Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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@Rossi
eine interessante Neuentwicklung im Pflegetarif. Nachdem die Differenz der PV nach § 12 Abs. 1c VAG i.V.m. § 110 Abs. 2 SGB XI (17,79 und der halben PV im Basistarif bei mir 6 Beiträge erreicht hat, welche ich dem Versicherer schulde, hat dieser beim Landesverwaltungamt die Einleitung eines OWiG beantragt.
Die zuständige Referentin hat mir heute am Telefon erzählt, dass die Tatsache der Hilfsbedürftigkeit nichts an meiner Zahlungsverpflichtung ändere. Der vorgezeichnbete Weg: Vollstreckung und ggf. Erzwingungshaft!
Haste so eine Fall schon mal auf dem Tisch gehabt?
eine interessante Neuentwicklung im Pflegetarif. Nachdem die Differenz der PV nach § 12 Abs. 1c VAG i.V.m. § 110 Abs. 2 SGB XI (17,79 und der halben PV im Basistarif bei mir 6 Beiträge erreicht hat, welche ich dem Versicherer schulde, hat dieser beim Landesverwaltungamt die Einleitung eines OWiG beantragt.
Die zuständige Referentin hat mir heute am Telefon erzählt, dass die Tatsache der Hilfsbedürftigkeit nichts an meiner Zahlungsverpflichtung ändere. Der vorgezeichnbete Weg: Vollstreckung und ggf. Erzwingungshaft!
Haste so eine Fall schon mal auf dem Tisch gehabt?
Grundsicherung/-Basistarif unterschiedliche Handhabung
Danke für die Info. Ich hab das Thema hier verfolgt. Ich werde natürlich einen Antrag auf Übernahme des kompletten halbierten Betrags stellen. Es ist ja in den vorausgegangenen Beiträgen hier ersichtlich, dass es nicht aussichtslos ist. Ich denke, ich werde das Urteil des LSG Niedersachsen/Bremen dem Antrag beilegen. Vielleicht übernehmen sie den Beitrag. Warten wir es ab.
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eine interessante Neuentwicklung im Pflegetarif. Nachdem die Differenz der PV nach § 12 Abs. 1c VAG i.V.m. § 110 Abs. 2 SGB XI (17,79 und der halben PV im Basistarif bei mir 6 Beiträge erreicht hat, welche ich dem Versicherer schulde, hat dieser beim Landesverwaltungamt die Einleitung eines OWiG beantragt.
Die zuständige Referentin hat mir heute am Telefon erzählt, dass die Tatsache der Hilfsbedürftigkeit nichts an meiner Zahlungsverpflichtung ändere. Der vorgezeichnbete Weg: Vollstreckung und ggf. Erzwingungshaft!
Haste so eine Fall schon mal auf dem Tisch gehabt?
Jooh, die Problematik ist mir bekannt.
Die Rechtsgrundlage hierzu ergibt sich aus § 121 SGB XI
§ 121 SGB XI Bußgeldvorschrift
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
,,,
6. mit der Entrichtung von sechs Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät.
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Dann wollen wir mal festhalten. Dadurch das Dich der Staat im Regen stehen läßt und die Unfallproblematik nicht löst, handelst Du vorsätzlich bzw. leichtfertig und musst ein Bußgeld löhnen.
Der Rossi fällt gerade vom Hocker.
Das Landesverwaltungsamt sieht es natürlich ganz anders, weil die zuständige Referentin vermutlich das Problem im Ansatz nicht kennt. Sie holt jetzt die Kanone raus und schießt auf den Spatzen Hungerhaken.
Soweit sind wir mittlerweile in Deutschland.
Also, lass die Tante mal ruhig nen Bußgeldbescheid erstellen, diesen am besten mit ner Eingabe an den Petitionsausschuss. Oder natürlich ne Durchschrift des Owig-Bescheides an das LSG!
Manchmal ist es wirklich so, dass die rechte Hand nicht weiß was die linke Hand macht! Wir sind ja in Deutschland!
Ich bekomme so langsam die Pimpanellen!
@Rolien
wenn jetzt schon absehbar ist, dass Du aus Leistungsbezug des SGB II oder SGB XII nicht rauskommst, dann würde ich Dir persönlich empfehlen in den Basistarif zu wechseln. Hier hast Du keine Selbstbeteiligungen mehr. Du musst nur die sog. Belastungsgrenzen (wie in der GKV) selber zahlen. Das sind ca. 82,00 Euro jährlich, ober bei einer chronischen Erkrankung nur ca. 41,00 Euro.
Zusätzlich hast Du im Basistarif den Vorteil, dass der Leistungserbringer (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser) direkt mit der PKV abrechnen können. Dann musst Du nicht immer in Vorleistung treten.
Wichtig: Der Wechsel in den Basistarif geht niemals rückwirkend. Also musst Du in die Puschen kommen.
Ach ja, da Du in Niedersachsen wohnst, dürftest Du beim LSG NS/Bremen gute Chancen haben den halbierten Beitrag im Basistarif zu bekommen.
wenn jetzt schon absehbar ist, dass Du aus Leistungsbezug des SGB II oder SGB XII nicht rauskommst, dann würde ich Dir persönlich empfehlen in den Basistarif zu wechseln. Hier hast Du keine Selbstbeteiligungen mehr. Du musst nur die sog. Belastungsgrenzen (wie in der GKV) selber zahlen. Das sind ca. 82,00 Euro jährlich, ober bei einer chronischen Erkrankung nur ca. 41,00 Euro.
Zusätzlich hast Du im Basistarif den Vorteil, dass der Leistungserbringer (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser) direkt mit der PKV abrechnen können. Dann musst Du nicht immer in Vorleistung treten.
Wichtig: Der Wechsel in den Basistarif geht niemals rückwirkend. Also musst Du in die Puschen kommen.
Ach ja, da Du in Niedersachsen wohnst, dürftest Du beim LSG NS/Bremen gute Chancen haben den halbierten Beitrag im Basistarif zu bekommen.
Zuletzt geändert von Rossi am 25.03.2010, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Moment mal, erst muss die Behörde Hungerhaken nachweisen, dass er vorsäztlich oder leichtfertig handelt!!!
Aha, der Staat läßt mich im Regen stehen, ich bekomme nur das soziokulturelle Existenzminimum; hiervon kann ich gerade Leben und davon soll ich die Differenz auffangen. Wie soll das gehen?
Also, aus der Klamotte, wenn sie von der Landesbehörde durchgezogen wird, würde ich persönlich ein Medienspektakel machen!
Aha, der Staat läßt mich im Regen stehen, ich bekomme nur das soziokulturelle Existenzminimum; hiervon kann ich gerade Leben und davon soll ich die Differenz auffangen. Wie soll das gehen?
Also, aus der Klamotte, wenn sie von der Landesbehörde durchgezogen wird, würde ich persönlich ein Medienspektakel machen!
Was heißt nachträglich? Ich werde jetzt hilfebedürftig. vorher wär ich doch gar nicht in den Tarif gekommen. Ich gebe heute meinen Antrag ab und wollte mit dem Bescheid, dass ich leistungsberechtigt bin in den Basistarif wechseln. Das kann doch nicht zu spät sein? Oft wird man doch dann erst zum Wechsel aufgefordert, weil der individuelle Tarif zu hoch ist..muss ich jetzt Panik kriegen, dass das nicht mehr klappt?Rossi hat geschrieben:@Rolien
wenn jetzt schon absehbar ist, dass Du aus Leistungsbezug des SGB II oder SGB XII nicht rauskommst, dann würde ich Dir persönlich empfehlen in den Basistarif zu wechseln. Hier hast Du keine Selbstbeteiligungen mehr. Du musst nur die sog. Belastungsgrenzen (wie in der GKV) selber zahlen. Das sind ca. 82,00 Euro jährlich, ober bei einer chronischen Erkrankung nur ca. 41,00 Euro.
Zusätzlich hast Du im Basistarif den Vorteil, dass der Leistungserbringer (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser) direkt mit der PKV abrechnen können. Dann musst Du nicht immer in Vorleistung treten.
Wichtig: Der Wechsel in den Basistarif geht niemals rückwirkend. Also musst Du in die Puschen kommen.
Ach ja, da Du in Niedersachsen wohnst, dürftest Du beim LSG NS/Bremen gute Chancen haben den halbierten Beitrag im Basistarif zu bekommen.
Okay, jenes wusste ich nicht!
Eben, Du hast erst dann einen Anspruch auf den Basistarif, sobald Du hilfebedürftig nach dem SGB XII oder SGB II wirst. Es geht auch schon, wenn Du 55 Jahre alt bist oder eine Erwerbsminderungsrente erhältst.
Es ist Deine Entscheidung, ob Du in den Basistarif wechselst, oder nicht. Die ARGE kann Dich sowieso nicht zwingen, sie macht es nur über die Geldschiene!
Also, keine Panik. Wichtig, wenn Du nicht sofort das Angebot über den Basistarif bekommst, ich hatte mal nen Fall, da hat es 8 Monate gedauert, immer schön fleißig alle 4 Wochen nachhaken!
Was heißt nachträglich? Ich werde jetzt hilfebedürftig. vorher wär ich doch gar nicht in den Tarif gekommen. Ich gebe heute meinen Antrag ab und wollte mit dem Bescheid, dass ich leistungsberechtigt bin in den Basistarif wechseln. Das kann doch nicht zu spät sein?
Eben, Du hast erst dann einen Anspruch auf den Basistarif, sobald Du hilfebedürftig nach dem SGB XII oder SGB II wirst. Es geht auch schon, wenn Du 55 Jahre alt bist oder eine Erwerbsminderungsrente erhältst.
Es ist Deine Entscheidung, ob Du in den Basistarif wechselst, oder nicht. Die ARGE kann Dich sowieso nicht zwingen, sie macht es nur über die Geldschiene!
Also, keine Panik. Wichtig, wenn Du nicht sofort das Angebot über den Basistarif bekommst, ich hatte mal nen Fall, da hat es 8 Monate gedauert, immer schön fleißig alle 4 Wochen nachhaken!
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@Rolien
Ganz wichtig ist noch: Bist du erstmal im Basistarif, gibt es kein zurück in einen Volltarif!!!
Rossi kann dir sicher besser als ich erklären, dass der Basistarif von allen gehasst wird. Von den Versicherungsgesellschaften, von den Ärzten und den Krankenhäusern. Keine Physiotherapie, kein Heilptraktiker etc.
Ganz wichtig ist noch: Bist du erstmal im Basistarif, gibt es kein zurück in einen Volltarif!!!
Rossi kann dir sicher besser als ich erklären, dass der Basistarif von allen gehasst wird. Von den Versicherungsgesellschaften, von den Ärzten und den Krankenhäusern. Keine Physiotherapie, kein Heilptraktiker etc.
Auch wenn der Basistarif von allen gehasst wird, bleibt einem Leistungsempfänger nach dem SGB XII/SGB II derzeit etwas anderes übrig, will er nicht noch höhere Beitragsrückstände bei der PKV anhäufen?
Sicher, nach einigen Gerichtsentscheidungen zahlen die Sozialämter/ARGEn nicht mal den Basistarif, aber die Lücke ist in der Regel immer noch kleiner als zu dem ursprünglichen Tarif. Auf Dauer dürfte es schon nicht möglich sein, diese "kleine" Lücke zu schließen, für die große Lücke dürfte schon fast der gesamte Regelsatz draufgehen.
@hungerhaken
Aus den letzten Beiträgen konnte ich entnehmen, dass Du einerseits offenbar selbst SGB XII-Leistungen empfängst, andererseits aber den Basistarif nicht magst. Hast Du eine Möglichkeit gefunden, trotz Hilfebedürftigkeit weiter in dem alten Tarif zu bleiben?
Sicher, nach einigen Gerichtsentscheidungen zahlen die Sozialämter/ARGEn nicht mal den Basistarif, aber die Lücke ist in der Regel immer noch kleiner als zu dem ursprünglichen Tarif. Auf Dauer dürfte es schon nicht möglich sein, diese "kleine" Lücke zu schließen, für die große Lücke dürfte schon fast der gesamte Regelsatz draufgehen.
@hungerhaken
Aus den letzten Beiträgen konnte ich entnehmen, dass Du einerseits offenbar selbst SGB XII-Leistungen empfängst, andererseits aber den Basistarif nicht magst. Hast Du eine Möglichkeit gefunden, trotz Hilfebedürftigkeit weiter in dem alten Tarif zu bleiben?
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@S.B.
Ich erhalte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bisher ist es mir gelungen, mich gegenübem dem Sozialamt vor dem Wechsel in den Basistarif zu wehren. Wegen meiner Erkrankungen verliere ich im Basis die Behandlung durch Physiotherapeuten und Heilpraktiker. Ausserdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Hausärzte und Fachärzte Basis- Versicherte wie Aussätzige behandeln.
Ich erhalte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bisher ist es mir gelungen, mich gegenübem dem Sozialamt vor dem Wechsel in den Basistarif zu wehren. Wegen meiner Erkrankungen verliere ich im Basis die Behandlung durch Physiotherapeuten und Heilpraktiker. Ausserdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Hausärzte und Fachärzte Basis- Versicherte wie Aussätzige behandeln.
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