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Wechsel von GKV zu PKV - Rückkehr?

Verfasst: 09.03.2010, 14:43
von greeve76
Hallo, ich bin selbstständig und mit einem Teilzeitjob in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Mitte Februar hat mich meine Krankenkasse als hauptberuflich selbstständig eingestuft, sodass ich daraufhin die Wahl hatte, mich freiwillig versichern zu lassen (für mehr als 600 € im Monat) oder aber privat (für etwa 300 € im Monat). Ich wählte die private Krankenversicherung, da mir mein Versicherungsmakler nach mehrmaliger Nachfrage versichert hat, dass eine Rückkehr in die GKV automatisch passieren würde, sobald ich die Selbstständigkeit (wegen mangelnder Einnahmen) aufgeben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - unabhängig vom Einkommen - aufnehmen würde. Die Versicherungspflichtgrenze würde in diesem Fall keine Rolle spielen. Nun ist der 09.03. und ich habe den Antrag der privaten Krankenversicherung am 25.02. unterschrieben. Ich habe allerdings noch keine Bestätigung der privaten Krankenversicherung erhalten. Nun meine Fragen: 1. Stimmt es, dass ich bei Aufgabe der Selbstständigkeit und Rückkehr in eine abhängige Beschäftigung automatisch wieder in die GKV rutschen würde, egal, wie mein Einkommen ist? Ich hatte einmal gelesen, dass dies nur passieren würde, wenn gleichzeitig das beitragspflichtige Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt...da mache ich mir etwas Sorgen, ob die Auskunft des Maklers richtig ist. 2. Kann man sich sicher sein, dass, wenn Punkt 1 zutrifft, dieser unabhängig der Änderungen der kommenden Jahre für mich gültig ist? Würde also für mich immer das alte Recht (mit Möglichkeit der Rückkehr in die GKV) gelten? 3. Die private Krankenversicherung wurde am 25.02. unterschrieben - bisher habe ich aber keine schriftliche Aufnahmebestätigung der privaten Kasse erhalten und auch keine schriftliche Version (auch nicht per E-Mail) des Vertrages und des Widerrufsrecht. Ich könnte also den Antrag der privaten Krankenversicherung noch widerrufen und zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus!

Verfasst: 23.03.2010, 17:05
von CTD
Also, wenn Sie mit Ihrem Makler so ein schlechtes Gefühl haben, frage ich mich natürlich zum ersten einmal, warum Sie den Vertrag überhaupt unterschrieben haben???
Dann ist die nächste Frage, warum Sie keine Kopien des Vertrages bekommen haben. Haben Sie Ihren Makler schon einmal darauf angesprochen?
Ferner haben Sie nach erhalt der Police immer noch ein Rücktrittsrecht.
Wenn Sie bis jetzt noch keine Police erhalten haben, können Sie auch sofort mit der Begründung zurück treten, dass sie noch keine Police erhalten haben.
Wenn Sie noch nichtmal eine Annahmeerklörung haben, ist das natürlich noch schlimmer, denn dann geniessen Sie momentan nichteinmal Versicherungsschutz
Ferner frage ich mich: Wenn die Gesellschaft, für die Sie sich entschieden haben schon so lange braucht, bis Sie Ihnen einen Annahmeerklärung zukommen lässt, wie soll das dann erst im Leistungsfall werden?
In der Regel bekomme ich eine Annahmeerklärung von meiner Gesellschaft inner halb weniger Stunden. In Ausnahmefällen dauert es maximal 48 Stunden. Länger habe ich da noch nie drauf warten müssen...
Was den Wechsel in die GKV zurück angeht, so können und müssen Sie meines Wissens nach nur bei Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze wieder in die GKV zurück. Andererseits stellt sich bei der Beitragsersparnis oberhalb der Versicherungspflichtgrenze die Fragen warum Sie überhaupt in die GKV zurück wechseln wollen.

Verfasst: 23.03.2010, 19:55
von DKV-Service-Center
Hallo Greeve,
soviel Fragen wie CTD (wer ist das ? :-)
habe ich nicht . Das was Sie hier beschreiben ist ein Gefühl :-) die sogenannte Kauf-reue.
Das vergeht.
zu Ihren Fragen: zurück in die GKV kommen Sie mit einem Sozialversicherungspflichtigen Job jeder Zeit bis zum 55 Lebensjahr.
Warum es so lange dauert hm möglicherweise egeben Sich noch Rückfragen, in jedem Fall ist der Vermittler ne ***** da er sich nicht um den Antrag kümmert.
Gruß

Verfasst: 23.03.2010, 21:28
von Roland Gutsch
Hallo greeve76,

mein Vorredner hat Recht: sofern Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehemen, müssen (nicht können) Sie bis zum 55. Lebenskahr in die GKV - zumindest nach heute gültigem Recht. Die Koalition will dies ändern, ob und wann steht in den Sternen. Man kann also nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, ob dies immer so sein wird.

Wenn Sie sich so unsicher sind, ob Ihre Entscheidung richtig war, würde ich an Ihrer Stelle erst mal in der GKV bleiben. Den Wechsel können Sie (vorausgesetzt Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich nicht) als Selbständige(r) jederzeit vornehmen. Offensichtlich wurden Sie nicht gut beraten und nach dem Antrag schlecht betreut. Da sollten Sie auch überlegen, ob Ihr Vermittler der "Richtige" für Sie ist.

Nehmen Sie sich lieber noch mal Zeit und rollen Sie das Thema so auf, dass Sie am Ende sicher sind, die richtige Entscheidung getroffen zu haben - vielleicht ist die GKV auch auf Dauer für Sie besser. Das können Sie aber erst wirklich entscheiden, wenn Sie über alle Vor- und Nachteile informiert sind und gut nachgedacht haben.

Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung und freundliche Grüße
Roland Gutsch

P.S.: Übrigens - Der Preis ist ein äußerst schlechtes Kriterium bei der Frage "GKV oder PKV"!!. Die PKV ist keine Sparbüchse!