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PKV, Versicherungspflicht, Kündigungsrecht

Verfasst: 11.01.2010, 12:45
von Fragezeichen2
Hallo,

soweit ich das verstanden habe, kann der Versicherte seine PKV nicht kündigen bzw. kommt nicht aus dem Vertrag raus, solange er nicht nachweisen kann, anderswo krankenversichert zu sein - ja?
(Wegen der Versicherungspflicht)

Nun würde ich gerne folgendes wissen: im Bereich der normalen Privatautonomie (Vertragsfreiheit) kann ein besonderes Kündigungsrecht nach 324 BGB entstehen, wenn der Vertragspartner sich Nebenpflichtverletzungen zuschulden kommen lässt. Nebenpflichten sind sozusagen "wohlverhaltenspflichten". Jeder muss seinem Vertragspartner gegenüber nicht nur das Versprochene tun (Versicherter zahlt Prämie, Versicherer zahlt auf Schadensereignis = Hauptpflichten), sondern sich auch sonst so benehmen, dass man miteinander Geschäfte machen kann (Nebenpflichten).

Bei Nebenpflichtverletzungen denke ich z.B. an massive Verstöße gegen Wahrheits- und Aufklärungspflichten bei Verhandlungen über Vertragsänderungen (auch wenn diese dann nicht zustande kommen).

Zusammenfassung: kommt der Versicherte bei grobem Fehlverhalten der Versicherung eventuell aus dem Vertrag raus, ohne sich vorher woanders versichert zu haben?

Danke!

Verfasst: 12.01.2010, 11:35
von insurer
Auch die Versicherung darf den VN nicht aus dem Vertrag rauswerfen.
Auch wenn der VN z.B. den Beitrag nicht bezahlt darf dieser maximal in den Basistarif abgeschoben werden.
Eine genzliche Leistungsverweigerung vom VR geht nicht.