@BigLion
Du hinterlässt hier im Forum einen ziemlich kernigen Eindruck, den ich – und wohl auch keiner der inzwischen zahlreicheren fleißigen Mitleser - Dir absprechen will.
Dennoch bleibt mein Eindruck, dass sie Dich seit 1996 über Deine Krankenversicherungssachen ziemlich im Regen stehen gelassen haben.
Mit „sie“ meine ich
1)
Anfang 1996 Deinen damaligen Arbeitgeber und nebenberuflichen (privaten) Krankenversicherer, der sich vermutlich von irgendeiner GKV-Kasse ein Blanko-Befreiungsformular besorgt hat und Dich das ohne weitere Aufklärung hat unterschreiben lassen – ohne Belegexemplar für Dich. Oder hast Du das noch? Selbst wenn ja, viel nützen würde es nicht mehr.
2)
Nach deinem ersten Jobwechsel der nächste, vermutlich in dieser Hinsicht total unbedarfte Arbeitgeber nebst eventuell sträflicherweise ebenso unbedarftem (Steuer- und Buchhaltungs-)Dienstleister
3)
Nach dem zweiten Jobwechsel der betreffende vergleichbare Laden, der allerdings auch schon aus dem Schneider wäre, solltest Du zu der Zeit schon den 55. Geburtstag hinter Dir gehabt haben.
Eigentlich müssten während Deiner Zeit bei dem ersten der beiden Saftläden nach dem 1996er Arbeitgeber mal Betriebsprüfer aufgeschlagen haben mit dem Ergebnis, dass Du eigentlich in die GKV gehörst. Und die dann dem betreffenden Arbeitgeber nebst seinem Steuerfuzzi eins zwischen die Hörner hätten geben müssen, mit dem für Dich letztlich kostenfreien Wechsel in die GKV.
Wenn das aber nicht der Fall war, dann bist Du wohl durchgerutscht mit dem Resultat, in der PKV hängengeblieben zu sein, was dann aber nicht im Sinne des Erfinders ist.
Aber das nach dieser langen Zeit nochmal aufdröseln zu wollen, das, denke ich, wäre eine Riesenbaustelle. Ist aber nur meine eigene bescheidene Meinung. Vielleicht hat ja sonst noch einer eine Idee?
Gruß
von GS
Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?
Das mit dem "kernigen" Eindruck, sorry, aber wenn du sehenden Auges den PKV-ICE auf dich zurasen siehst und du keine Ausweichmöglichkeit hast, dann können Wut und Verzweiflung schon entsprechende Formulierungen nach sich ziehen.
Wenn dann noch kein Wohneigentum vorhanden ist, sind die zwei KO Kriterien voll erfüllt.
Kann meinem damaligen Arbeitgeber(Versicherung), bei dem ich NICHT krankenversichert war und bin, keinen Vorwurf machen. Ich wurde durchaus darauf aufmerksam gemacht, dass das mit der PKV eine Falle werden kann.
Und aufdröseln läßt sich nichts mehr, allenfalls Schadensbegrenzung durch eastman
Wenn dann noch kein Wohneigentum vorhanden ist, sind die zwei KO Kriterien voll erfüllt.
Kann meinem damaligen Arbeitgeber(Versicherung), bei dem ich NICHT krankenversichert war und bin, keinen Vorwurf machen. Ich wurde durchaus darauf aufmerksam gemacht, dass das mit der PKV eine Falle werden kann.
Und aufdröseln läßt sich nichts mehr, allenfalls Schadensbegrenzung durch eastman
Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?
Also BigLion ist damals trotz Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze nicht in der GKV gelandet, sondert eben in der PKV geblieben. Wie das damals genau abgelaufen ist wird man kaum herausfinden können. Das halte ich aber nicht für wichtig, denn eine Rückabwicklung der Angelegenheit nach so langer Zeit ist wohl utopisch. Schon allein die Frage, wer denn rückwirkend die ganzen GKV-Beiträge nachzahlen soll ....
Der heutige (traurige) Stand der Dinge ist, dass er anscheinend außer der gesetzlichen Rente keine erwähnenswerte private Altersvororge hat. Dies ist in Verbindung mit PKV natürlich eine große Belastung, aber daran ist nicht die Versicherungsgesellschaft schuld. Tarifwechsel ist wohl keine Option, da ja selbst der Standardtarif mehr kostet.
Der heutige (traurige) Stand der Dinge ist, dass er anscheinend außer der gesetzlichen Rente keine erwähnenswerte private Altersvororge hat. Dies ist in Verbindung mit PKV natürlich eine große Belastung, aber daran ist nicht die Versicherungsgesellschaft schuld. Tarifwechsel ist wohl keine Option, da ja selbst der Standardtarif mehr kostet.
Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?
Besser kann man es nicht zusammenfassen.
Es gibt zwar noch eine betriebliche Altersversorgung im unteren dreistelligen Eurobereich, die natürlich auch versteuert werden muss. Darf mich im Grunde nicht beschweren, selbst verschuldet.
Es gibt zwar noch eine betriebliche Altersversorgung im unteren dreistelligen Eurobereich, die natürlich auch versteuert werden muss. Darf mich im Grunde nicht beschweren, selbst verschuldet.
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