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Werden durch den Basistarif die PKV mal vergleichbar?

Verfasst: 01.12.2008, 20:31
von Ausgeliefert
Hallo Experten,
wie Ihr wisst gibt es 2009 für ein halbes Jahr die Möglichkeit, den Versicherungsanbieter unter Mitnahme eines Teils der Altersrückstellung zu wechseln. :idea:
Was meint Ihr, kann es sich unter Umständen lohnen, den Anbieter zu wechseln?
Wird der Verlust eines Teiles der Altersrückstellung so schwerwiegend sein, dass ich mich gar nicht erst um einen Wechsel bemühen brauche?
Ich bin nicht krank, aber einen Basistarif-Kunden möchte doch sowieso keiner, der ist doch nur eine Belastung. [-X
Selbst wenn ich jemanden finde, der günstiger anbietet, würde ich doch denken, dass die nächsten Beitragsanpassung dafür sorgt, dass ich doch wieder schlechter fahre. ](*,)
Gibt es vielleicht doch die PKV die effektiver arbeitet und mit weniger Gewinn hinkommt? .-.

Vorgeschichte:
Eintritt 1987 mit 39 Jahren Tarif > KT 43, ST 2, A 250, ZA 100 mtl. Beitrag 202 €
Nach 22 Jahren Versicherungsdauer habe ich 48.000 € Altersrückstellung gebildet.
Jetzt mit 60 Jahren ist der Tarif > KT 43, ST 2/100, A 310, ZA 100, ZA 100, AZ, PVN mtl. Beitrag 586 €
Beitragsanpassung für 2009 mit (+) 16% steht schon in den Startlöschern. \:D/
Mir ist jetzt schon klar, dass in 5 Jahren, wenn mein Arbeitgeber-Zuschuss wegfällt, ich diesen Beitrag mit meiner dann kleinen Rente nicht mehr aufbringen kann. :oops:
Am Schlimmsten finde ich es, dass es in der PKV nur „Versicherungsehen“ gibt und danach praktisch der Wettbewerb außer Kraft gesetzt ist. Wie schön für die Versicherungen -fr- aber wie ausweglos ist es für die Versicherten. Ich darf gar nicht an einen Vergleich mit der KFZ-Versicherung denken (da ist die Welt ja noch in Ordnung :-({|= ).
Gruß "Ausgeliefert"

Verfasst: 01.12.2008, 23:37
von Rossi
Nu bin ich aber mal gespannt auf die Posting´s der PKV-Experten!!!

Für mich stellt sich überhaupt die Frage, wie die Altersrückstellungen im Basistarif - gerade bei einer Halbierung (wenn Hilfedbedürftigkeit entsteht) - zu berechnen sind!!

Verfasst: 02.12.2008, 01:26
von dij
Tja, das ist in der Tat eine komplizierte Rechnung. Wobei allerdings eine eventuelle Halbierung keinen Einfluß auf die AR hat.

Ich frage mich nur: Wenn Basistarif, warum dann wechseln? Der Basistarif ist einheitlich kalkuliert, d.h. alle Versicherer bieten die gleiche Leistung für den gleichen Beitrag. Wenn man bei seinem eigenen Versicherer in den Basistarif wechselt, braucht man sich nicht den Kopf über den Übertragungswert zu zerbrechen – da wird nämlich die komplette AR angerechnet.


Andere Frage: Wurde gesetzlicher Zuschlag bezahlt? (Altfälle hatten 2000 ein Widerspruchsrecht bei der Einführung.)

Verfasst: 02.12.2008, 11:16
von Frank
Hallo,

erstmal das individuelle Problem:

google mal nach "offensives tarifwechselrecht".

Das erste Suchergebnis ist schon das richtige. Da siehst du deine alten Tarife und die neuen, wo sich vielleicht ein Wechsel lohnt. Sprich mit deinem Versicherungsvertreter.

Grundsätzlich haben es die PKVs geschafft, das große Wechseln zu verhindern. Dadurch, dass nur ein Teil der Alterrückstellungen mitgenommen werden kann und zum zweiten man 18 Monate im Basistarif der neuen Gesellschaft hängen bleibt, ist ein Wechsel selten lohnenswert.

Verfasst: 02.12.2008, 22:05
von DKV-Service-Center
Hi,
eine Berechnung für die Alterungsrückstellung im Basistarif habe ich noch nicht gesehen da erst ab 1.1. machbar. Ich wurde jedoch von einem Kunden diesbezüglich angefragt da seine Gesellschaft keine möglichkeit bietet sich preiswerter zu versichern.
Wir lassen dann rechnen und wenn wir a die Rückstellungen haben und B die Garantie das er in den gewünschten Zieltarif in 18 Monaten kommt,
werden wir es versuchen.
@ Rossi ein Angestellter welcher über Jaeg verdient
kann unter normalen Umständen niemals Hilfebedürftig werden :-) dann hat er wirklich was falsch gemacht. Hatte in dieser Woche eine Berechnung was wäre wenn für einen Angestellten der in Rente will: Sah folgender maaßen aus
1400 Rente 80000 auszahlung oder 650 Euro private Rente 750 Betriebliche Altersversorgung, 200 Zimmervermietung, dann fig er noch an das sein Aktiendepot nix mehr wert sei, ich konnte Ihn beruhigen er kann die 500 Beitrag aufbringen erst recht wie ich ihm sagte das die GKV noch mehr von Ihn haben wollen würde können. :-)
Sorgen mache ich mir um die kleinen Selbstständigen, welche keine Möglichkeit hatten entsprechend vorzusorgen.
Gruß

Verfasst: 02.12.2008, 23:47
von Rossi
Rossi ein Angestellter welcher über Jaeg verdient
kann unter normalen Umständen niemals Hilfebedürftig werden.


Völlig klar.

Aber bei mir sitzen andere Kunden vorm Schreibtisch, nämlich die, die ihre PKV mittlerweile nicht mehr bezahlen können.

Hatte heute noch einen Kunden. 850,00 Euro Rente, PKV incl. Pflege 480,00 Euro. Dann noch 800,00 Selbstbeteiligung im Jahr.


Hat fette 2 Stunden gedauert. Aber so wie es aussieht, durch Abspeckung der Tarife - Basistarif ohne SB - werden es voraussichtlich 180,00 Euronen.

Er lag mir zu Füßen!!

Verfasst: 03.12.2008, 10:08
von Frank
Ja Rossi ist Gold wert! -cup-

Da hast du mal wieder eine gute Tat vollbracht.

Verfasst: 03.12.2008, 20:39
von Ausgeliefert
Hallo, ich danke für alle hilfreichen Antworten. =D>
Auf „eine Hilfsbedürftigkeit“ wollte ich mit meiner Frage aber nicht abheben. :oops:
Meine Ansprüche an die PKV haben sich reduziert, sodass ich mir jetzt auch vorstellen kann, wenn es sinnvoll ist schon jetzt in den Basistarif zu wechseln.
Zum anderen habe ich das Gefühl, dass mein jetzige PKV zu viel Beitrag verlangt. (Ein richtiger Vergleich ist mir ja nicht möglich!)
Deshalb wollte ich wissen ob sich ein Vergleich der Versicherungsanbieter im Basistarif mit meiner Altersrückstellung lohnen könnte.

Zitat „dij“ -> „Der Basistarif ist einheitlich kalkuliert, d.h. alle Versicherer bieten die gleiche Leistung für den gleichen Beitrag.“
Ist die Antwort richtig gibt es da ja nichts zu vergleichen. Schon frage ich mich warum der Gesetzgeber dann so eine sinnlose Tür 2009 für nur ein halbes Jahr aufgemacht hat.

Zitat „dij“ -> „Wurde gesetzlicher Zuschlag bezahlt?“
Nein, bin nicht nur mit dem gesetzlichen Altersentlastungszuschlag von 2% gestartet sonder ich habe schon ab 2001 freiwillig einen höheren AZ von 10% gezahlt, um im Alter besser dazustehen. (was das auch immer das bei meiner PKV bedeutet)
Aber aus Deiner Frage erkenne ich, dass Dir der mtl. Tarif Beitrag von 586 € hoch oder die Altersrückstellung mit 48.000 € zu niedrig vorkommt. Dein Urteil macht mich wirklich sehr neugierig und ich wäre für einen Hinweis sehr dankbar.

Zitat „Frank“ -> „google mal nach "offensives tarifwechselrecht".“
Du hast damit voll ins Schwarze getroffen. Ich möchte aber den Tarif bis zur Rente noch so hoch halten um den höchstmöglichen AG-Zuschuß vom Arbeitgeber auszuschöpfen, damit ich noch Altersrückstellung bilde die mir als Rentner dann im Tarif mit der höchsten Selbstbeteiligung oder im Basistarif zu gute kommen sollen. (Mein direkter „AZ“ fällt leider 2009 weg da ich 61 Jahre werde.)
Gruß „Ausgeliefert“

Verfasst: 03.12.2008, 21:14
von Frank
Deshalb wollte ich wissen ob sich ein Vergleich der Versicherungsanbieter im Basistarif mit meiner Altersrückstellung lohnen könnte.


Nein. Du nimmst ja nur die Altersrückstellungen mit, die du dir im Basistarif hättest erarbeiten können. Es ist also gehupft wie gesprungen.

Verfasst: 03.12.2008, 23:17
von Rossi
Deshalb wollte ich wissen ob sich ein Vergleich der Versicherungsanbieter im Basistarif mit meiner Altersrückstellung lohnen könnte.


Ich denke dort ist mit Sicherheit Potential.

Ausgeliefert hat es erkannt.

Problem ist leider Gottes - bitte verzeiht es mir - die PKVén haben den Basistarif in der untersten Schublade liegen - und wollen diesen irgendwie nicht verkaufen.

Habe es oben schon eingestellt. Habe fette 2 Stunden gebraucht, ein mega Telefonat mit der PKV - die PKV wollte es offensichtlich überhaupt nicht, dass der Kunde in den Basistarif wechselt.

Es kamen Argumente

- überlegen Sie sich den Tarifwechsel genau
- es kann sein, dass die Ärzte sie demnächst nicht mehr behandeln (keine 1,7 - 2,3 fache Abrechnung mehr, sondern allenfalls 1,3 -1,7)
- etc.



Ich habe nur gesagt, hallo!!!

Worum geht es hier? Man möchte eine PKV-Versicherung im Alter zu einem Tarif, der bezahlbar ist.

Es bringt meinem Kunden überhaupt nichts, wenn er am 01. seine PKV bezahlt (mit evtl. bevorzugter Behandlung), wenn er am 10. des Monats kein Butterbrot mehr im Schrank hat.

Ich habe bei diesem Kunde schon ne Menge Zeit investiert, die ich vielleicht gar nicht investieren müsste, weil es vielleicht nicht mein Job ist.

Aber die Klamotte ziehe ich jetzt durch.

Wir haben ein gemeinsames Motto. Eine bezahlbare PKV im Alter. Und das werden wir hoffentlich schaffen.

Seit Jahren kämpft er darum. Hat Gespräche mit dem BMAS geführt, Eingaben beim Petitionsausschuss und wat weiss ich sonst noch!! Immer nur wurde er abgewimmelt; da kann man nicht´s machen etc.!!!

Er sass in Tränen ausgelöst bei mir vorm Schreibtisch!!!

Und mittlerweile bin ich mir fast sicher; wir werden eine gemeinsame Lösung finden.

Verfasst: 03.12.2008, 23:23
von Rossi
Ach ja, das ist doch genau der Grund, warum der Gesetzgeber einmalig in der Zeit vom 01.01. - 30.06.2009 die Möglichkeit geschaffen hat das Versicherungsunternehmen unter Mitnahme der Altesrrückstellungen zu wechseln. D. h., ich kann zu einer x-beliebiegenden privaten Kv wechseln und nehme die Altersrückstellungen mit . Hat es noch nie gegeben!!!

War doch einer der Ziele des GKV-WSG. Auch die private Kvén unterliegen dem Wettbewerb. Also, jetzt mal ne bezahlbare Versicherung.

Verzeiht es mir - Kollegen der privaten Kv.!!

Verfasst: 04.12.2008, 01:30
von dij
Rossi hat geschrieben:Ach ja, das ist doch genau der Grund, warum der Gesetzgeber einmalig in der Zeit vom 01.01. - 30.06.2009 die Möglichkeit geschaffen hat das Versicherungsunternehmen unter Mitnahme der Altesrrückstellungen zu wechseln. D. h., ich kann zu einer x-beliebiegenden privaten Kv wechseln und nehme die Altersrückstellungen mit . Hat es noch nie gegeben!!!


Schon recht, aber es ist nur ein Teil der AR, und die Möglichkeit gilt zunächst nur für den unattraktiven Basistarif.

Und Wettbewerb, na ja. Der Basistarif ist überall gleich und wird durch Ausgleichsregelungen zwischen den Versicherern abgesichert. Aber es hat halt auch noch niemand einen praktikablen Ansatz gefunden, wie man mehr Wettbewerb erreichen und zugleich eine Entmischung der Risikokollektive verhindern kann.

Verfasst: 04.12.2008, 02:06
von dij
Ausgeliefert hat geschrieben:Zitat „dij“ -> „Der Basistarif ist einheitlich kalkuliert, d.h. alle Versicherer bieten die gleiche Leistung für den gleichen Beitrag.“
Ist die Antwort richtig gibt es da ja nichts zu vergleichen. Schon frage ich mich warum der Gesetzgeber dann so eine sinnlose Tür 2009 für nur ein halbes Jahr aufgemacht hat.


Wer tatsächlich in den Basistarif will, für den ist es immer günstiger, bei seinem ursprünglichen Versicherer zu bleiben. Nur für jemanden, der den Basistarif bei einem neuen Versicherer als Durchgangsstation zu einem regulären Tarif nutzen möchte, bietet das Wechselrecht einen Vorteil.

Ausgeliefert hat geschrieben:Aber aus Deiner Frage erkenne ich, dass Dir der mtl. Tarif Beitrag von 586 € hoch oder die Altersrückstellung mit 48.000 € zu niedrig vorkommt. Dein Urteil macht mich wirklich sehr neugierig und ich wäre für einen Hinweis sehr dankbar.


Nein, eigentlich gar nicht; die Gelder aus dem gesetzlichen Zuschlag werden gesondert verbucht und erst ab 65 verwendet, deshalb kann man aus Höhe des Beitrags und der tariflichen Alterungsrückstellung keinerlei Rückschlüsse ziehen.

In diesem Fall sind ja noch einmal mehrere tausend Euro in dem Sondertopf für Altersentlastung, das sollte reichen, um in der Zukunft einige Beitragserhöhungen auszulassen. Im Basistarif natürlich sowieso, bei einem Wechsel würde der Sondertopf erst richtig aufgefüllt.

Verfasst: 04.12.2008, 10:38
von Frank
Rossi,

du hast Recht, dass sich aus finanziellen Gründen der Gang in den Basistarif lohnt. Dafür ist er ja auch da. Und dass die PKVs den Tarif nicht bewerben ist auch klar.

Aber wie dij (Wie heißt du eigentlich mit Vornamen?) schon richtig gesagt hat, Wenn Basistarif dann kann man auch bei der gleichen Gesellschaft bleiben, da ein Wechsel in den Basistarif eines anderen Versicheres keine Vorteile bringt.

Gruß
Frank

Verfasst: 05.12.2008, 02:49
von dij
Zu einem anderen Versicherer zu gehen, ist dann sogar nachteilig: Man bekommt nur den Teil der Rückstellungen mit, der dem Basistarif entspricht; beim bisherigen Versicherer werden dagegen alle angerechnet (ggf. teilweise für die Altersentlastung).

Man kann allerdings auch wechseln und den verbleibenden Rest der Rückstellungen für eine Zusatzversicherung beim alten Versicherer einsetzen. Aber dann ist man ja wieder über Basistarif-Niveau.

Ulrich