PKV AG-Zuschuss für Ehefrau während der Elternzeit

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heinrich
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Re: PKV AG-Zuschuss für Ehefrau während der Elternzeit

Beitragvon heinrich » 06.01.2025, 14:44

Nr. 3 und 4

nr. 3
Der von ratte1 gefunden link ist ja auch nicht „ohne“. Immerhin vo einem Bundesministerium.

4.
Saxum… ergib dich
ratte1 und ich bleiben daher bei unserer Auffassung

Saxum
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Re: PKV AG-Zuschuss für Ehefrau während der Elternzeit

Beitragvon Saxum » 06.01.2025, 20:58

heinrich hat geschrieben:Saxum… ergib dich


Naja "ergib dich" ist jetzt keine hilfreiche Aussage, die nichts zur Diskussionskultur beiträgt. Auch wenn diese hier wohl aufgrund der versehentlichen "Mehrbeiträge" aufgrund eines technischen Problems höchstwahrscheinlich schlicht scherzhaft gemeint sein sollte. :wink:

Selbstverständlich ist die Quelle des Bundesinnenministerium auch nicht "ohne", aber auch "einfach so dargestellt" auch jetzt keine Argumentationslinie wenn man jetzt meiner Darstellung folgen würde, dass hier gegebenenfalls nicht alle Sachverhalte erfasst werden würde.

heinrich hat geschrieben:Nr. 2
Der letzte Satz des § 10 Abs. 1; ….hinter der Nummer 5 SGB V
Lautet:
Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.


Das hier ist schon aussagekräftiger, danke sehr für den Hinweis und ja dem kann ich mich anschließen. Ich muss daher hier meine persönliche Aussage bzw. Rechtsauffassung soweit korrigieren, dass dies für die "Elternzeit" somit nicht greift. Bei einer familienpolitischen oder sonstigen Beurlaubung ohne Bezüge ist es aber weiterhin zutreffend. Damit ist meine Rechtsauffassung nur teilweise falsch und hier liege ich dann in der Aussage von ratte1 gleichauf:

ratte1 hat geschrieben:Erst wenn der bisher privat versicherte verbeamtete Elternteil sich im Anschluss daran in einem unbezahlten Urlaub befindet, greift - wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind - der kostenlose Schutz der Familienversicherung.


Das negiert auch das hier aufgeführte Urteil aus der Revision nach B 8 KN 10/98 KR R vom 28.03.2000 nicht, siehe hierzu Randnummer 17.

Daher ist letztendlich die nachfolgende ursprüngliche Aussage,

heinrich hat geschrieben:Dort sind Personen, die Beamte sind, weil sie versicherungsfrei sind, NICHT in der Familienversicherung mit erfasst; allein schon aus dem Grunde, dass sie Beamte sind (die Einkommenshöhe spielt hier keine Rolle).


meines Erachtens nach zumindest in Ihrer groben Pauschalität weiterhin falsch, jedoch auch insoweit richtig, wenn man diese alleine auf die Elternzeit absetzten würde. Das wurde aber ja in der Aussage auch jetzt nicht so vermittelt.

Ja, ich muss meine Auffassung zurücknehmen, dass es auch vielleicht in der Elternzeit greifen könnte, jedoch ist die grundlegende Aussage von mir meines Erachtens nach damit auch nicht falsch.
Zuletzt geändert von Saxum am 06.01.2025, 21:56, insgesamt 1-mal geändert.

ratte1
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Re: PKV AG-Zuschuss für Ehefrau während der Elternzeit

Beitragvon ratte1 » 06.01.2025, 21:23

Hallo heinrich,

danke, diese gesetzliche Regelung hatte ich gesucht.

VG
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GS
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Re: PKV AG-Zuschuss für Ehefrau während der Elternzeit

Beitragvon GS » 07.01.2025, 01:01

Hallo zusammen,

damit schließt sich nmE der Kreis zur Aussage im 1. Antwortbeitrag, in der es hieß:

GS schreibt:
Ist Mütterlein in Elternzeit weiterhin beihilfeberechtigt? Wenn ja, spricht das für ein fortlaufendes, wenn auch wegen Elternzeit nicht aktives Beamtenverhältnis. Wenn wiederum ja, entfällt m.E. der Anspruch auf den steuerfreien Zuschuss Deines Arbeitgebers zu ihren Beiträgen aus folgendem Grund:
Wärst Du nicht privat, sondern pflichtversichert, hätte sie dann auch keinen Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung in Deiner Kasse.
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es nicht ok sei, sich selbst zu zitieren. [-X Ist ausnahmsweise mal eine Ausnahme erlaubt?

Zwischenzeitlich hatte der fachkundige Tiefgang ja auch den Bogen über die Elternzeit hinaus gespannt. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, und aus meiner Sicht war es ein hochkarätiger Diskurs unter Euch GKV-Experten =D> , @saxum ausdrücklich mitgezählt. :wink: Allerdings birgt das die Gefahr, dass ein TE wie @PKV_fragender schon mal den Überblick verliert. Denn er hatte es ja ausdrücklich auf die Elternzeit seiner verbeamteten Ehefrau eingegrenzt.

Grüße
von GS


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