Hallo,
meine Eltern (69 und 66) gehen jetzt in Rente.
Meine Mutter ist mit einem Kiosk seit 1977 selbständig und privat Krankenversichert. Sie ist damals von der DAK (gesetzl.) in die Signal (priv.) und danach (1983) in die LVM (priv.) gewechselt.
Mein Vater ist jetzt seit 4 Jahren in Rente, bei der DAK gesetzlich versichert und hat in den letzten Jahren mit meiner Mutter den Kiosk weiter geführt.
Mein Vater war im öffentlichen Dienst und bekommt ca. 1550€ Rente.
Meine Mutter bekommt lediglich 110€ Rente.
Meine Mutter zahlt 311€ Beitrag und somit ca. das 3fache ihrer Rente.
Zusammen mit den Beiträgen meines Vaters wird die Rente um ein drittel nur für die Krankenversicherung geschmältert.
Gibt es für die Beiden vielleicht die Möglichkeit irgendeiner Mitversicherung oder ähnliches um die Beiträge zu reduzieren?
Ist vielleicht der Gang zum Sozialamt sinnvoll, oder ist dort nichts zu erwarten?
Danke für jede Antwort
Gruß Andreas
Krankenversicherung frisst ein drittel der Rente auf
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Re: Danke für den Tip, hat sonst noch jemand eine Idee?
??? Verstehe ich jetzt auch nicht...
Was für weitere Tipps... Was wollen Sie erreichen?
Ansonsten, andere Idee, überfallen Sie eine Bank, wahlweise einen Kiosk...
Was für weitere Tipps... Was wollen Sie erreichen?
Ansonsten, andere Idee, überfallen Sie eine Bank, wahlweise einen Kiosk...
Hm, ich denke mal eine Familienversicherung der Ehefrau - trotz der geringen Rente - war bislang nicht möglich. Grund hierfür dürfte sein, da sie vermutlich noch als Kioskbesitzerin als hauptberuflich selbständig eingestuft wird.
Also, das Gewerbe sofort abmelden und schwups in die kostenlose Familienversicherung. In dieser Konstellation besteht nach der Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Monaten ein ausserordentliches Kündigungsrecht der privaten Kv (ab Abmeldung Gewerbe).
Also, das Gewerbe sofort abmelden und schwups in die kostenlose Familienversicherung. In dieser Konstellation besteht nach der Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Monaten ein ausserordentliches Kündigungsrecht der privaten Kv (ab Abmeldung Gewerbe).
Rossi hat geschrieben:Also, das Gewerbe sofort abmelden und schwups in die kostenlose Familienversicherung. In dieser Konstellation besteht nach der Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Monaten ein ausserordentliches Kündigungsrecht der privaten Kv (ab Abmeldung Gewerbe).
Darf ich hier mal nachfragen: Was ist unter "in dieser Konstellation" zu verstehen? Ich wusste bisher nicht, dass es im Rentenalter überhaupt noch Wege zurück in die GKV gibt! Gilt das nur für ehemalige Gewerbetreibende, die mit ihrer Rente unter einer gewissen Grenze liegen..?
Die kostenlose Mitversicherung beim GKV-versicherten Ehegatten ist unabhängig vom Alter und früheren Berufsstatus möglich.
Die sonstigen Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein. Insbesondere darf das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen, keine vorrangige Pflichtversicherung in der GKV bestehen und und keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegen.
Die sonstigen Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein. Insbesondere darf das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen, keine vorrangige Pflichtversicherung in der GKV bestehen und und keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegen.
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