Seit dem 01.01.2009 gibt es ja auch eine Versicherungspflicht in der PKV.
Ferner hat der Gesetzgeber den schönen Basistarif geschaffen. Der Höchstbeitrag im Basistarif ist begrenzt; im Falle der Hilfebedürtigkeit nach dem SGB II oder SGB XII ist er auch noch zu halbieren.
Wenn ich mir den § 12 g VAG durchlese, komme ich zu dem Ergebnis, dass dieser Ausgleich in erster Linie für die zu evtl. tragenden erhöhten Risiken eines Versicherten gedacht; ferner die Begrenzung und Halbierungen.
Aber, wie funktioniert das mit dem Risikoausgleich.
Bekommen die Gesellschaften aus diesem Töpfen nur bspw. erhöhte Risiken zurück, oder erhält die Gesellschaft auch Geld aus dem Topf, wenn der Kunde gar nicht, oder nur einen Teilbetrag der Prämie zahlt.
Risikoausgleich § 12 g VAG (Basistarif)
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Hm, interessant.
Das BverfG hat sich doch im Juni in einem mehr als 35-seitigen Urteil über die Verfassungsmässigkeit der Versicherungspflicht ab dem 01.01.2009 ausgelassen.
Dort steht ja wohl drinne, das alle Versicherungen das Risiko und die Begrenzungen im Basistarif gleichermassen auffangen müssen.
Was ein Risiko ist, weiss der Rossi.
Aber was sind die Begrenzungen in § 12 Abs. 1 c VAG? Ist es die Begrenzung auf den Höchtsbeitrag und die anschliessende Beitragshalbierung, oder werden Beitragsausfälle und die gewollte Lücke von 155,00 Euro (Verschuldung per Gesetz) hierüber auch aufgefangen?
Das BverfG hat sich doch im Juni in einem mehr als 35-seitigen Urteil über die Verfassungsmässigkeit der Versicherungspflicht ab dem 01.01.2009 ausgelassen.
Dort steht ja wohl drinne, das alle Versicherungen das Risiko und die Begrenzungen im Basistarif gleichermassen auffangen müssen.
Was ein Risiko ist, weiss der Rossi.
Aber was sind die Begrenzungen in § 12 Abs. 1 c VAG? Ist es die Begrenzung auf den Höchtsbeitrag und die anschliessende Beitragshalbierung, oder werden Beitragsausfälle und die gewollte Lücke von 155,00 Euro (Verschuldung per Gesetz) hierüber auch aufgefangen?
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Na ja, worum geht es hier?
Einige PKV´n verlangen immer noch im Basistarif eine Gesundheitsuntersuchung. Aus Kulanz ist man bereit ein paar Glocken dafür zu zahlen. Aber die Erstattung hiefür reicht nicht aus.
Na ja, der Kunde hat selber auch nicht die Kohle für die Untersuchung und meistens bleibt es dabei.
Wenn es noch nicht einmal den Risikotopf gibt, dann stelle ich mir die Frage, was das soll?!
Einige PKV´n verlangen immer noch im Basistarif eine Gesundheitsuntersuchung. Aus Kulanz ist man bereit ein paar Glocken dafür zu zahlen. Aber die Erstattung hiefür reicht nicht aus.
Na ja, der Kunde hat selber auch nicht die Kohle für die Untersuchung und meistens bleibt es dabei.
Wenn es noch nicht einmal den Risikotopf gibt, dann stelle ich mir die Frage, was das soll?!
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