Entbindung ärztliche Schweigepflicht?

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mh
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Entbindung ärztliche Schweigepflicht?

Beitragvon mh » 04.08.2009, 15:37

Meine private Krankenkasse hat mich aufgefordert meine behandelten
Ärzte (ich hatte letztes Jahr einen Kreuzbandriss mit entsprechend hohen
Kosten) von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, damit Sie die
korrekte Vorgehensweise überprüfen können?

Das kommt mir doch etwas seltsam vor und ich bin geneigt das
nicht zu tun!!! Allerdings kommt meine Krankenkasse nun schon
mehrfach bzgl. dieses Themas auf mich zu und erhöht den Druck!

Nun würde mich interessieren:
- Ist das eine üblichen Vorgehensweise?
- Falls ich nicht zustimme: Können sich daraus negative
Auswirkungen für mich ergeben?
- Bzw. falls ich zustimme: Ergeben sich dann negative Auswirkungen für mich?

Vielen Grüße, MH

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.08.2009, 21:12

Hi mh,
jo es kommt was, jeder Versicherte hat eine Mitwirkungspflicht, wenn die nicht erfüllt wird kann die Versicherung leistungen verweigern zumindestens vorenthalten.
Gruß
P.s oder liegt da noch ne Leiche im Keller?

Central Service Center
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Beitragvon Central Service Center » 05.08.2009, 14:15

Hallo,


ich will Dir keine Angst machen, aber hört sich an nach einer

Überprüfung ob auch keine vorvertragliche Anzeigepflicht begangen

wurde. Bei der A_A ist das schon ein Standartschreiben bei Einreichung

der ersten Rechnung :P

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 06.08.2009, 11:39

Machen wir es mal einfach :

Szenario 1 :
du entbindest den Arzt von der Schweigepflicht und hast bei Vertragsabschluss nichts verheimlicht...zahlt die Versicherung.

Szenario2
du entbindest den Arzt von der Schweigepflicht und hattest vor Vertragsabschluss schon mal einen Schden am Knie der verheimlicht wurde...zahlt die Versicherung nicht ...und schmeißt dich evtl raus

Szenario 3 :
du entbindest den Arzt nicht von der Schweigepflicht ist es egal ob du was verheimlicht hast oder nicht....die Versicherung wird aber dann nicht zahlen bevor es geklärt ist

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zu Szenario 2

Beitragvon Raga » 06.08.2009, 12:04

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht heißt nicht gleich Kündigung des Vertrages durch den Versicherer. Da wir eine Versicherungspflich in D haben, bleibt erstmal alles wie gehabt. Aber, der Versicherer hat das Recht, den Vertrag anzupassen (steigende Prämie durch eventuellen Wagnisausgleich), oder Dich im schlimmsten Fall in den Basistarif zu stecken. (Leistungsverweigerung in so einem Fall ist klar)

Aber: ganz klar ist: man sollte nichts verheimlichen, denn irgendwie kommt es so gut wie immer raus.


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