Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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http://www.gkv-netzwerk.de/CMS/vdek_for ... ldung.html
Schaun wir mal weiter
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Na ja, vergil, stellt sich die Frage, wer mehr Einfluss hat.
Die gute von der Leyen, oder ein Mensch von der Kasse der so ein wenig uff´n Busch klopft.
Die im Ministerium wissen doch auch, dass ein wenig Jammern bzw. auf dem Busch klopfen, immer dazu gehört.
Palim, palim, wohin wird die Reise wohl gehen?
Die gute von der Leyen, oder ein Mensch von der Kasse der so ein wenig uff´n Busch klopft.
Die im Ministerium wissen doch auch, dass ein wenig Jammern bzw. auf dem Busch klopfen, immer dazu gehört.
Palim, palim, wohin wird die Reise wohl gehen?
Nun denn, wieder ein LSG, welches sich versteckt und die Hilfeschreie der SGB II-Kunden abmeiert.
Man schiebt es stumpf auf das Hauptverfahren.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 7 AS 1763/10 B ER 09.11.2010 rechtskräftig
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=135904&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
Das Vorbringen des Antragstellers im Beschwerdeverfahren rechtfertigt keine andere Beurteilung. Es liegt weiterhin ein Anordnungsgrund nicht vor. Der Beurteilung des Senats steht nicht entgegen, dass der Antragsteller wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgrund von Beitragsrückständen zur privaten Pflegeversicherung (Rückstandsbeginn: 01.10.2009) verfolgt wird und mittlerweile auch bei der Krankenversicherung des Antragstellers erhebliche Beitragsrückstände bestehen
Selbst das Owig-Verfahren beeindruckt die Richter offensichtlich nicht. Vermutlich haben die Richter sich noch nie in so einer Situation befunden.
Man hat dann gleich 2 Verfahren abgemeiert
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 7 AS 1764/10 B 09.11.2010 rechtskräftig
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=135905&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
Man schiebt es stumpf auf das Hauptverfahren.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 7 AS 1763/10 B ER 09.11.2010 rechtskräftig
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=135904&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
Das Vorbringen des Antragstellers im Beschwerdeverfahren rechtfertigt keine andere Beurteilung. Es liegt weiterhin ein Anordnungsgrund nicht vor. Der Beurteilung des Senats steht nicht entgegen, dass der Antragsteller wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgrund von Beitragsrückständen zur privaten Pflegeversicherung (Rückstandsbeginn: 01.10.2009) verfolgt wird und mittlerweile auch bei der Krankenversicherung des Antragstellers erhebliche Beitragsrückstände bestehen
Selbst das Owig-Verfahren beeindruckt die Richter offensichtlich nicht. Vermutlich haben die Richter sich noch nie in so einer Situation befunden.
Man hat dann gleich 2 Verfahren abgemeiert
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 7 AS 1764/10 B 09.11.2010 rechtskräftig
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=135905&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Ist doch im Prinzip eh egal, wichtig ist das die Menschen versichert sind, nur wenn man sich mal entschieden hat, sollte man das dennauch durchziehen und dafür sorgen das ggf die ARGen die Gesamtkosten für die PKV übernehmen, es geht ja auch noch weiter , was machen ältere Menschen wenn sie in Rente gehen und die PKV nicht mehr zahlen können / wollen? Die Lobbyisten werden sicherlich dafür sorgen das der Zustand des 31.12.08 wieder hergstellt wird oder auch nicht.
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@rossi
hat doch etwas gedauert, doch nun kommt Fahrt auf. Das Landessozialamt Halle hat mich wegen dem Beitragsrückstand bei der Pflegeversicherung im Owig- Verfahren zu 150 € zzgl. Verfahrenskosten verdonnert. Gehe ich nicht in Berufung, drohen 14 Tage Erzwingungshaft, wenn ich nicht bezahle. Dabei ist unerheblich, dass ich die 17 € des Sozialamts immer pünktlich abführe, noch dass ich fiinanziell nicht in der Lage bin, zu zahlen. Gehe nätürlich in Berufung, wird aber nichts nützen.
hat doch etwas gedauert, doch nun kommt Fahrt auf. Das Landessozialamt Halle hat mich wegen dem Beitragsrückstand bei der Pflegeversicherung im Owig- Verfahren zu 150 € zzgl. Verfahrenskosten verdonnert. Gehe ich nicht in Berufung, drohen 14 Tage Erzwingungshaft, wenn ich nicht bezahle. Dabei ist unerheblich, dass ich die 17 € des Sozialamts immer pünktlich abführe, noch dass ich fiinanziell nicht in der Lage bin, zu zahlen. Gehe nätürlich in Berufung, wird aber nichts nützen.
Boah, Nachtigall ik hör Dir trapsen.
Jenes wäre der Hammer, wenn gegen Dich eine Erzwingungshaft verhängt wird.
Hast Du den Reporter vom SWR noch einmal kontaktiert? Jenes müsste doch ne Story sein, oder?
Guck mal hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/039/1703958.pdf
Jenes ist einer der Tagesordnungspunkte für die Sitzung des Bundestag am kommenden Freitrag. Ganz zum Schluss ist auch die Deckungslücke enthalten. Dort wird vorgeschlagen, den Satz 6 so zu ändern, dass die priv. Kv. nur den gedeckelten Beitrag nehmen darf.
Ob das allerdings auch so beschlossen wird, bleibt abzuwarten. Nächste Woche wissen wir mehr.
Jenes wäre der Hammer, wenn gegen Dich eine Erzwingungshaft verhängt wird.
Hast Du den Reporter vom SWR noch einmal kontaktiert? Jenes müsste doch ne Story sein, oder?
Guck mal hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/039/1703958.pdf
Jenes ist einer der Tagesordnungspunkte für die Sitzung des Bundestag am kommenden Freitrag. Ganz zum Schluss ist auch die Deckungslücke enthalten. Dort wird vorgeschlagen, den Satz 6 so zu ändern, dass die priv. Kv. nur den gedeckelten Beitrag nehmen darf.
Ob das allerdings auch so beschlossen wird, bleibt abzuwarten. Nächste Woche wissen wir mehr.
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Leute, dat Theater geht weiter.
Hatte ich doch am 30.11.2010 die Stellungnahme des Bundesrates eingstellt, wonach der berüchtigte Satz 6 des § 12 Abs. 1c VAG geändert werden soll, indem die priv. Kv. nur die 126,00 Euro fordern darf.
Jetzt kommt die Gegendarstellung der Bundesregierung.
Guckt ihr hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/039/1703982.pdf
Ganz zum Schluss:
Zu Artikel 11a - neu - (§ 12 Absatz 1c Satz 6 VAG)
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass die Beitragslücke in der privaten Krankenversicherung für Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII dringend geschlossen werden muss. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung ist eine der denkbaren Varianten.
Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Lösungsmöglichkeit die Interessen aller Beteiligten am besten berücksichtigt. Die hierzu erforderlichen Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen.
Leute, man ist wieder dabei bzw. immer noch zu prüfen.
Hatte ich doch am 30.11.2010 die Stellungnahme des Bundesrates eingstellt, wonach der berüchtigte Satz 6 des § 12 Abs. 1c VAG geändert werden soll, indem die priv. Kv. nur die 126,00 Euro fordern darf.
Jetzt kommt die Gegendarstellung der Bundesregierung.
Guckt ihr hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/039/1703982.pdf
Ganz zum Schluss:
Zu Artikel 11a - neu - (§ 12 Absatz 1c Satz 6 VAG)
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass die Beitragslücke in der privaten Krankenversicherung für Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII dringend geschlossen werden muss. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung ist eine der denkbaren Varianten.
Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Lösungsmöglichkeit die Interessen aller Beteiligten am besten berücksichtigt. Die hierzu erforderlichen Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen.
Leute, man ist wieder dabei bzw. immer noch zu prüfen.
Manchmal bekommt der Rossi ne fette Kriese; gerade dann wenn es um die Unfallproblematik im Baistarif geht. Es ist ja mittlerweile mein persönliches Steckenpferd.
Hungerhaken wird vermutlich aufgrund der Unfähigkeit der Politiker demnächst eine Erzwingshaft (kostenloser Staatsaurlaub mit eingeschränkten Möglichkeiten) genießen müssen.
Und es wird immer noch parlamentiert und diskutiert.
Guckt ihr hier:
http://www.sozialticker.com/petitionsausschuss-fordert-bundesregierung-zu-nachbesserung-bei-hartz-iv-auf_20101216.html#more-16295
Der Petitionsausschuss fordert mal wieder und erneut die Volksvertreter auf, die Problemtik umgehend zu lösen.
Alles offensichtlich nur wischi - waschi!
Hungehaken wird dieses wischi - waschi am eigenen Leib vermutlich erleben müssen.
Eine Erzwingungshaft aufgrund der Unfähigkeit der Volksvertreter.
@Hungerhaken
nehme Deinen Fall und mache eine Eingabe beim Petitionsausschuss!
Hungerhaken wird vermutlich aufgrund der Unfähigkeit der Politiker demnächst eine Erzwingshaft (kostenloser Staatsaurlaub mit eingeschränkten Möglichkeiten) genießen müssen.
Und es wird immer noch parlamentiert und diskutiert.
Guckt ihr hier:
http://www.sozialticker.com/petitionsausschuss-fordert-bundesregierung-zu-nachbesserung-bei-hartz-iv-auf_20101216.html#more-16295
Der Petitionsausschuss fordert mal wieder und erneut die Volksvertreter auf, die Problemtik umgehend zu lösen.
Alles offensichtlich nur wischi - waschi!
Hungehaken wird dieses wischi - waschi am eigenen Leib vermutlich erleben müssen.
Eine Erzwingungshaft aufgrund der Unfähigkeit der Volksvertreter.
@Hungerhaken
nehme Deinen Fall und mache eine Eingabe beim Petitionsausschuss!
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- Postrank7
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Habe inzwischen gegen den Bescheid nach § 62 OWiG Einspruch eingelegt. Die Bußgelddtelle prüft derzeit, ob sie den Bußgeldbescheid aufhebt oder aufrecht erhält. Ich erhalte Gelegenheit, meine ausführliche Begründung bis zum 10.01.11 zu erweitern und: "..weitere Tatsachen oder Beweise zu mei ner entlastung vorzubringen."
Trotzdem in die Runde und besonders Rossi: Schöne Feiertage.
Trotzdem in die Runde und besonders Rossi: Schöne Feiertage.
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- Postrank7
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Erster Weihnachtsfeiertag unf Teile Deutschlands versinken im Schnee. Habe nur mal kurz ins Forum reingeschielt und bin versehendlich auf die Anfänge 2009 gestossen. Mit welcher Erwartungshaltung hat unser Rossi damals nach Berlin gelinst. Und???? 2 Jahre später wird munter in den Gremien diskutiert, vorgeschlagen usw. Was hat sich für uns Betroffene geändert? Eine Reihe von LSG aber im Rechtsschutzverfahren geholfen, doch die Mehrheit hat die Anträge abgemeiert. (Wie bei mir.) Nun hoffen wir auf das BSG (so wie auf das BVerfG). Hoffentlich nicht wieder vergeblich.
Das wünsche ich allen Betroffenen zu Fest!
Das wünsche ich allen Betroffenen zu Fest!
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