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Wechsel von PKV zu GKV.
Verfasst: 30.01.2010, 15:23
von Mr. Klapp
Ich bin schon seit vielen Jahren in der PKV versichert und würde gerne in die GKV wechseln. Da ich über der Einkommensgrenze liege, bin ich nicht versicherungspflichtig. Hat die PKV bei einer Kündigung das Recht zu erfahren, bei welcher Krankenkasse ich nach welchen Vorschriften versichert bin? Eventuell hätte ich eine gesetzliche Kasse, die mich aufnehmen würde. Eine entsprechende Bescheinigung für die PKV würde sie auch ausstellen. Muss sich die PKV damit zufrieden geben und mich "ziehen lassen"?
Verfasst: 30.01.2010, 20:32
von Cassiesmann
Sie müssen für eine rechtmäßige Kündigung der PKV dieser eine neue Anschlussversicherung nachweisen.
ABER: Ich denke nicht, dass eine GKV Sie so einfach aufnehmen wird, da Sie eben nicht GKV-pflichtig sind und eine freiwillige GKV nicht klappen wird!
Verfasst: 31.01.2010, 13:35
von Rossi
Aha, da kann man mal sehen, die Kasse hat nen fetten Fisch an der Angel (Beitragshöchstzahler) und sie nimmt offensichtlich den Kunden auf, ohne hierfür ne Rechtsgrundlage zu haben.
In der Tat, die priv. Kv. darf Dich nur aus dem Vertrag entlassen, wenn Du eine "Anschlussversicherung" nachweist (vgl. § 205 Abs. 6 VVG).
Jenes muss meines Erachtens nicht unbedingt eine andere priv. Versicherung sein. Jenes dürfte sich schon aus der Formulierung des § 205 Abs. 6 VVG ergeben. Denn hier ist nur die Rede davon, wer eine Pflicht gem. § 193 Abs. 3 VVG hat . Denn nur die Versicherungspflichtigen im Sinne dieser Vorschrift müssen eine Anschlussversicherung nachweisen. Aber - wenn Du eine freiw. Kv. in der GKV hast - dann hast Du eben keine Verpflichtung, da Du ja gesetzlich versichert bist (vgl. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VVG).
Aber Du musst vermutlich die regeluäre Kündigungsfrist der PKV einhalten. Denn diese ist in § 205 Abs. 1 VVG geregelt. Danach kann man die priv. Kv. zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - hast Du gem. § 205 Abs. 2 VVG nicht. Denn hier sind nur die Personen angesprochen, die in der GKV "versicherungspflichig, in die Familienversicherung oder in die freie Heilfürsorge kommen."
Du bist nicht versicherungspflichtig in der GKV, sondern freiwillig versichert.
Wenn Du an der JAEG herumtrixt, dann wirst Du natürlich versicherungspflichtig und es dürfte ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist funktionieren.
Kann natürlich sein, dass die priv. Kv. Dich auf Kulanz schon früher rauslässt.
Verfasst: 03.02.2010, 15:28
von beginner01
Das kann doch nicht sein, oder?
Die GKV kann doch nicht einfach (gesetzeswidrig?!) einen PKV-Versicherten aufnehmen, oder?
Das wäre ja ein "Freifahrtschein" für jeden PKV-Versicherten, dem die Beiträge in der PKV über den Kopf wachsen.
Ich könnte mir vorstellen, dass die (freiwillige) Mitgliedschaft in GKV in diesem Fall (für die Betroffenen) wieder rückgängig gemacht wird, wenn das publik wird.
beginner01