Risikozuschlag 41%!

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aeolos
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Risikozuschlag 41%!

Beitragvon aeolos » 13.01.2010, 23:52

Moin alle, habe mal eine/zwei Fragen betr. PKV. Bin seit 30 J. in der PKV und über 55 J. jung. Nun bin ich im ALGII Bezug und musste in den Basistarif wechseln. Per einstweiliger Anordnung habe ich dann auch den Differenzbetrag von der ARGE bekommen.
Im Bestätigungsschreiben der Versicherung steht ein Satz: 'Zum Basistarif BTN0 ist ein Risikozuschlag von 41% festgestellt worden,der im Basistarif nicht bezahlt werden muss aber ........'
Warum Risikozuschlag ist mir nicht klar - es scheint, dass die Versicherung die vom Gesetzgeber hergestellte Lücke gnadenlos für sich ausnutzt: ab 55 J. darf ich nicht mehr in die gesetzliche und die PV wechseln geht auch nicht, da meine Altersrückstellungen dann futsch sind.
Wie kann ich mich wehren? Kann die PV tatsächlich mal einfach so bestimmen, dass ich, wenn ich wieder in meinen alten Tarif zurückwill, 41%!! mehr zahlen muss? Fühle mich absolut vera..........!!
Muss ich hier Widerspruch einlegen oder schriftlich erklären, dass ich damit nicht einverstanden bin oder..............
Kennt jemand aus dem Forum vielleicht einen fähigen RA in der Nähe von Hamburg?
Musste jetzt eben mal meinen Frust loswerden; bin stinkwütend.
Hoffe, jemand weiss eine Antwort für mich. Danke im voraus!
Gruss

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Beitragvon DKV-Service-Center » 14.01.2010, 08:49

hallo aeolos,
für mich tut sich da ein Abgrund auf, das erste mal das ich das höre. Ich vermute das zwischen Normaltarif und Basistarif eine zeitliche Lücke war in welcher keine Beiträge gezahlt wurden. ?
wann wurde der Basistarif beantragt? Bis wann war der Normaltarif, wann erfolgte die Kündigung des Normaltarifes.
Gruß

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 14.01.2010, 10:42

Hallo,

der Knackpunkt ist, wenn Sie vom Basistarif in einen Normaltarif wollen, findet eine Riskoprüfung statt. Was mich wundert ist, dass der Zuschlag jetzt auftaucht und nicht bei einem etwaigen Wechsel in einen anderen Tarif.

Wie wurde der Zuschlag vom Versicherer begründet? Falls die Begründung nicht ersichtlich ist, fragen Sie bitte beim Versicherer noch einmal nach. Nun direkt zum Anwalt laufen wäre zwar typisch deutsch aber Ergründung um was es geht, können Sie auch alleine.

Gruß
CM

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Beitragvon aeolos » 14.01.2010, 14:48

Moin, erstmal danke für Antworten.
@DKV-Service Center: nein, es war keine zeitliche Lücke zw. Basis- und Normaltarif und es wurden alle Beiträge bezahlt. Der Normaltarif war bis zum 01.10. und der Basistarif fing dann an,da Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit.
Hatte bis dahin einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung.
@Cassiesmann: bin ja jetzt im Basistarif und diese 41% wurden dann einfach so aufgeführt - ohne Risikoprüfung -. Ich zitiere hier nochmal den genauen Wortlaut:
''Zum Basistarif BTN0 ist ein Risikozuschlag von 41% festgestellt worden.
Dieser ist für die Dauer der Versicherung nach dem Basistarif nicht zu zahlen. Bei einer Umstellung ist für den Teil der Leistungen, für den bereits aus dem Basistarif ein Leistungsanspruch gegeben war, ein Risikozuschlag in der vorstehend genannten Höhe zu dem nach Umstellung bestehenden Versicherungsschutz zu zahlen."
Keine Begründung, kein Wort von Risikoprüfung - 41% einfach so....
:twisted: Würde gern wissen, wer denn die Krankenkassen in dieser Beziehung überprüft oder dürfen die so einfach machen was sie wollen?
Danke für Aufklärung gruss

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Beitragvon DKV-Service-Center » 14.01.2010, 19:25

Ich versuche mich mal :-)
In diesem Fall stellt der Basistarif eine Besserversicherung dar, da ja die Selbstbeteiligung
entfällt. Der Zuschlag kann auf 2 Wege zustande gekommen sein zum ersten wird bei Beantragung des Basistarifes eine ärztliche Untersuchung gefordert sowie im Antrag Gesundheitsfragen gestellt und zum 2.ten kann die Gesellschaft ja bei Bestandskunden auf die Abrechnungen zurückgreifen. Ich würde die Gesellschaft anschreiben und fragen ob die 41 % ebenfalls erhoben werden wenn ich wieder in den alten Tarif möchte und ebenfalls würde ich fragen für welche erkrankung dieser Zuschlag gilt
also nur 41 % ist mir zu wenig ich würd schon gern wissen wofür.
Gruß

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Beitragvon aeolos » 14.01.2010, 19:43

Danke für Antwort. Nein, es ist keine ärztliche Untersuchung gefordert worden. Und nein, ich habe keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen.Kannst Du oder irgendjemand mir denn meine Frage wie in meinem letzten Beitrag beantworten, wer denn zuständig ist, wenn man nun mal nicht einverstanden ist mit der einseitigen Entscheidung der Krankenkasse, einen 41%igen Risikozuschlag zu erheben? Irgendjemand muss doch auch die Krankenkassen kontrollieren !
Danke Gruss

GS
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Beitragvon GS » 14.01.2010, 22:46

Ich versuche mich auch mal:
1. Der Risikozuschlag steht erst mal nur auf dem Papier.
2. BTN 0 heißt 0 Selbstbeteiligung an den im Basistarif gedeckten Kosten.
3. Wechselst Du irgendwann zurück in den Alttarif mit demselben, offenbar recht hohen Selbstbehalt wie zuvor, fallen die 41% Risikozuschlag grundsätzlich wieder flach.
4. Erst wenn es der Alttarif sein soll, jedoch ohne Selbstbehalt, werden die 41% munter.
5. Sie werden also nur munter, wenn Du mehr haben willst, als Du vor dem Wechsel in den Basistarif hattest. Hintergrund ist, dass nach 30 Jahren allmählich der Lack ab ist und eine neue, dazu noch dickschichtigere Lackierung zum alten Beitrag natürlich nicht sein kann.

Fazit: Noch ist nichts passiert, und es muss auch nichts passieren.

Frage: Ist der Beitrag jetzt im BTN0 höher oder niedriger als zuvor im Alttarif?

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon aeolos » 14.01.2010, 23:37

Ich versuche mich auch mal:
1. Der Risikozuschlag steht erst mal nur auf dem Papier.
2. BTN 0 heißt 0 Selbstbeteiligung an den im Basistarif gedeckten Kosten.
3. Wechselst Du irgendwann zurück in den Alttarif mit demselben, offenbar recht hohen Selbstbehalt wie zuvor, fallen die 41% Risikozuschlag grundsätzlich wieder flach.
4. Erst wenn es der Alttarif sein soll, jedoch ohne Selbstbehalt, werden die 41% munter.
5. Sie werden also nur munter, wenn Du mehr haben willst, als Du vor dem Wechsel in den Basistarif hattest. Hintergrund ist, dass nach 30 Jahren allmählich der Lack ab ist und eine neue, dazu noch dickschichtigere Lackierung zum alten Beitrag natürlich nicht sein kann.

Fazit: Noch ist nichts passiert, und es muss auch nichts passieren.

Frage: Ist der Beitrag jetzt im BTN0 höher oder niedriger als zuvor im Alttarif?

Gruß von
Gerhard
Hallo Gerhard,
danke für Deine Antwort. So weit alles verstanden, bin allerdings nicht sicher, dass ich den Risikozuschlag NICHT zahlen muss, wenn ich meinen alten Tarif mit der hohen SB wieder nehme. Verstehe allerdings auch nicht die Argumentation, dass der Lack ab ist, denn die Beiträge sind ja laufend erhöht worden; und das reichlich.
Der Beitrag im BTN0 (halbiert durch Arbeitslosigkeit) ist geringfügig höher als mein alter Tarif.
Kann mir denn wirklich niemand die Frage beantworten, wer sich darum kümmert, wenn die Krankenkassen (wie offensichtlich in meinem Fall)
willkürlich irgendwelche Risikozuschläge in exorbitanter Höhe androhen ohne auch nur eine Begründung anzugeben?
Danke Gruss aeolos

GS
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Beitragvon GS » 15.01.2010, 00:06

hallo aeolos,

ich denke schon, dass man es begründen wird, wenn Du direkt fragst.

Die Beiträge sind nur deshalb gestiegen, weil auch die Kosten gestiegen sind, und das reichlich. Wären Sie in Deinem persönlichen Fall (über)proportional gestiegen, würdest Du das sicher nicht hinterfragen. Offenbar war es aber glücklicherweise anders, so dass Du mit Deinen Mehrbeiträgen die reichlich gestiegenen Kosten Deiner Tarifkollegen abgefederst hast. Besser als umgekehrt, denn die zahlen auch mehr als früher und sind noch krank dazu.

Ich wage die Vermutung, dass man sich dort in der Korrespondenz mit den BT-Kunden auf das Allernotwendigste beschränkt, also die 41% - beziffert werden müssen sie wohl - erst dann auch begründet, wenn es den Versicherten wirklich interessiert, bekundet durch kritisch-konstruktive Nachfrage, am besten schriftlich. Ansonsten hat das mit Willkür seitens des Versicherers nicht viel zu tun.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Philipp Mättig » 15.01.2010, 16:39

Hallo aeolos,

solltest du umstellen auf deinen alten Tarif ist selbstverständlich der RZ zu entrichten, du hättest dann ja eine Höherversicherung. Die Frage, die ich mir stelle, wäre es nicht klüger gewesen auf einen günstigen Normaltarif umzustellen ?

lanta1
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Beitragvon lanta1 » 16.01.2010, 19:04

Hallo aeolos - kann deinen Frust kmpl. versten.

Bei mir das gleiche Thema.
Wäre nett wenn ich auch von deinen ( guten ) Forenberatern eine ehrliche , fundierte Antwort erhalten könnte.
Bin >= 55 + Jahre, seit >= 19 Jahren in der PKV
zahle incl. Pflege + 20% Selbstbehalt
+ Risikozuschl. von 98,40 jetzt 721,- EUR/Monat
möchte in den Basistarif, z.Zt. scheinbar 570,-
( Mit mir sind meine beiden Kinder in der = PKV )

1. Ist ein Wechsel in den Basistarif möglich ???
2. Kommt der Risikozuschlag von 98,40 zu den Basistarifkosten hinzu ???
3. Ist , wird ( lt. Gesetzgeber ) eine Gesundheitsprüfung erfolgen ???


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