Rat erwünscht zum Wechsel (oder auch Nichtwechsel)
Verfasst: 20.07.2008, 17:16
Hallo,
im Telegrammstil:
Mann GKV über BBMG, Frau PKV als Beamtin.
Zwei Kinder, eines behindert. Da Kinder bei Beamten
beihilfeberechtigt sind, wird der Wechsel in die PKV von Mann und Kindern überlegt.
Beitrag des Mannes und der Kinder (incl. 30 % Zuschlag für das eine Kind) in der PKV wären günstiger als die bisherige Familienversicherung.
Neben der günstigeren Beiträge wäre da noch die besseren
Leistungen der PKV, was auch (hoffentlich) dem Kind zugute käme.
Aber:
wenn das eine Kind einmal nicht selbst arbeiten kann,
wird es ja ein Leben lang (steigende) PKV-Beiträge zahlen müssen...
Andererseits:
Kinder haben ja (zum Glück) meistens die Eigenschaft länger zu leben wie die Eltern, gilt denn die beitragsfreie Familienversicherung auch über
meinen Tod hinaus ? (Frage klingt ganz schön brutal... )
Und last but not least:
stimmt es, dass wenn man einmal das Rentenalter erreicht,
GKV-Mitglieder jedes Einkommen über der staatlichen Rente (also auch Betriebsrente) bis zur BBMG mit dem vollen Krankenkassenbeitrag
belasten müssen, während der PKV-Versicherte so ziemlich den gleichen Beitrag wie vorher zahlen ? Differenz kann bei mäßigem Einstiegsalter so
ca. 100 €/Monat zu Gunsten der PKV ausmachen.
Mir ist klar, dass ein Rat in einer so speziellen Situation schwierig ist,
aber vielleicht hilft ja schon der eine oder andere Aspekt an den man denken sollte.
Gruß,
Polarmeer
im Telegrammstil:
Mann GKV über BBMG, Frau PKV als Beamtin.
Zwei Kinder, eines behindert. Da Kinder bei Beamten
beihilfeberechtigt sind, wird der Wechsel in die PKV von Mann und Kindern überlegt.
Beitrag des Mannes und der Kinder (incl. 30 % Zuschlag für das eine Kind) in der PKV wären günstiger als die bisherige Familienversicherung.
Neben der günstigeren Beiträge wäre da noch die besseren
Leistungen der PKV, was auch (hoffentlich) dem Kind zugute käme.
Aber:
wenn das eine Kind einmal nicht selbst arbeiten kann,
wird es ja ein Leben lang (steigende) PKV-Beiträge zahlen müssen...
Andererseits:
Kinder haben ja (zum Glück) meistens die Eigenschaft länger zu leben wie die Eltern, gilt denn die beitragsfreie Familienversicherung auch über
meinen Tod hinaus ? (Frage klingt ganz schön brutal... )

Und last but not least:
stimmt es, dass wenn man einmal das Rentenalter erreicht,
GKV-Mitglieder jedes Einkommen über der staatlichen Rente (also auch Betriebsrente) bis zur BBMG mit dem vollen Krankenkassenbeitrag
belasten müssen, während der PKV-Versicherte so ziemlich den gleichen Beitrag wie vorher zahlen ? Differenz kann bei mäßigem Einstiegsalter so
ca. 100 €/Monat zu Gunsten der PKV ausmachen.
Mir ist klar, dass ein Rat in einer so speziellen Situation schwierig ist,
aber vielleicht hilft ja schon der eine oder andere Aspekt an den man denken sollte.
Gruß,
Polarmeer