Laut Finanzabteilung versicherungspflichtig

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Czauderna
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Re: Laut Finanzabteilung versicherungspflichtig

Beitragvon Czauderna » 28.01.2025, 10:00


heinrich
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Re: Laut Finanzabteilung versicherungspflichtig

Beitragvon heinrich » 28.01.2025, 10:30

moin Czauderna.

Ob dies zutrifft oder nicht, ob eine Reduzierung bis 3 Monate nicht zur KV-Pflicht führt, lässt sich in diesem Fall
nicht zu 100 % klären.
Dazu gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Literatur oder Rechtsprechung.

Nach meiner Rechtsauffassung kommt es ab 1.12.2024 zu KV-Pflicht.
In den Grundsätzlichen Hinweise ist z.B. beschrieben, dass bei einem befristeten Arbeitsverhältnis
das Einkommen mit 12 zu multiplizieren ist.

Wenn ich dies für diesen Fall einmal analog annehme, dann muss man schlichtweg ab 1.12.24 auch mit 12 multiplizieren.
Ich würde davon ausgehen, dass dies (Senkung) auch so bleibt. Es steht schlichtweg nichts anderes FEST.

Ich verstehe den Fragesteller, dass er , bei Weiterbeschäftigung meint, dass die Senkung des Gehaltes nicht mehr als 3 Monate ist.

Ob er dies BEWEISEN kann, und ob sich darauf jemand einlässt, das bezweifle ich.

Er hat jedoch eine 1 % Prozent-Chance.

Nicht der Arbeitgeber entscheidet...nein nein nein
Der Arbeitgeber handelt.
Entscheidungen über KV-Pflicht trifft die Krankenkasse.

Er müsste bei der KK einen Dummen (das meine ich so) finden, der sich seiner Theorie anschließt, der sich dann die Mühe macht, den
Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass der Arbeitgeber es bei der KV-Freiheit belässt.

Ich persönlich bleibe bei KV-Pflicht ab 1.12.24, wenn ich Richter wäre.

PS: ich persönlich halte die Beibehaltung der KV-Freiheit bei einer Senkung bis zu 3 Monaten sowieso nicht rechtens.
Nach meiner Rechtsauffassung müsste schon Senkung von 1 Monat KV-Pflicht eintreten. Ich kenne keine Rechtsprechung , die die 3-Monats-Theorie bestätigt.
Nach meiner Auffassung hat der Spitzenverband dies in den Grundsätzlichen Hinweise so geschrieben, weil die Schlaumeier sich von der PKV in die GKV mit gaaaanz kurzfristigen Senkungen des Gehaltes reinbringen wollten.


Der Fragesteller kann sich ja mit seiner Theorie an die KK wenden.
Kommt diese seinem Wunsch nach, dann hat er Glück gehabt.

Ansonsten müsste der gegen einen Bescheid der KK klagen.
Das Sozialgericht würde dann in 1 bis 3 Jahren eine Entscheidung treffen (1. Instanz)
2. und 3 Instanz 3 bis 5 Jahre).

SimoniGru
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Re: Laut Finanzabteilung versicherungspflichtig

Beitragvon SimoniGru » 28.01.2025, 11:21

Hallo heinrich, vielen Dank für deine ausführliche Rückmeldung. Interessant finde ich, dass auch hier in meinem Betrag die Leute unterschiedlicher Meinung sind - genauso wie in der Realität.

Meine zuständige GKV hat gesagt, dass die Abrechnungs-Abteilung/-Programm die KV-Meldung stornieren müsse .. laut deiner Aussage müsste es die KK (GKV) selber machen/beauftragen?

heinrich
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Re: Laut Finanzabteilung versicherungspflichtig

Beitragvon heinrich » 28.01.2025, 11:31

aha, Deine KK bestätigt deine Auffassung.

Hast Du mit denen gesprochen ?

SimoniGru
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Re: Laut Finanzabteilung versicherungspflichtig

Beitragvon SimoniGru » 28.01.2025, 11:42

SimoniGru hat geschrieben:Aktuell:
1. Seit 09/2023 bin ich privat versichert
2. Die Finanzabteilung meint nun, dass ich mich für den Dezember GKV-Pflichtversichern muss, da ich unter die JAEG falle
3. Meiner Meinung nach stimmt das aber nicht, da ich (1) in 2024 kumuliert über die JAEG komme und (2) zum Ende Dezember gekündigt habe, also keine weiteren Monate mit diesem Gehalt folgen würden.
4. Nun habe ich online auch gelesen, dass eine Entgeltreduzierung von max. 3 Monate NICHT zu einer Versicherungspflicht führen
5. Ich habe mit PKV und GKV gesprochen. Auch die GKV meint, dass die Finanzabteilung einfach die Meldung zur Versicherungspflicht stornieren soll.
6. Rücksprache mit einem Wirtschaftsprüfer hat ebenfalls ergeben, dass der Dezember nicht versicherungspflichtig sei


Ja, das habe ich bereits in meiner ersten Nachricht in Punkt 5 geschrieben, s.o. .

heinrich
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Re: Laut Finanzabteilung versicherungspflichtig

Beitragvon heinrich » 28.01.2025, 11:53

ok , ja das hattest du geschrieben.

Du hast Dir sicherlich den Namen des Mitarbeiters der KK gemerkt.

Du gehst jetzt bitte hin und rufst diesen Menschen wieder an.

Sagst ihm, dass Entscheidungen über die KV-Pflicht ja die Krankenkassen treffen.
Dann bittest du ihn, dass er sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzt und deine Lösung der KV-Freiheit umsetzt.
Das kann dieser Mensch zunächst telefonisch machen. Sollte sich deine Finanzabteilung bockig stellen, dann bittest Du ihn, in der Folge, dass er es schriftlich macht; notfalls per Bescheid.


PS: ich bin weiter anderer Auffasssung; nämlich, dass Du ab 1.12.24 KV-pflichtig bist.


Nochmals: Krankenkassen treffen die Rechtsentscheidungen
stelle dir vor, dass ein 30jähriger 3000 EUR/Monat verdienst. Der Arbeitgeber meldet diesen als KV-frei an.
Es ist klar, dass das falsch ist.
Dann muss eben die KK die ENSCHEIDUNG per Bescheid setzten, dass KV-Pflicht besteht.

heinrich
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Re: Laut Finanzabteilung versicherungspflichtig

Beitragvon heinrich » 11.02.2025, 12:59

Hallo SimoniGru,

konnte man Dir Deinen Wunsch erfüllen ?


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