Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung
Verfasst: 03.05.2009, 12:03
Hallo,
auch ich habe das Problem mit der PKV meiner Eltern.
(Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung der Sozialämter-Unfallproblematik)
Hier kurz die wichtigen Info´s:
Meine 80- und 81-jährigen Eltern, beide chronisch krank, erhalten seit einigen Jahren Grundsicherung und sind schon immer, da früher selbständig, privat krankenversichert.
Früher bezahlte die Grundsicherung die Beiträge. 2009 wurden sie vom Amt für Grundsicherung gedrängt ( wie im Falle von Millka) vom Standardtarif in den Basistarif zu wechseln.
Bezahlt werden nun nur die jeweils 129,54 € und 17,79 €.
Klage gegen das Sozialamt in Ulm, die mit Hilfe des VDK eingereicht wurde, wurde aufgrund eines abschlägigen Urteils in Heilbronn mangels Erfolgsaussicht zurückgezogen.
Die PKV verweist auf „Notfallbehandlungen“ und Arztbesuche sollen unter vorheriger Telefonanmeldung beim Versicherer erfolgen, die Sachbearbeiter des Sozialamtes sind nicht sehr hilfreich.
Da mein Vater einen Termin am 20.05.2009 bei der Sozialministerin aus BW hat, möchte ich ihn mit möglichst vielen Informationen unterstützen und begleiten.
Nun zu meinen Fragen:
1. Da die Handhabung der SH-Träger unterschiedlich ist , manche übernehmen die Beiträge hälftig und andere nur das o.g., würde ich gerne Beispiele dafür haben, v.a. in BW.
2. Ist eine Argumentation mit Hinweis auf den Gleichheitssatz nach Art. 3 GG sinnvoll?
3. Wo kann ich folgende von Rossi am 05.02.09 getroffene Aussage
nachlesen bzw. wie wird sie begründet?
“ Ach ja, es passiert seit dem 01.01.2009 nichts, wenn Du die Beitragsdifferenz nicht zahlst. Eine Kündigung durch den Versicherer ist nicht mehr möglich.
Grundsätzlich kann die private Kv dann den Anspruch auf ruhend stellen, wenn man mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Rückstand ist. Dann bekommt man nur noch die Kosten für Notfallbehandlungen erstattet.
Allerdings tritt dieses Ruhen nicht ein (nur Notfallbehandlungen), wenn jemand lfd. Leistungen nach dem SGB XII erhält. Dieses ist bei Papi der Fall. Es kann jedoch passieren, dass die private Kv. den nun gewählten Tarif VCH3 Tarif in den Basistarif umstellt. Allerdings geht das erst nach 12 Monaten.“
für Antworten im Voraus vielen Dank!

auch ich habe das Problem mit der PKV meiner Eltern.
(Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung der Sozialämter-Unfallproblematik)
Hier kurz die wichtigen Info´s:
Meine 80- und 81-jährigen Eltern, beide chronisch krank, erhalten seit einigen Jahren Grundsicherung und sind schon immer, da früher selbständig, privat krankenversichert.
Früher bezahlte die Grundsicherung die Beiträge. 2009 wurden sie vom Amt für Grundsicherung gedrängt ( wie im Falle von Millka) vom Standardtarif in den Basistarif zu wechseln.
Bezahlt werden nun nur die jeweils 129,54 € und 17,79 €.
Klage gegen das Sozialamt in Ulm, die mit Hilfe des VDK eingereicht wurde, wurde aufgrund eines abschlägigen Urteils in Heilbronn mangels Erfolgsaussicht zurückgezogen.
Die PKV verweist auf „Notfallbehandlungen“ und Arztbesuche sollen unter vorheriger Telefonanmeldung beim Versicherer erfolgen, die Sachbearbeiter des Sozialamtes sind nicht sehr hilfreich.
Da mein Vater einen Termin am 20.05.2009 bei der Sozialministerin aus BW hat, möchte ich ihn mit möglichst vielen Informationen unterstützen und begleiten.
Nun zu meinen Fragen:
1. Da die Handhabung der SH-Träger unterschiedlich ist , manche übernehmen die Beiträge hälftig und andere nur das o.g., würde ich gerne Beispiele dafür haben, v.a. in BW.
2. Ist eine Argumentation mit Hinweis auf den Gleichheitssatz nach Art. 3 GG sinnvoll?
3. Wo kann ich folgende von Rossi am 05.02.09 getroffene Aussage
nachlesen bzw. wie wird sie begründet?
“ Ach ja, es passiert seit dem 01.01.2009 nichts, wenn Du die Beitragsdifferenz nicht zahlst. Eine Kündigung durch den Versicherer ist nicht mehr möglich.
Grundsätzlich kann die private Kv dann den Anspruch auf ruhend stellen, wenn man mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Rückstand ist. Dann bekommt man nur noch die Kosten für Notfallbehandlungen erstattet.
Allerdings tritt dieses Ruhen nicht ein (nur Notfallbehandlungen), wenn jemand lfd. Leistungen nach dem SGB XII erhält. Dieses ist bei Papi der Fall. Es kann jedoch passieren, dass die private Kv. den nun gewählten Tarif VCH3 Tarif in den Basistarif umstellt. Allerdings geht das erst nach 12 Monaten.“
für Antworten im Voraus vielen Dank!
