Hilfe - Grundsicherung will Basistarif PKV nicht zahlen ?
Verfasst: 03.02.2009, 03:30
Hallo,
ich habe ein Problem mit der Krankenversicherung meines Vaters. Hier erstmal die relevanten Infos:
Mein Vater ist Ende 70, Nach Krankheit 100 % erwerbsunfähig, nach Schlaganfall (geh-)behindert. Seit den 80ern bekommt er Grundsicherung/Sozialhilfe. Er ist bisher bei der PKV Barmenia privat versichert.
Bisher hat die Grundsicherung seine KV und PV gezahlt. Man hatte mal versucht, ihn in einen billigeren Tarif bei der Barmenia oder einer GKV zu bringen, aber aufgrund der Vorerkrankungen haben die Versicherungen damals dankend abgelehnt ...
Im Januar hat ihn das Sozialamt aufgefordert, in den halbierten Basistarif (BT) zu wechseln, da "nach §12 Abs.1c Satz 6 VAG nur noch KV-Beiträge in Höhe des Pflichtversicherungsbeitrages anerkannt werden". Der halbe BT kostet bei der Barmenia ca. 280 Euro.
1. Frage: Wie hoch ist dieser Pflichtversicherungsbeitrag ?
Im neuesten Bescheid zur Grundsicherung sind nun jedoch plötzlich nur noch 147 Euro für KV und PV zusammen bewilligt, also nur die Hälfte dessen, was er braucht (KV 280 + PV 70 = 350).
2. Frage: Kann jemand nachvollziehen, wie das Amt auf die 147 kommt ? Und wo soll der Rest herkommen ?
Neben dem BT bietet die Barmenia auch noch einen Tarif VCH3 an (Hausarztmodell) mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen. Da er u.a. ein sehr teures Medikament braucht, würde jede Selbstbeteiligung voll ausgeschöpft. Rechnet man jeweils die volle Selbstbeteiligung zu den Beiträgen hinzu, liegt man bei den Tarifen VCH3E (SB 800) und VCH3F (SB 1600) trotzdem noch 2 bzw 8% unter dem halben BT. Da bei den VCH3 Tarifen der Leistungsumfang deutlich besser ist als beim BT, halte ich es für sinnvoll, wenn er einen VCH3 Tarif nimmt anstatt in den BT zu wechseln. Die Grundsicherung würde dabei ja auch ein paar Euro sparen.
3. Frage: Ist das möglich und/oder sinnvoll oder hab ich was übersehen ?
Angenommen, er würde von der Barmenia zu einer GKV wechseln.
4. Frage: Ist der BT in der GKV billiger ?
5. Frage: Muss die GKV ihn aufnehmen ?
Ich bilde mir ein, verstanden zu haben, das die GKV ihn nicht aufnehmen muss, da er schon bei der PKV versichert ist.
ich habe ein Problem mit der Krankenversicherung meines Vaters. Hier erstmal die relevanten Infos:
Mein Vater ist Ende 70, Nach Krankheit 100 % erwerbsunfähig, nach Schlaganfall (geh-)behindert. Seit den 80ern bekommt er Grundsicherung/Sozialhilfe. Er ist bisher bei der PKV Barmenia privat versichert.
Bisher hat die Grundsicherung seine KV und PV gezahlt. Man hatte mal versucht, ihn in einen billigeren Tarif bei der Barmenia oder einer GKV zu bringen, aber aufgrund der Vorerkrankungen haben die Versicherungen damals dankend abgelehnt ...
Im Januar hat ihn das Sozialamt aufgefordert, in den halbierten Basistarif (BT) zu wechseln, da "nach §12 Abs.1c Satz 6 VAG nur noch KV-Beiträge in Höhe des Pflichtversicherungsbeitrages anerkannt werden". Der halbe BT kostet bei der Barmenia ca. 280 Euro.
1. Frage: Wie hoch ist dieser Pflichtversicherungsbeitrag ?
Im neuesten Bescheid zur Grundsicherung sind nun jedoch plötzlich nur noch 147 Euro für KV und PV zusammen bewilligt, also nur die Hälfte dessen, was er braucht (KV 280 + PV 70 = 350).
2. Frage: Kann jemand nachvollziehen, wie das Amt auf die 147 kommt ? Und wo soll der Rest herkommen ?
Neben dem BT bietet die Barmenia auch noch einen Tarif VCH3 an (Hausarztmodell) mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen. Da er u.a. ein sehr teures Medikament braucht, würde jede Selbstbeteiligung voll ausgeschöpft. Rechnet man jeweils die volle Selbstbeteiligung zu den Beiträgen hinzu, liegt man bei den Tarifen VCH3E (SB 800) und VCH3F (SB 1600) trotzdem noch 2 bzw 8% unter dem halben BT. Da bei den VCH3 Tarifen der Leistungsumfang deutlich besser ist als beim BT, halte ich es für sinnvoll, wenn er einen VCH3 Tarif nimmt anstatt in den BT zu wechseln. Die Grundsicherung würde dabei ja auch ein paar Euro sparen.
3. Frage: Ist das möglich und/oder sinnvoll oder hab ich was übersehen ?
Angenommen, er würde von der Barmenia zu einer GKV wechseln.
4. Frage: Ist der BT in der GKV billiger ?
5. Frage: Muss die GKV ihn aufnehmen ?
Ich bilde mir ein, verstanden zu haben, das die GKV ihn nicht aufnehmen muss, da er schon bei der PKV versichert ist.