Baistarif nach Scheidung
Verfasst: 26.03.2009, 18:54
Hallo,
eine ziemlich vertrackte Lage, in die meine Ex-Frau geraten ist und ich evtl. dazu:
Vor der Scheidung war sie Hausfrau und mit mir 30% privat versichert. Der Rest wurde - da ich beamtet bin - von der Beihilfe übernommen.
Nach der Scheidung 2005 hat sie lediglich einen 400€-Job und kommt so aus der 30%-privaten-KV nicht raus.
100% privat versichern ist finanziell absolut nicht tragbar (nahe Existenzminimum).
So ist sie nun bis heute zu 70% NICHT krankenversichert und hat bisher mühsamst die kleinen Arztrechnungen selbst bezahlt.
Muss der private KV-Anbieter Ihr den Zugang zu einer Basisversicherung gewähren?
Wie hoch (natürlich nur Größenordnung) ist bei einer Basisversicherung der Monatsbeitrag? 150, 250, 350 €?
Der Versicherungsvertreter hat mich sehr nervös gemacht als er sagte, dass die Beiträge bis zur 100%-Deckung u.U. nachgefordert werden müssten, ab Scheidung.
Aber die gesetztliche Pflicht zur KV besteht doch erst seit 2009.
Zuletzt bin ICH noch haftbar, weil ich letztendlich der bin, der den 30%-Anteil für sie bislang bezahlt hatte (Versicherungsnehmer). Ich hoffe doch nicht.
Es wäre sehr schön, wenn mir jemand hier mit einer Auskunft helfen könnte.
Danke schon jetzt.
jacky_smith
eine ziemlich vertrackte Lage, in die meine Ex-Frau geraten ist und ich evtl. dazu:
Vor der Scheidung war sie Hausfrau und mit mir 30% privat versichert. Der Rest wurde - da ich beamtet bin - von der Beihilfe übernommen.
Nach der Scheidung 2005 hat sie lediglich einen 400€-Job und kommt so aus der 30%-privaten-KV nicht raus.
100% privat versichern ist finanziell absolut nicht tragbar (nahe Existenzminimum).
So ist sie nun bis heute zu 70% NICHT krankenversichert und hat bisher mühsamst die kleinen Arztrechnungen selbst bezahlt.
Muss der private KV-Anbieter Ihr den Zugang zu einer Basisversicherung gewähren?
Wie hoch (natürlich nur Größenordnung) ist bei einer Basisversicherung der Monatsbeitrag? 150, 250, 350 €?
Der Versicherungsvertreter hat mich sehr nervös gemacht als er sagte, dass die Beiträge bis zur 100%-Deckung u.U. nachgefordert werden müssten, ab Scheidung.
Aber die gesetztliche Pflicht zur KV besteht doch erst seit 2009.
Zuletzt bin ICH noch haftbar, weil ich letztendlich der bin, der den 30%-Anteil für sie bislang bezahlt hatte (Versicherungsnehmer). Ich hoffe doch nicht.
Es wäre sehr schön, wenn mir jemand hier mit einer Auskunft helfen könnte.
Danke schon jetzt.
jacky_smith