rückwirkende Versicherungspflicht trotz PKV im Ausland?
Verfasst: 10.03.2010, 16:07
Hallo, ich habe ein etwas kompliziertes Problem und hoffe, dass hier jemand helfen kann.
Folgende Situation:
Meine Ehefrau ist Polin. Sie hat in Italien studiert und im Oktober 2009 dort abgeschlossen. Sie war bis Februar 2010 über eine niederländische private KV versichert, die Standardversicherung für Angehörige ihrer Universität dort.
Einwohneramtlich gemeldet ist sie seit 1.1.2009 bei mir in Deutschland, (die letzten Monate ist sie gependelt).
Im Moment sucht sie Arbeit, ist aber nur als arbeitsuchend gemeldet (bisher kein ALGII-Antrag). Nun möchste sie sich in Deutschland krankenversichern. Ich kann sie leider nicht mitversichern, da ich noch bis Ende des Jahres studiere. In die GKV kommt sie nicht, es sei denn sie beantragt ALGII.
Sie könnte allerdings in die PKV als dritte Person neben meiner Mutter und mir. Allerdings sagt nun die PKV, dass sie Beiträge ab 1.1.2009 nachzahlen müsse, da ab da Versicherungspflicht bestanden habe. Sie war aber doch bis Februar über ihre Uni versichert!
Die Frage ist also, ob diese Ansicht korrekt ist, dass für sie die Versicherungspflicht bereits mit der Anmeldung in Deutschland besteht, obwohl sie noch in Italien studiert hat und auch privat krankenversichert war.
Zweite Frage, falls sie doch ALGII beantragt, um in die GKV zu kommen, gilt dann die selbe Berechnung der versicherungspflichtigen Zeit? Müsste sie also, wenn die gegebene Auskunft stimmt, in jedem Fall mit einer hohen Nachzahlung rechnen, wenn sie sich in Deutschland versichern lassen will?
Der Sachbearbeiter der PKV hat vorgeschlagen, sie solle sich abmelden, am Wohnsitz meiner Mutter anmelden und angeben, sie komme direkt aus Italien. Das halte ich aber für keine gute Idee. Abgesehen davon war sie nie in Italien angemeldet und es könnte schon dadurch schiwerig werden.
Für jegliche Hilfe bin ich dankbar, auch für Argumente, die ich dem Sachbearbeiter darlegen kann, der eigentlich hilfreich sein möchte, aber anscheinend intern diese Auskunft bekommen hat.
Folgende Situation:
Meine Ehefrau ist Polin. Sie hat in Italien studiert und im Oktober 2009 dort abgeschlossen. Sie war bis Februar 2010 über eine niederländische private KV versichert, die Standardversicherung für Angehörige ihrer Universität dort.
Einwohneramtlich gemeldet ist sie seit 1.1.2009 bei mir in Deutschland, (die letzten Monate ist sie gependelt).
Im Moment sucht sie Arbeit, ist aber nur als arbeitsuchend gemeldet (bisher kein ALGII-Antrag). Nun möchste sie sich in Deutschland krankenversichern. Ich kann sie leider nicht mitversichern, da ich noch bis Ende des Jahres studiere. In die GKV kommt sie nicht, es sei denn sie beantragt ALGII.
Sie könnte allerdings in die PKV als dritte Person neben meiner Mutter und mir. Allerdings sagt nun die PKV, dass sie Beiträge ab 1.1.2009 nachzahlen müsse, da ab da Versicherungspflicht bestanden habe. Sie war aber doch bis Februar über ihre Uni versichert!
Die Frage ist also, ob diese Ansicht korrekt ist, dass für sie die Versicherungspflicht bereits mit der Anmeldung in Deutschland besteht, obwohl sie noch in Italien studiert hat und auch privat krankenversichert war.
Zweite Frage, falls sie doch ALGII beantragt, um in die GKV zu kommen, gilt dann die selbe Berechnung der versicherungspflichtigen Zeit? Müsste sie also, wenn die gegebene Auskunft stimmt, in jedem Fall mit einer hohen Nachzahlung rechnen, wenn sie sich in Deutschland versichern lassen will?
Der Sachbearbeiter der PKV hat vorgeschlagen, sie solle sich abmelden, am Wohnsitz meiner Mutter anmelden und angeben, sie komme direkt aus Italien. Das halte ich aber für keine gute Idee. Abgesehen davon war sie nie in Italien angemeldet und es könnte schon dadurch schiwerig werden.
Für jegliche Hilfe bin ich dankbar, auch für Argumente, die ich dem Sachbearbeiter darlegen kann, der eigentlich hilfreich sein möchte, aber anscheinend intern diese Auskunft bekommen hat.