Altersrückstellungen mitnehmen?
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Altersrückstellungen mitnehmen?
Hallo,
bei einem Versicherungswechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung, kann ich da meine Altersrückstellungen mitnehmen?
Oder werde ich wieder neu nach aktuellem Alter eingestuft?
Der Ratlose
bei einem Versicherungswechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung, kann ich da meine Altersrückstellungen mitnehmen?
Oder werde ich wieder neu nach aktuellem Alter eingestuft?
Der Ratlose
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- Postrank7
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- Postrank7
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"Was bisher in der privaten Krankenversicherung nicht möglich war, wird mit der Reform eingeführt: Wenn ein privat Krankenversicherter in ein anderes PKV-Unternehmen wechseln will, kann er Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen. Dadurch können die Versicherten in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln."
Quelle:
http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... reform2006
Seite 3, Abs. 3
Quelle:
http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... reform2006
Seite 3, Abs. 3
Frank hat geschrieben:"Was bisher in der privaten Krankenversicherung nicht möglich war, wird mit der Reform eingeführt: Wenn ein privat Krankenversicherter in ein anderes PKV-Unternehmen wechseln will, kann er Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen. Dadurch können die Versicherten in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln.
Seite 3, Abs. 3
Das ist zwar richtig, aber angeblich nur bei Neuabschlüssen. Bei Altverträge könnten weiterhin die Rückstellungen nicht mitgenommen werden...
Biestig
Liest denn hier niemand Gesetzentwürfe und Gesetzestexte?
Es gibt eine Frist von 6 (sechs) Monaten, und zwar vom 01.01.2009 bis 30.06.2009. Innerhalb dieser Frist können PKV-Bestandskunden in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens wechseln und dabei die Alterrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen.
Frank Wilke
Es gibt eine Frist von 6 (sechs) Monaten, und zwar vom 01.01.2009 bis 30.06.2009. Innerhalb dieser Frist können PKV-Bestandskunden in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens wechseln und dabei die Alterrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen.
Frank Wilke
Weltempfänger?
Aber doch hoffentlich nicht eingestellt auf Ulla-Kurz-Welle?
Nee - im Ernst. Fwilke liegt so falsch nicht mit seiner Frage.
Niemand muss das SGB resp. das Ungetüm GKV-WSG im Schlaf beherrschen, aber bevor man arglose Fragesteller auf die falsche Fährte setzt , im Brustton der Überzeugung, versteht sich, schadet es nicht, seine Nase vorher mal hineinzusteckenl In das Gesetz natürlich nicht sonstwohin.
Ich geh jetzt auch gleich schlafen, aber keine Sorge, weder mit Schreia, Geifa noch Brülla.
Nee - im Ernst. Fwilke liegt so falsch nicht mit seiner Frage.
Niemand muss das SGB resp. das Ungetüm GKV-WSG im Schlaf beherrschen, aber bevor man arglose Fragesteller auf die falsche Fährte setzt , im Brustton der Überzeugung, versteht sich, schadet es nicht, seine Nase vorher mal hineinzusteckenl In das Gesetz natürlich nicht sonstwohin.
Ich geh jetzt auch gleich schlafen, aber keine Sorge, weder mit Schreia, Geifa noch Brülla.
*SGB von der Tastatur wälz*
Was mich am GKV-WSG am meisten nervt: Der entgültige Gesetztestext ist zwar als PDF vom BMG rausgegeben, aber dankenswerterweise natürlich NICHT als Textfile, sondern als Abfolge von eingescannten Bilddateien, in denen man nicht suchen kann.
dada da da daaaaaaaa ich liebe es!
Was mich am GKV-WSG am meisten nervt: Der entgültige Gesetztestext ist zwar als PDF vom BMG rausgegeben, aber dankenswerterweise natürlich NICHT als Textfile, sondern als Abfolge von eingescannten Bilddateien, in denen man nicht suchen kann.
dada da da daaaaaaaa ich liebe es!
... eingescannte Bilddateien, in denen man nicht suchen kann
Das hat nur einen einzigen Grund: Sie z. B. könnten sonst etwas finden und hinterfragen, womöglich sogar der Lächerlichkeit preisgeben, bevor die Ministrablen oder die Parlamentarier selbst dahintergekommen sind. Wie sagte doch eine stv. Faktionschefin sinngemäß am 2.2.: 'Jetzt lasst uns das Gesetz beschließen, und dann nachschauen, was drinsteht.'
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