
Hier ist allerdings von bis zu 942,64 EUR die Rede.
Ein entsprechen hohes ALG 1 - das würde etwa 5000 EUR vorraussetzen - ist m.W. gar nicht möglich.
Insofern widersprüchlich, hoffen wir die Allianz hat Recht.
Wenn es bei Dir jetzt wirklich konkret wird, würde ich mal beim Jobcenter anrufen. Oder alternativ vom VDK beraten lassen.
Man muss ja auch planen können.
Re: Arbeitslos mit der PKV
PKVLaie hat geschrieben:https://www.allianz.de/gesundheit/private-krankenversicherung/arbeitslosigkeit/#:~:text=In%20welcher%20H%C3%B6he%20werden%20bei,Euro%20monatlich%20(Stand%202025).
Hier ist allerdings von bis zu 942,64 EUR die Rede.
Ein entsprechen hohes ALG 1 - das würde etwa 5000 EUR vorraussetzen - ist m.W. gar nicht möglich.
Insofern widersprüchlich, hoffen wir die Allianz hat Recht.
Die Höhe der Summe ist ja immer der AG-Anteil und der AN-Anteil zusammen. So wie ich das verstanden habe gilt das so auch für das ALG1. Wer also als GKV-Versicherter ein Brutto-Arbeitslosengeld von 5000 Euro bekommt, weil der Arbeitslose vorher mal 5000 Euro verdient hat, für den wird insgesamt etwa 750 Euro an die GKV gezahlt.
Man hat dann nach meinem Verständnis als PKV Versicherter ein Anrecht auf diese Summe, nicht mehr, nicht weniger. Wer mehr PKV-Beitrag bezahlt, der muß die Differenz dann von seinem Netto-Arbeitslosengeld auffüllen. Das sind meistens so um die 100-200 Euro.
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Re: Arbeitslos mit der PKV
Maximales ALg1 ist 3464,70€ Voraussetzung: Steuerklasse 3, plus Kind und nicht weniger wie 8050€ Brutto (max Brutto zur Anrechnung, Beitragsbemessungsgrenze). Dazu kommt max. PkV 754€ + Pflege 158€ = 912€. Pkv und Pflege berechnet sich nach ausfüllen des Formulars deiner PKv. Pkv znd Pflege Zuschuss ist unabhängig von der höhe des ALG1. In dem Zuschuss ist natürlich auch der evtl. Anteil der Kinder (des Kindes). Zb. Du hast einen gesamten Beitrag von 1412€ Pkv und Pflege, zahlst du 500€ drauf.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/sv26_ba025360.pdf
https://www.pub.arbeitsagentur.de/start.html
https://www.arbeitsagentur.de/datei/sv26_ba025360.pdf
https://www.pub.arbeitsagentur.de/start.html
Re: Arbeitslos mit der PKV
frankynight hat geschrieben:Pkv znd Pflege Zuschuss ist unabhängig von der höhe des ALG1.
Ist das so? Der Zuschuss zur PKV und Pflege darf ja nicht höher sein als der für einen GKV Versicherten wäre, oder nicht? Meiner Meinung nach richtet sich der GKV-Beitrag vom vorherigem Einkommen des Arbeitslosen. Nach dem vorherigen Einkommen richtet sich ja auch das Netto-Arbeitslosengeld.
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Re: Arbeitslos mit der PKV
sct hat geschrieben:frankynight hat geschrieben:Pkv znd Pflege Zuschuss ist unabhängig von der höhe des ALG1.
Ist das so? Der Zuschuss zur PKV und Pflege darf ja nicht höher sein als der für einen GKV Versicherten wäre, oder nicht? Meiner Meinung nach richtet sich der GKV-Beitrag vom vorherigem Einkommen des Arbeitslosen. Nach dem vorherigen Einkommen richtet sich ja auch das Netto-Arbeitslosengeld.
Ich ging jetzt vom Max Betrag aus. Könnte uns jemand beantworten der seinen Berechnung von der PKV bekommen hat und nicht den Max Betrag vom Einkommen hat. sagen wir mal zwischen den Bemessungsgrenzen 5512€ und 8050€ Brutto liegt
Re: Arbeitslos mit der PKV
sct hat geschrieben:[quote="frankynight" Meiner Meinung nach richtet sich der GKV-Beitrag vom vorherigem Einkommen des Arbeitslosen. Nach dem vorherigen Einkommen richtet sich ja auch das Netto-Arbeitslosengeld.
Das ist halt die Frage. Warum sollte der Staat hier unnötig viel in die GKV einzahlen und das frühere Gehalt heranziehen, statt dem ALG 1?
Aber ich weiß es auch nicht.
Was ich weiß, das kann man auch leicht ergoogeln, ist wie es in der Rentenversicherung ist. Nämlich weder voll nach altem Gehalt, noch nach ALG 1 berechnet.
Da nimmt man 80 % vom alten Gehalt, warum auch immer.
Was das Beispiel auf jeden Fall wieder zeigt ist das unser Sozialstaat viel zu kompliziert ist. Schon alleine das mit unterschiedlichen Bezugsgrößen gearbeitet wird.
Re: Arbeitslos mit der PKV
Guten Morgen,
gibt es denn im ganzen Forum hier niemand mit entsprechender Erfahrung? Das muß doch zigtausendfach vorkommen, dass ein PKV Versicherter nicht mehr so ohne Weiteres zurück in die GKV kann und arbeitslos wird und ALG1 bezieht.
Ich habe auch schon per Web-Formular beim Arbeitsamt nachgefragt wie sich das berechnet und was als PKV Zuschuß gibt. Aber die kommunizieren aus "Datenschutzgründen* nicht per Email. So kann man sich als Behörde auch einen schlankebn Fuß machen.
gibt es denn im ganzen Forum hier niemand mit entsprechender Erfahrung? Das muß doch zigtausendfach vorkommen, dass ein PKV Versicherter nicht mehr so ohne Weiteres zurück in die GKV kann und arbeitslos wird und ALG1 bezieht.
Ich habe auch schon per Web-Formular beim Arbeitsamt nachgefragt wie sich das berechnet und was als PKV Zuschuß gibt. Aber die kommunizieren aus "Datenschutzgründen* nicht per Email. So kann man sich als Behörde auch einen schlankebn Fuß machen.
Re: Arbeitslos mit der PKV
Hallo, ich habe mal die KI befragt .
Gute Frage – das ist ein wichtiger Punkt, wenn man während des Bezugs von Arbeitslosengeld I (ALG I) privat krankenversichert ist.
Hier die Grundsätze:
1. Rechtsgrundlage
Der Beitragszuschuss ergibt sich aus § 257 SGB V in Verbindung mit § 174 SGB III.
Die Agentur für Arbeit zahlt an Bezieher von ALG I einen Zuschuss zu den Kosten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
2. Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss wird höchstens in der Höhe gewährt, wie die Agentur Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse zahlen würde, wenn man gesetzlich krankenversichert wäre.
Maßstab ist also der allgemeine Beitragssatz der GKV (14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag) plus der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.
Grundlage ist das ALG I, das man erhält (die sog. „Bemessungsgrundlage“).
Das bedeutet:
Maximalzuschuss Krankenversicherung = Bemessungsentgelt × (allgemeiner GKV-Beitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitrag)
Maximalzuschuss Pflegeversicherung = Bemessungsentgelt × PV-Beitragssatz
Das tatsächliche ALG I wird also so behandelt, als wäre es beitragspflichtiges Einkommen in der GKV.
3. Begrenzung
Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der PKV beschränkt.
→ Wenn dein PKV-Beitrag niedriger ist als der GKV-Höchstzuschuss, bekommst du nur den tatsächlichen Beitrag erstattet.
Wenn dein PKV-Beitrag höher ist, musst du den Differenzbetrag selbst tragen.
4. Beispielrechnung (vereinfachtes Schema, Zahlen gerundet)
ALG I (Bemessungsentgelt): 1.800 €
GKV-Sätze: 14,6 % + 1,6 % (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025) = 16,2 %
Pflegeversicherungssatz: 3,4 % (kinderlose: 4,0 %)
Maximaler Zuschuss KV: 1.800 × 16,2 % = ca. 291 €
Maximaler Zuschuss PV: 1.800 × 3,4 % = ca. 61 €
→ Gesamtzuschuss maximal: ca. 352 € (bzw. ca. 367 € für Kinderlose).
Wenn deine PKV + Pflegeversicherung z. B. 420 € kostet, übernimmt die AfA 352 €, den Rest (68 €) zahlst du selbst.
Gruss
Czauderna
Gute Frage – das ist ein wichtiger Punkt, wenn man während des Bezugs von Arbeitslosengeld I (ALG I) privat krankenversichert ist.
Hier die Grundsätze:
1. Rechtsgrundlage
Der Beitragszuschuss ergibt sich aus § 257 SGB V in Verbindung mit § 174 SGB III.
Die Agentur für Arbeit zahlt an Bezieher von ALG I einen Zuschuss zu den Kosten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
2. Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss wird höchstens in der Höhe gewährt, wie die Agentur Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse zahlen würde, wenn man gesetzlich krankenversichert wäre.
Maßstab ist also der allgemeine Beitragssatz der GKV (14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag) plus der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.
Grundlage ist das ALG I, das man erhält (die sog. „Bemessungsgrundlage“).
Das bedeutet:
Maximalzuschuss Krankenversicherung = Bemessungsentgelt × (allgemeiner GKV-Beitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitrag)
Maximalzuschuss Pflegeversicherung = Bemessungsentgelt × PV-Beitragssatz
Das tatsächliche ALG I wird also so behandelt, als wäre es beitragspflichtiges Einkommen in der GKV.
3. Begrenzung
Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der PKV beschränkt.
→ Wenn dein PKV-Beitrag niedriger ist als der GKV-Höchstzuschuss, bekommst du nur den tatsächlichen Beitrag erstattet.
Wenn dein PKV-Beitrag höher ist, musst du den Differenzbetrag selbst tragen.
4. Beispielrechnung (vereinfachtes Schema, Zahlen gerundet)
ALG I (Bemessungsentgelt): 1.800 €
GKV-Sätze: 14,6 % + 1,6 % (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025) = 16,2 %
Pflegeversicherungssatz: 3,4 % (kinderlose: 4,0 %)
Maximaler Zuschuss KV: 1.800 × 16,2 % = ca. 291 €
Maximaler Zuschuss PV: 1.800 × 3,4 % = ca. 61 €
→ Gesamtzuschuss maximal: ca. 352 € (bzw. ca. 367 € für Kinderlose).
Wenn deine PKV + Pflegeversicherung z. B. 420 € kostet, übernimmt die AfA 352 €, den Rest (68 €) zahlst du selbst.
Gruss
Czauderna
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- Postrank2
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Re: Arbeitslos mit der PKV
Die Berechnung stimmt dann aber nicht beim max Alg1.
3464 x20,4%= 699€
Es sind aber. 943€.
Ich kann nur die 943€ bei max. Alg1 und 1350€ Pkv inkl. Pflege, bestätigen. Und , dass Deine PKV auf dem Formular mind. 943€ einträgt.
P.s 2024 waren es 912€
3464 x20,4%= 699€
Es sind aber. 943€.
Ich kann nur die 943€ bei max. Alg1 und 1350€ Pkv inkl. Pflege, bestätigen. Und , dass Deine PKV auf dem Formular mind. 943€ einträgt.
P.s 2024 waren es 912€
Re: Arbeitslos mit der PKV
Czauderna hat geschrieben:Hallo, ich habe mal die KI befragt .
Gute Frage – das ist ein wichtiger Punkt, wenn man während des Bezugs von Arbeitslosengeld I (ALG I) privat krankenversichert ist.
Hier die Grundsätze:
1. Rechtsgrundlage
Der Beitragszuschuss ergibt sich aus § 257 SGB V in Verbindung mit § 174 SGB III.
Die Agentur für Arbeit zahlt an Bezieher von ALG I einen Zuschuss zu den Kosten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
2. Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss wird höchstens in der Höhe gewährt, wie die Agentur Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse zahlen würde, wenn man gesetzlich krankenversichert wäre.
Maßstab ist also der allgemeine Beitragssatz der GKV (14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag) plus der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.
Grundlage ist das ALG I, das man erhält (die sog. „Bemessungsgrundlage“).
Das bedeutet:
Maximalzuschuss Krankenversicherung = Bemessungsentgelt × (allgemeiner GKV-Beitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitrag)
Maximalzuschuss Pflegeversicherung = Bemessungsentgelt × PV-Beitragssatz
Das tatsächliche ALG I wird also so behandelt, als wäre es beitragspflichtiges Einkommen in der GKV.
3. Begrenzung
Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der PKV beschränkt.
→ Wenn dein PKV-Beitrag niedriger ist als der GKV-Höchstzuschuss, bekommst du nur den tatsächlichen Beitrag erstattet.
Wenn dein PKV-Beitrag höher ist, musst du den Differenzbetrag selbst tragen.
4. Beispielrechnung (vereinfachtes Schema, Zahlen gerundet)
ALG I (Bemessungsentgelt): 1.800 €
GKV-Sätze: 14,6 % + 1,6 % (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025) = 16,2 %
Pflegeversicherungssatz: 3,4 % (kinderlose: 4,0 %)
Maximaler Zuschuss KV: 1.800 × 16,2 % = ca. 291 €
Maximaler Zuschuss PV: 1.800 × 3,4 % = ca. 61 €
→ Gesamtzuschuss maximal: ca. 352 € (bzw. ca. 367 € für Kinderlose).
Wenn deine PKV + Pflegeversicherung z. B. 420 € kostet, übernimmt die AfA 352 €, den Rest (68 €) zahlst du selbst.
Gruss
Czauderna
Auf die Idee bin ich natürlich auch schon gekommen. Aber diese Rechnung ist nicht korrekt. Der Fehler liegt darin, dass die KI annimmt, dass das Netto Arbeitslosengeld die Berechnungsgrundlage ist. Es muß aber das Brutto Arbeitslosengeld sein. Aber wie genau, das weiß ich nicht.
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