martin_mar hat geschrieben:blöde Frage, warum ziehst du für deinen Fall keinen Experten zu Rate?
Ja, da hast Du natürlich recht. Aber ein Experte wird mir doch auch nur sagen, dass die Debeka in schwerem Fahrwasser ist (Schadenquote 2023 92%) und man keine verlässlichen Voraussagen machen kann bzgl. der Beitragsentwicklung. Ein Wechsel in eine andere PKV kommt eh nicht in Frage. Und eine Glaskugel für die GKV und KvdR hat er ja auch nicht. Ich habe versucht das alles selber auszurechnen und muss mich einfach demnächst mal entscheiden. Kann ich aber erst, wenn ich die Details zum Standardtarif geklärt habe. Denn das wäre dann der letzte Anker. Aber vielleicht werde ich eh nicht so alt und sterbe noch rechtzeitig weg vor der Altersarmut wegen den PKV-Kosten
Also bis zum Renteneintritt im "großen" Tarif bleiben und wenn es "nur noch" Rente gibt in den Standardtarif.
Aber genau im Alter ab 65 benötige ich ja eigentlich die Top-Versorgung durch die PKV. Und der Standardtarif ist ja eher schlechter als die GKV. Heisst wenn ich eh jetzt schon weiß, dass ich meinen Tarif in der PKV mal aufgeben muss wegen Geldmangels...dann lieber jetzt gleich in die GKV.
Das bisher dort angesparte verschwindet aber nicht, sondern es wird meiner Altersrückstellung zugeschlagen.
Es wirkt sich also beitragssenkend auf den neuen Tarif aus, allerdings maximal bis zum Neubeitrag meines Eintrittsalters.
Bleibt dann noch etwas übrig soll das später zur Beitragsstabilisierung eingesetzt werden. So sagt es das Gesetz.
Ja genau, Danke. Dazu hatte ich hier auch was gelesen:
https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/kein-verlust-der-altersrueckstellungen-bei-tarifwechsel/Wie wird die allgemeine und besondere Alterungsrückstellung bei einem internen Tarifwechsel verwendet?
Sie können es sich ganz einfach vorstellen. Sie haben heute in Tarif A eine allgemeine Alterungsrückstellung von 40.000 EUR angesammelt. Tarif B ist günstiger und benötigt mit den gleichen Voraussetzungen nur 35.000 EUR allgemeine Alterungsrückstellung. Sie haben also 5.000 EUR zu viel allgemeine Alterungsrückstellung angespart.
Diese wird nun beitragsmindernd in Tarif B verwendet und linear auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Sollte Tarif B jedoch dadurch günstiger werden als Tarif B bei Kunden wäre die zur gleichen Zeit wie Sie im gleichen Alter in den Tarif eingestiegen ist, wird der restliche allgemeine Altersrückstellungsanteil der besonderen Altersrückstellung zugeführt.
Sie verlieren also keine Alterungsrückstellung.
Daher verwundert mich ehrlich gesagt das Angebot von der Debeka für den Standardtarif. Er ist ja mit €428 bzw. €513 inkl. Pflege gleich teuer wie der PNWS (siehe paar Postings weiter oben). Und der PNWS ist ja deutlich leistungsstärker. Spräche also eher dafür, dass meine Altersrückstellungen doch nicht verwendet werden für den Standardtarif!!! Denn mindestens ein Teil sollte ja linear auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Leider ist das alles sehr intransparent für mich und die Debeka kann mir z.B. auch nicht sagen, wieviele Altersrückstellungen ich gebildet habe und zu welchem Teil das angerechnet wird.
Das Angebot wundert mich ja auch, deshalb hatte ich hinterfragt ob es wirklich der Standardtarif ist.
Ich würde empfehlen einmal ein Angebot für den Basistarif einzuholen, dann hat man eine Vergleichsbasis.
Das die Debeka die Altersrückstellungen nicht nennt, ist ärgerlich, aber leider üblich. Ich weiß konkret nur von der Universa, das die da transparent sind.
Vielleicht fragen Sie mal nach dem Anrechnungsbetrag pro Monat? Das hat mir die Mannheimer früher beantwortet, ist aber lange her.
Was ich übrigens so pauschal nicht teile ist die Aussage, der Standardtarif sei "eher schlechter" als die GKV.
Er ist anders, und PKV-typischer.
Es gibt in der GKV - und im Basistarif - einige Leistungen die in der PKV eher unüblich sind.
Von denen haben Sie sich aber vermutlich schon beim Wechsel in die PKV "verabschiedet".
Aber der Leistungssatz ist mit 1,8 fach deutlich höher als in der GKV, auch wenn es nicht den 2,3 in einem normalen PKV Tarif entspricht.
Ich denke dennoch, man steht sich damit bei Ärzten und Fachärzten eher besser, zumal es auch keine Budgetdeckelung gibt.
Und der SB ist insgesamt auf 306 EUR im Jahr begrenzt, das ist ziemlich gering und umfasst Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel.
Eine solche Gesamtdeckelung kenne ich im GKV Bereich zumindest nicht.
Und die Regelung im Zahnbereich (Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 65 %, Kieferorthopädie 80 % (ohne Einschränkung auf Minderjährige)) erscheint mir auch eher besser als im GKV Bereich.