PKV gekündigt - bestätigt -widerrufen. Was jetzt ?

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Experte_24
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PKV gekündigt - bestätigt -widerrufen. Was jetzt ?

Beitragvon Experte_24 » 06.01.2010, 16:49

Jemand steht vor folgendem Problem:

    PKV versichert, BAP bekommen.
    Anfang Dezember eine neue PKV beantragt, wurde angenommen.
    Mitte Dez. alte PKV gekündigt, mit Nachweis der Folgeversicherung.
    Kündigung wurde von alter PKV bestätigt.
    Ende Dez. in stationäre Psychotherapie gegangen.
    Alte und neue PKV infomiert, von alter KOstenübernahme bis 31.12. bekommen, von neuer nicht.
    Darauf neue PKV widerrufen, alter Gesellschaft mitgeteilt das man dort bleiben will.
    Kunde steht jetzt ohne Versicherungsshutz da.


Wie sieht das rechltich aus ? Muss die alte PKV den Kunden zurücknehmen ? Oder bleibt nur der Basistarif ?

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 06.01.2010, 17:08

Gute Frage,
mit dem Nachweis ist die Kündigung eigentlich wirksam. Die Gretchenfrage: Was passiert bei Widerruf und dem nicht mehr bestehenden nachgehenden Anspruch. Ich denke das wird im Zweifel vor Gericht ausgetragen werden. Wieso übernimmt die neue die Psychotherapie nicht ?

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 06.01.2010, 17:15

Weil Kunde ganz offensichtlich die Anzeigepfflicht vorvertraglich verletzt hat.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 06.01.2010, 20:17

Gut,
dachte ich mir fast, hätte aber auch sein können das irgendwas passiert ist Ende Dezember

KV-Voll
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Beitragvon KV-Voll » 07.01.2010, 15:26

hmm also der kunde hat die wahl:

entweder bei der neuen oder bei der alten Gesellschaft in den basistarif zu wechseln.

kündigung ist wirksam, neuer VR hat widerrufen (wegen verletzung der anzeigepflicht), neuer VR nimmt ihn nicht mehr, alter VR nimmt ihn eigentlich auch nicht (da ja neue Gesundheitsprüfung). Wenn Kunde aber drauf besteht muss man ihn im Basistarif nehmen (versicherungspflicht)

so würde ich das beantworten :S

Tunox
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Beitragvon Tunox » 18.02.2010, 12:44

In dem Fall hat der Kunde einfach mal Pech gehabt. Er hat auf jeden Fall die vorvertragliche anzeigepflicht verletzt (ich glaube niemand wird in so schneller zeit zum Wrack und muss zum Psychologen) und muss nun mit den Folgen des neuen VR rechnen (Widerruf).

Der Kunde muss auf jeden Fall in den Basistarif der alten PKV aufgenommen werden, so sieht es glaube ich das Gesetz vor.

Wie siet denn der derzeitige Stand aus?

Hat der Kunde wieder Schutz oder ist er nicht versichert?

Tunox


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