Seite 1 von 2

Versichert bei 2 Pkv versicherung!!!

Verfasst: 10.09.2009, 18:43
von benni
Hallo leute bin neu hier und freue mich ein forum gefunden zu haben was sich auf krankenversicherung spezialisiert.

ich habe folgendes problem:

ich war bei der dkv versichert und ein versicherungsmakler rat mir eine bessere und günstigere versicherung abzuschliessen die war damals die axa.

Ich hatte alles unterschrieben und wartete bis ich ich ein brief von den bekommen nur leider kam nix. in der zwischenzeit hörte ich von leuten das der makler ein dubioser makler war und viele leute übers ohr gehauen hat bzw sich nie um die seine kunden bzw über die verträge nicht gekümmert und somit viele leute ohne da standen oder er einfach über namen anderer leute versicherung abgeschlossen hat damit er geld von der versicherung bekommt.

da hab ich mich kurzerhand endschieden mich bei der bbkk zu versichern da sie noch besser war wie die Axa da ich sparen wollte und da meine alte versicherung gekündigt war und ich nicht ohne da stehen wollte.

nach einer zeit hab ich eine rechnung von der axa bekommen und somit hatte ich dann wohl 2 versicherungen :( .

ich hatte ein brief bekommen wo drinne steht das ich wenn ich nicht zahle sie mich rausschmeissen und von mir eine geschäftsgebühr verlangen können, dass war aber nach 3 monaten nicht zahlens...nur jetzt sind es 9 monate her und ich bin immer noch drinne.

vor paar tagen habe ich ein brief von einem rechtsanwalt bekommen das ich die beiträge von 2085,63 € zahlen soll.


die axa kennt höchstverscheinlich den makler da er wie gesagt verträge gefälscht hat.

wie kann ich jetzt vorgehen um endlich von der axa loszukommen und ein bisl weniger stress zu haben.


gruss

benni

Verfasst: 10.09.2009, 22:52
von DKV-Service-Center
Hallo benni,
nach dem Motto wer den Schaden hat braucht sich um den Spott nicht zu sorgen, melde ich mich zu Wort. Ein Sprichwort sagt wer billig kauft kauft zweimal trifft voll zu.
Mit den Forderungen der A-- ist nicht zu spassen
nach meinen Erfahrungen ziehen die das Ding durch,
frühste Kündigung nach einer Mindestvertragslaufzeit oder wenn du Glück hast bei der Beitragsanpassung zum 1.1.2010.
Nach deinen Angaben hat bei dir der Makler ja nichts gefälscht.
Gruß
die Aussage das die b--- besser sei wie die A-- zeugt von eine tiefen unwissenheit, der Beitrag ist möglicher Weise geringer, die Leistungen im P-iv-t S Tarif sind aber auch billig.

Verfasst: 11.09.2009, 11:22
von benni
danke für die schnelle antwort...

ich weiss das das jetzt ernst ist aber ich will einfach nur raus da und das so günstig wie möglich...deswegen ist ja was muss ich machen damit ich da raus komme?

Verfasst: 11.09.2009, 19:01
von Philipp Mättig
Hallo,

ich kann die Sachlage nun nicht ganz überblicken. Es wird aber wohl darauf hinauslaufen den Vertrag der BBKK rückabzuwickeln.

Philipp

PS. Wurde der Erstbeitrag der Axa gezahlt ? Wann wurde dir das erste mal eine Police zugestellt ?

Verfasst: 11.09.2009, 22:51
von benni
bei der bbkk habe ich schon beiträge zurückerstattet bekommen...der erstbeitrag bei der axa würde nicht gezahlt und eine police habe ich nicht bekommen!!!

Verfasst: 12.09.2009, 08:14
von Philipp Mättig
Wann war Versicherungsbeginn der BBKK ? Wann der der Axa ?

Verfasst: 12.09.2009, 08:40
von benni
beide 1.1.09

Verfasst: 12.09.2009, 11:15
von Philipp Mättig
Dann bitte auf Zustellung des Versicherungsscheins der Axa bestehen und diesen in der gegebenen Frist widerrufen.

Verfasst: 12.09.2009, 13:33
von benni
wie?was bringt mir der versicherungsschein?also wie fern kann ich das dann kündigen?wie sieht das aus mit der frist?

Verfasst: 12.09.2009, 20:22
von DKV-Service-Center
ups, das wird Quark mit Sosse.
der Erzählweise nach ist über einen Makler ein rechtswirksamer Vertrag zu stande gekommen.
Der Trick mit der Police funktioniert nicht.
also keine Hoffnungen wecken.
Gruß

Verfasst: 12.09.2009, 20:50
von Philipp Mättig
Hallo DSC,

das sehe ich ein wenig anders, das Widerrufsrecht bzw. die Frist beginnt erst nach Zustellung aller Vertragsrelevanter Unterlagen. Allerdings ist fraglich ob das noch durchgeht nach der Zeit. Aber mal unter uns, ich glaube auch das die Geschichte ein bißchen anders verlaufen ist ;-)
Gruß

Verfasst: 13.09.2009, 00:57
von KV-Voll
welchen vorversichernungsnachweis hast du bei der bbkk vorgelegt? Weil wenn du keinen vorgelegt hast, bzw du keine vorversicherung hattest, gibts soviel ich weiß strafbeiträge die zu zahlen waren. ↲Ansonsten würde ich das gleiche vorschlagen wie philchen. Nach zusendung aller unterlagen hast noch ein widerrufsrecht. Gruß

Verfasst: 13.09.2009, 05:57
von benni
die vorversicherungs hab ich einfach bei dem feld eingegeben wo steht welche meine vorversicherung war und ein vorversicherungsnachweis hab ich nicht dazu gegeben oder so.meine alte hat am 31.12.08 aufgehört und die bbkk am 1.109 angefangen.

@philchen

das heisst ich soll der axa schreiben die sollen mir die police zu schicken und dann schreibe ich denen die kündigung?


p.s: die geschichte war genau so ich habe da nicht gelogen oder so...

Verfasst: 13.09.2009, 17:13
von DKV-Service-Center
was ist hier los?
Abschluss über einen Makler, dieser hat im Auftrag seines Mandanten einen Vertrag geschlossen, der Vertrag ist Rechtswirksam zustande gekommen, der Makler wird mit Sicherheit die Police haben.
Nach 9 Monaten braucht niemand mehr zu kommen ich hab keine Police erhalten, das hätte möglicherweise bei der ersten Mahnung geklappt.
Also bleibt es mM wie oben beschrieben Kündigung
nach Ablauf der Mindestversicherungszeit oder bei Beitragsanpassung. Sollte benni jetzt noch rumeiern
verlängert sich der Zeitraum unnötig und es droht sogar die Zwangsumstellung in den Basistarif.
Gruß
Tip an Benni von jemanden der die A-- nicht leiden kann, zahlen

Verfasst: 13.09.2009, 19:48
von benni
@DSC

was soll ich zahlen?meinst du vllt die geschäftsgebühr?ich will einfach raus von da...ich habe beiträge bei der bbkk gezahlt und auch schon was erstattet bekommen deswegen kann ich da bestimmt nicht mehr raus...bei der axa hab ich NIX gezahlt kein erstbeitrag NIX...