Hallo JarvisCocker
Willkommen im Sozialismus
Beitragsbemessungsgrenze zur Zeit 3625.50 €, das Maximum an Beitrag ergibt sich etwa zu 12-13% davon, je nach Kasse
12-13 % Luschtig

wie sieht die Realität aus AOK (Sachsen (Plus) einmal asgenommen) DAK, Barmer wo die meißten versichert sind!
12-13-% ? hab ich was verpasst?
was ist mit die 0,9% Zuasatzbeitrag was ist mit 1,7 % Pflegeversicherung.
(ups wurde ja gerade beschlossen das das mehr wird.
[quote][quote]Haben sie bei dieser Rechnung auch die Steuervergünstigung bei der Direktversicherung mitberücksichtigt ?[/quote][/quote]
Ich lach mich tod wie hoch soll denn die Steuervergünstigung sein wenn ich jetzt von meiner LV oder RV noch, ich bin mal optimistisch 15% KV Beiträge zahlen muss. Ich bin kein Steuerberater aber die Steuern muss ich wenn ich entsprechend hoch vorgesort habe auch noch zahlen.
Also unter dieser Maierei tendiere ich stark dazu das wenn die Kasse von mir den Höchstbetrag haben will, mich zumindestens über die Allternativen zu informieren.
Gruß