Hä, hä nu geht es wieder im Bundestag los.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/047/1704709.pdf
Fragen über Fragen:
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit bewusst, dass die Betroffenen oftmals seit zwei Jahren in ständiger Angst leben, die laufenden Kosten ihrer (Pflicht-)Krankenversicherung nicht zahlen zu können und zudem jederzeit mit Vollstreckung der aufgelaufenen Ansprüche durch ihre private Krankenversicherung rechnen müssen?
Ist daher Eile bei der Umsetzung angezeigt?
2. Ab wann werden die Grundsicherungsstellen vor Ort den Hilfebedürftigen den kompletten Beitrag erstatten?
3. Auf welchem verwaltungstechnischen Weg wird diese Umsetzung erfolgen?
4. Wie viele Betroffene gibt es derzeit?
5. Welche laufenden Kosten werden durch die anstehende Neuregelung entstehen (falls nicht bekannt, bitte die Größenordnung angeben) und wie wird dies finanziert?
6. Wird der komplette Beitrag auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 erstattet werden?
Wird die rückwirkende Erstattung auch durch die verfassungswidrige Regelung entstandene Mahngebühren, Zinsen und ähnliches umfassen?
Wenn ja, wie kann dies von Amts wegen geschehen?
7. Gilt diese Beitragsrückerstattung nur in dem Falle, dass aktuell Schulden existieren oder auch in den Fällen, in denen die Beiträge zwar bislang nicht von den Grundsicherungsstellen erstattet, aber von den Hilfebedürftigen bezahlt wurden?
8. Wie hoch werden die Kosten für die Beitragsrückerstattung ausfallen (falls nicht bekannt, bitte die Größenordnung angeben) und wie wird dies finanziert?
9. Welchen Grund gibt es, dass die Grundsicherungsstellen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig für einen ALG-II-Beziehenden weniger als die Hälfte des Geldes zahlen, wie den privaten Krankenversicherungen für die prinzipiell gleiche Leistung?
10. Weshalb wird der GKV einerseits ein zu niedriger, willkürlicher Betrag von rund 126 Euro für die Versicherung von ALG-II-Beziehenden gezahlt?