Nein, darin kann ich auch @Racer76 bestätigen. Wer in der GKV steckt, kann sich notfalls auch freiwillig weiterversichern. Mindestvorversicherungszeiten, die es früher in der Praxis durchaus gab, gibt es seit 2013 nicht mehr. Auch wer diese aktive freiwillige Weiterversicherung verschusselt, ist dann - im Namen des gesetzes - eben passiv "freiwillig" weiterversichert.sct fragt:
Kann es tatsächlich Konstellationen geben, nach denen ein Ehepartner gezwungen wird von der GKV in die PKV zu wechseln weil der andere Ehepartner in der PKV ist? Wenn das stimmt, dann hätte ich das bisher nicht so auf dem Schirm.
Das trifft so absolut nicht zu. Wenn die Kids bisher über einen der beiden miteinander verheirateten Elternteile familienversichert waren, können sie alternativ zur PKV auch in der betreffenden GKV freiwillig weiterversichert werden.Racer76 schreibt:
... Lediglich Kinder sind gezwungen, dem besserverdienenden Elternteil in die PKV zu folgen (wenn beide verheiratet sind).
Allerdings - und das spricht @Racer76 wohl an - entfällt in diesem Fall der Anspruch des betreffenden Arbeitnehmerelternteils auf den anteiligen Arbeitgeberzuschuss zum fälligen GKV- und SPV-Beitrag des Kindes (als PKV-versichertes Kind wäre dessen Krankenversicherung zuschussfähig und die Pflegeversicherung beitragsfrei).