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Wartezeit für Leistungen der Pflegeversicherung

Verfasst: 25.10.2009, 13:34
von Wern
Hi there,

ich habe eine Frage hinsichtlich der Wartezeit für Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Mein Vater ist über 80 und benötigt demnächst Pflege.

Problem: Er ist bei der Debeka im BASISTARIF versichert (erst seit 2 Jahren). Dieser Basistarif sieht aber eine Wartezeit von 5 Jahren für Leistungen zur Pflege vor.

Frage: Ist durch das neue Pflegegesetz vom letzten Jahre die Frist hier verkürzt worden (2 Jahre) oder gilt die alte, vertraglich festgelegte von 5 Jahren?

Danke.

Werner

Verfasst: 25.10.2009, 13:55
von Rossi
Hm, da passt irgendetwas nicht.

Nach meiner Kenntnis ist die priv. Kv. verpflichtet gem. § 110 SGB XI bei einem Kunden, der eine Krankheitskostenversicherung abgeschlossen hat und auch eine priv. Pflegeversicherung anzubieten.

Ferner, darf die priv. Kv. dann keine längere Wartezeiten vereinbaren als im Bereich der GKV.

Die Wartezeiten für die Pflegeversicherung in der GKV wurden zum 01.07.2008 von 5 auf 2 Jahre verringert.

Ich gehe mal davon aus, dass der Papi noch ne Police oder Musterbedingungen hat, vor der Gesetzesänderung!

Dürfte aber meines Erachtens nichts daran ändern, dass es für ihn jetzt auch nur 2 Jahre gelten. Ergo nur 2 Jahre, ist zumindest meine bescheidene Auffassung.

Verfasst: 25.10.2009, 14:01
von DKV-Service-Center
Hallo Werner,
den Basistarif gibt es erst seit dem 1.1.2009
Vater ist schon 2 Jahre darin versichert ??
da stimmt was nicht.
Gruß

Verfasst: 25.10.2009, 14:21
von Rossi
Der Vater von Wern ist offensichtlich in dem Vorgängermodell, dem modifizierten Standarttarif im Sinne von § 315 SGB V. Jener mündete kraft Gesetzes zum 01.01.2009 im Basistarif.

Verfasst: 25.10.2009, 15:22
von DKV-Service-Center
:-) jo hat sich mit 78 entschieden in den Standardtarif zu gehen :-)
ne iss nicht wegen Bodennebel das setzt ne Vorversicherung voraus..

da stimmt was nicht

Verfasst: 25.10.2009, 17:25
von Rossi
Wieso stimmt dort etwas nicht?

Wern hat doch damals bzgl. seines Vaters schon öfter gepostet. Er hatte vor Jahren mal ne priv. Kv.

Ich denke, für ihn gilt jetzt ne Vorversicherungszeit von 2 Jahren!

Verfasst: 25.10.2009, 17:38
von Cassiesmann
Die Wartezeit wurde auf 24 Mon verkürzt (im Zuge des GKV-WSG/Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), das gilt auch für Altverträge. Fragen Sie schriftlich bei der Debeka an, ich tippe mal drauf, die 5 Jahre sind aus dem Ursprünglichen Tarifinfos vor dem GKV-WSG/Pflege-Weiterentwicklungsgesetz.

Verfasst: 25.10.2009, 18:39
von Wern
Also schon mal Danke für die Antworten.

Nur kurz zur Aufklärung: Yes, mein werter alter Herr ist mit grandiosen 78 Jahren (vor 2 Jahren) in den "modifizierten Standardtarif" gegangen (vorher nicht versichert, da jahrzehntelang selbständig). Das Ding heißt ja jetzt wohl BASISTARIF.

Vorher hieß es, er müsse 5 Jahre warten (für Pflegeleistungen).

Kann er jetzt (nach dem neuen Pflegegesetz von 2008) schon nach 2 Jahren Leistungen verlangen?

Danke.

Werner

Verfasst: 25.10.2009, 19:45
von Rossi
Jawoll, er hat nur noch ne Wartezeit von 2 Jahren!

Verfasst: 26.10.2009, 13:19
von Wern
Jo, danke für die definitive Auskunft.

Werde jetzt an die Debeka schreiben und mir dies auch schriftlich geben lassen.

Cheers,

Wern

Verfasst: 26.10.2009, 18:52
von Rossi
Upsela, irgendetwas passt dort wirklich nicht.

Hier die Musterbeidungen der PV:

https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_musterbedingungen/pflegekrankenversicherung_mb_pv_2009_pdf.pdf

Öhm, dort stehen 3 Jahre drinne.

Wiederläuft doch aber der gesetzlichen Verpflichtung im Sinne von § 110 SGB XI, denn hiernach darf die Wartezeit nicht länger betragen, als im SGB XI und das sind 2 Jahre?!?!