Beratungspflicht PKV ab 01/2009
Verfasst: 10.08.2009, 20:15
Was nicht alles so passieren kann.
Jetzt habe ich einen Kunden, der zum 31.12.2008 seine priv. Kv. gekündigt hat.
Just zum 01.01.2009 hat er ALG II beantragt. Da er unmittelbar vor dem Bezug des ALG II privat versichert war, löste dieses keine Versicherungspflicht in der GKV aus. Der Gesetzgeber hat ja zum 01.01.2009 dieses abgeschafft.
Er wurde zunächst dennoch bei einer GKV angemeldet. Es ziehen ein paar Monate durch´s Land und nix passiert. Dann auf einmal natürlich die Ablehnung von der GKV, da der Kunde in der PKV versicherungspflichtig ist. Fakt ist, der Kunde ist seit dem 01.01.2009 nicht versichert, obwohl jenes nicht mehr sein sollte. Ab dem 01.01.2009 soll ja keiner mehr unversichert in Deutschland herumrennen. Das ist aber die Theorie; die Praxis sieht anders aus.
Im Juli 2009 rennt er dann wieder zur bisherigen priv. Kv. und verlangt die Aufnahme. Na klaro, die bieten nur den Basistarif an. Ist auch okay, aber die Aufnahme wird erst am Anzeige erfolgen und nicht rückwirkend ab dem 01.01.2009. Auf der anderen Seite natürlich den sog. Strafzuschlag.
Jetzt frage ich mich, warum nicht rückwirkend, oder gar einen evtl. Schadensersatzanspruch gegen die PKV. Schliesslich haben die PKVén auch einen Beratungsauftrag (§ 6 VVG). Es dürfte doch wohl klar gewesen sein, dass der Kunde ab dem 01.01.2009 eine Versicherungspflicht in der PKV hat. Warum hat man den Kunden bei der Kündigung zum 31.12.2008 nicht darauf hingewiesen, dann hätte man alles zeitnah und gesetzestreu regeln können.
Jetzt habe ich einen Kunden, der zum 31.12.2008 seine priv. Kv. gekündigt hat.
Just zum 01.01.2009 hat er ALG II beantragt. Da er unmittelbar vor dem Bezug des ALG II privat versichert war, löste dieses keine Versicherungspflicht in der GKV aus. Der Gesetzgeber hat ja zum 01.01.2009 dieses abgeschafft.
Er wurde zunächst dennoch bei einer GKV angemeldet. Es ziehen ein paar Monate durch´s Land und nix passiert. Dann auf einmal natürlich die Ablehnung von der GKV, da der Kunde in der PKV versicherungspflichtig ist. Fakt ist, der Kunde ist seit dem 01.01.2009 nicht versichert, obwohl jenes nicht mehr sein sollte. Ab dem 01.01.2009 soll ja keiner mehr unversichert in Deutschland herumrennen. Das ist aber die Theorie; die Praxis sieht anders aus.
Im Juli 2009 rennt er dann wieder zur bisherigen priv. Kv. und verlangt die Aufnahme. Na klaro, die bieten nur den Basistarif an. Ist auch okay, aber die Aufnahme wird erst am Anzeige erfolgen und nicht rückwirkend ab dem 01.01.2009. Auf der anderen Seite natürlich den sog. Strafzuschlag.
Jetzt frage ich mich, warum nicht rückwirkend, oder gar einen evtl. Schadensersatzanspruch gegen die PKV. Schliesslich haben die PKVén auch einen Beratungsauftrag (§ 6 VVG). Es dürfte doch wohl klar gewesen sein, dass der Kunde ab dem 01.01.2009 eine Versicherungspflicht in der PKV hat. Warum hat man den Kunden bei der Kündigung zum 31.12.2008 nicht darauf hingewiesen, dann hätte man alles zeitnah und gesetzestreu regeln können.